Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 22.08.2023 - 5 U 242/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,22552
OLG Bamberg, 22.08.2023 - 5 U 242/22 (https://dejure.org/2023,22552)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22.08.2023 - 5 U 242/22 (https://dejure.org/2023,22552)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 22. August 2023 - 5 U 242/22 (https://dejure.org/2023,22552)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,22552) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 31, § 823 Abs. 2, § 826; EG-FGV § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1; Fahrzeugemissionen-VO Art. 5 Abs. 2
    Kein Schadensersatzanspruch des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit Thermofenster und Fahrkurvenerkennung

  • rewis.io

    Schadensersatz, Sittenwidrigkeit, Fahrzeug, Haftung, Restwert, Anspruch, Genehmigung, Feststellung, Wirksamkeit, Beurteilung, Darlegung, Vertragsschluss, Verwendung, Verordnung, Fortbildung des Rechts, substantiierte Darlegung, Sicherung einer einheitlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatzanspruch des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit Thermofenster und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz in einem Verfahren im Rahmen des sog. Abgasskandals

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 334/21

    Deliktische Haftung des Kfz-Herstellers im Rahmen des sog. Abgasskandals:

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.08.2023 - 5 U 242/22
    Die besondere Verwerflichkeit kann sich zum einen aus einer evidenten Unzulässigkeit der Motorsteuerung - wie sie bspw. für den Fall der "Umschaltlogik" im Motor EA 189 festgestellt wurde - ergeben (vgl. BGH, Beschluss vom 21.03.2022 - VIa ZR 334/21, Rn. 22).

    Sie kann sich zum anderen aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage getretenen Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben (vgl. BGH, Urt. v. 25.05.2020 - ZR 252/19, Rn. 15; Beschluss vom 19.01.2021 - ZR 433/19, Rn. 14; Urt. v. 13.07.2021 -ZR 128/20, Rn. 11; Beschluss vom 21.03.2022 - VIa ZR 334/21, Rn. 18).

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.08.2023 - 5 U 242/22
    b) Auf § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV kann das Rückabwicklungsbegehren nicht gestützt werden (vgl. BGH, Urteil v. 26.06.2023 - VIa ZR 335/21, Tz. 18).
  • BGH, 24.01.2022 - VIa ZR 100/21

    Schadensersatz bei Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Gebrauchtwagens:

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.08.2023 - 5 U 242/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urt. v. 26.06.2023 aaO, Tz. 44, 80) ist die Berechnung des Differenzschadens nach den Grundsätzen des kleinen Schadensersatzes (vgl. BGH, Urt. v. 24.01.2022 - VIa ZR 100/21, Tz. 16 ff.) vorzunehmen.
  • EuGH, 14.07.2022 - C-128/20

    GSMB Invest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verordnung (EG)

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.08.2023 - 5 U 242/22
    Dieses stellt in seiner konkreten Ausgestaltung nach den Maßstäben der Rechtsprechung des EuGH (vgl. EuGH, Urt. v. 14.07.2022 - C-128/20, NJW 2022, 2605, Tz. 31 ff.) ebenfalls keine Abschalteinrichtung i.S.d. Art. 3 Nr. 10 der Verordnung (EG) 715/2007 dar, weil vorliegend die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb im Unionsgebiet vernünftigerweise zu erwarten sind, gerade nicht verringert wird.
  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus OLG Bamberg, 22.08.2023 - 5 U 242/22
    Bereits aus der Entscheidung des EuGH (Urt. v. 17.12.2020, Az. C-693/18) in Bezug auf die Unzulässigkeit eines Thermofensters lässt sich entnehmen, dass bis zu diesem Zeitpunkt eine breit geführte Diskussion um Abschalteinrichtungen und deren Zulässigkeit im Allgemeinen geführt wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht