Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 08.04.2023 - 11 U 37/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8140
OLG Brandenburg, 08.04.2023 - 11 U 37/23 (https://dejure.org/2023,8140)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.04.2023 - 11 U 37/23 (https://dejure.org/2023,8140)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. April 2023 - 11 U 37/23 (https://dejure.org/2023,8140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,8140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrags aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtung; Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei Vorhandensein einer Abschalteinrichtung am Kfz; Vorhandensein einer Fahrkurvenerkennung am Kfz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (52)

  • BGH, 29.09.2021 - VII ZR 126/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Gebrauchtfahrzeugs wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2023 - 11 U 37/23
    Selbst bei einem verpflichtenden Rückruf durch das KBA, kann nicht ohne Weiteres auf ein vorsätzlich sittenwidriges Schädigungsverhalten des Autoherstellers geschlossen werden (BGH, Beschl. v. 29.09.2021 - VII ZR 126/21; Senat, a.a.O.).

    Die Voraussetzungen einer deliktischen Haftung, insbesondere gemäß § 826 BGB, sind höchstrichterlich abstrakt seit langem geklärt und auch hinsichtlich der Entwicklung und des Einsatzes einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Rahmen der Abgasreinigung weiter konkretisiert worden (BGH, Beschl. v. 29.09.2021 - VII ZR 126/21, BeckRS 2021, 33038 Rn. 8).

  • BGH, 04.05.2022 - VII ZR 656/21

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (hier: Einordnung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2023 - 11 U 37/23
    Nochmals hat er dies im Beschluss vom 04.05.2022 - VII ZR 656/21 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das den Gegenstand der Schlussanträge des Generalanwalts Rantos vom 02.06.2022 bildende Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Ravensburg ausgesprochen. Die Ausführungen des EuGH im Urt. v. 21.03.2023 (C-100/21, BeckRS 2023, 4652), die im klägerseits angesprochenen Verkündungstermin (BB 4) in Auslegung des Unionsrechts gesprochen wurden und denen sich der Senat anschließt, führen zu keinem anderen Ergebnis.

    Es sind auch unter Berücksichtigung der angeführten EuGH-Entscheidung keinerlei Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber mit den genannten Vorschriften (auch) einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckte und hieraus den konkret geltend gemachten Anspruch auf (Rück-)Abwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags hätte knüpfen wollen (BGH, a.a.O.; BGH, Beschl. v. 04.05.2022 - VII ZR 656/21, Rn. 3, juris; Urt. v. 30.07.2020 - VI ZR 5/20 Rn. 11, ZIP 2020, 1715; vgl. statt vieler der Senat u.a. in den Verfahren 11 U 196/22; 11 U 55/22, 11 U 138/22, 11 U 146/22).

  • EGMR, 04.04.2024 - 50/22

    SUROV AND OTHERS v. RUSSIA

    Auszug aus OLG Brandenburg, 08.04.2023 - 11 U 37/23
    Selbst wenn die Beklagte im Typgenehmigungsverfahren - erforderliche - Angaben zu den Einzelheiten der temperaturabhängigen Steuerung unterlassen haben sollte, wäre die Typgenehmigungsbehörde auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, nach dem Amtsermittlungsgrundsatz gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 und 2 VwVfG gehalten gewesen, diese zu erfragen, um sich in die Lage zu versetzen, die Zulässigkeit der Abschalteinrichtung im streitgegenständlichen Fahrzeug zu prüfen (BGH, Beschl. v. 13.10.2021 - VII ZR 99/21, BeckRS 2021, 38651 Rn. 17; Kammergericht, Beschl. v. 25.8.2022 - 27 U 50/22, BeckRS 2022, 24952 Rn. 22).

    Diese Einschätzung wird von der einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geteilt (vgl. etwa OLG Naumburg, Urt. v. 10.12.2021 - 8 U 63/21, BB 4; OLG Schleswig, Urt. v. 11.01.2022 - 7 U 84/21, BeckRS 2022, 792; OLG Saarbrücken, Urt. v. 05.01.2022 - 2 U 61/21, BeckRS 2022, 429; Kammergericht, Beschl. v. 25.8.2022 - 27 U 50/22, BeckRS 2022, 24952 Rn. 39; OLG Frankfurt, Urt. v. 22.09.2022 - 4 U 230/20, BeckRS 2022, 25179 Rn. 43).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht