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   OLG Brandenburg, 12.08.2010 - 10 UF 109/10   

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https://dejure.org/2010,8569
OLG Brandenburg, 12.08.2010 - 10 UF 109/10 (https://dejure.org/2010,8569)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.08.2010 - 10 UF 109/10 (https://dejure.org/2010,8569)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. August 2010 - 10 UF 109/10 (https://dejure.org/2010,8569)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Elterliche Sorge über ein nichtehelich geborenes Kind

  • fr-blog.com

    Kind zur psychisch kranken Mutter und alleiniges Sorgerecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; BGB § 1666a
    Elterliche Sorge über ein nichtehelich geborenes Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gemeinsame Sorge hat Vorrang vor Alleinsorge, aber ...

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Elterliche Sorge eines nichtehelich geborenen Kindes

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Sorgerechts-Urteil hilft nicht allen Vätern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 305
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2010 - 10 UF 109/10
    Denn auch als Vater eines nichtehelich geborenen Kindes hat er das Recht, die Übertragung der elterlichen Sorge für dieses Kind auf sich zu beantragen (BVerfG, Beschluss vom 21.7.2010, 1 BvR 420/09).

    Denn die Regelungen in §§ 1626 a Abs. 1 Nr. 1 und 1672 Abs. 1 BGB, die den Vater eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge ausschließen, wenn die Mutter ihre Zustimmung verweigert, sind, wie das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 21.7.2010 (1 BvR 420/09) ausgesprochen hat, mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar.

    Im Hinblick darauf, dass das Bundesverfassungsgericht über die vom Beteiligten zu 1. aufgeworfene Frage der Verfassungsmäßigkeit der die elterliche Sorge von nicht in einer Ehe geborenen Kindern durch den Beschluss vom 21.7.2010 (1 BvR 420/09) entschieden hat, sind die insoweit aufgestellten Übergangsregelungen Grundlage der Senatsentscheidung, sodass es der angeregten Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht bedarf.

  • BVerfG, 14.04.2009 - 1 BvR 467/09

    Aussetzung der Wirkung gerichtlicher Beschlüsse zur Sorgerechtsentziehung -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2010 - 10 UF 109/10
    Nach Abwägung aller Umstände des vorliegenden Falls, die sich vorrangig am Kindeswohl und nicht an der Sanktion eines Fehlverhaltens eines Elternteils zu orientieren hat (vgl. BVerfG, FamRZ 2009, 1389; ZFE 2009, 270; FamRZ 2007, 1797), ist das die Mutter.
  • BVerfG, 05.09.2007 - 1 BvR 1426/07

    Verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.08.2010 - 10 UF 109/10
    Nach Abwägung aller Umstände des vorliegenden Falls, die sich vorrangig am Kindeswohl und nicht an der Sanktion eines Fehlverhaltens eines Elternteils zu orientieren hat (vgl. BVerfG, FamRZ 2009, 1389; ZFE 2009, 270; FamRZ 2007, 1797), ist das die Mutter.
  • VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10

    Fachgerichtliche Ablehnung der Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge eines

    gegen die Beschlüsse des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 12. August 2010 und vom 23. September 2010 - 10 UF 109/10 -.

    Die Akten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts - Az: 10 UF 109/10, 10 UF 110/10 und 10 UF 103/09 - sind beigezogen worden.

  • OLG Brandenburg, 13.08.2010 - 10 UF 110/10

    Verbleib des Kindes beim zum Pfleger bestellten Kindesvater?

    Wegen des Sachverhalts wird auf den Beschluss von heute in 10 UF 109/10 Bezug genommen.

    Denn dem Kind geht es im Haushalt der Mutter, wie im Beschluss von heute im Verfahren 10 UF 109/10 ausgeführt und auf den auch insoweit Bezug genommen wird, gut.

  • OLG Brandenburg, 12.08.2010 - 10 UF 110/10

    Elterliche Sorge: Voraussetzungen der Anordnung des Verbleibens in einer

    Wegen des Sachverhalts wird auf den Beschluss von heute in 10 UF 109/10 Bezug genommen.

    Denn dem Kind geht es im Haushalt der Mutter, wie im Beschluss von heute im Verfahren 10 UF 109/10 ausgeführt und auf den auch insoweit Bezug genommen wird, gut.

  • VerfG Brandenburg, 24.01.2011 - VfGBbg 25/10

    Einstweilige Anordnung; Prozesskostenhilfe; Subsidiarität

    Mit Beschluss vom 12. August 2010 - 10 UF 109/10 - wies der 2. Senat für Familiensachen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts den Antrag des Beschwerdeführers, ihm die elterliche Sorge allein zu übertragen, zurück.
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