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OLG Bamberg, 14.07.1981 - 2 WF 91/81 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- familienrecht-deutschland.de
ZPO §§ 103, § 104, 126
Prozeßkostenhilfe; Kosten und Gebühren; Sicherheitsleistung bei Festsetzung der Differenzkosten des beigeordneten Rechtsanwalts. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.09.1954 - VI A 226/54
Auszug aus OLG Bamberg, 14.07.1981 - 2 WF 91/81
Die durchaus herrschende Meinung geht davon aus, daß volle Sicherheit zu leisten ist, und daß in dem Kostenfestsetzungsverfahren die in dem Urteil festgesetzte Sicherheitsleistung in voller Höhe in den Festsetzungsbeschluß zu übernehmen ist (OLG Nürnberg JurBüro 1964, 44; OLG Hamm JurBüro 1966, 883;… Thomas/Putzo, ZPO 11. Aufl. § 103 Anm. 1b und § 104 Anm. 2b;… Baumbach/Hartmann, ZPO 39. Aufl. Vorbem. 2 vor § 103;… Zöller, ZPO 12. Aufl. § 104 Anm. I b aa;… Willenbücher, Kostenfestsetzungsverfahren 16. Aufl. S. 153 Rdn. 8), sofern nicht die Möglichkeit einer Teilvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages in dem Titel vorgesehen ist (OLG Karlsruhe NJW 1955, 117; KG DGVZ 1862, 143), weil der Kostenfestsetzungsbeschluß kein eigener selbständiger Titel sei, und das Schicksal der Kostenentscheidung teile.