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   OLG Brandenburg, 15.07.2013 - 3 UF 102/12   

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https://dejure.org/2013,49274
OLG Brandenburg, 15.07.2013 - 3 UF 102/12 (https://dejure.org/2013,49274)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.07.2013 - 3 UF 102/12 (https://dejure.org/2013,49274)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - 3 UF 102/12 (https://dejure.org/2013,49274)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1732
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 16 WF 115/05

    Klageveranlassung für eine Unterhaltsabänderungsklage bei Nichtherausgabe des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2013 - 3 UF 102/12
    Der Unterhaltsschuldner kann vielmehr verlangen, dass der Unterhaltstitel gänzlich beseitigt wird, und den Unterhalts-gläubiger darauf verweisen, ihn bei Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen für den Unterhaltsanspruch erneut in Anspruch zu nehmen sowie gegebenenfalls einen erneuten Unterhaltstitel zu erstreiten (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.11.1999 - 16 WF 131/99 - zit. n. juris; OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 630 u.H.a. BGH MDR 1984, 830).

    Die Erklärung, aus dem Titel nur noch in eingeschränkter Höhe vollstrecken zu wollen, genügt auch vor allem dann nicht, wenn diese Erklärung unter dem Vorbehalt der erneuten Änderung der Verhältnisse erfolgt ist (OLG Hamm BeckRS 2011, 04733; OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 630).

  • BGH, 27.02.1992 - I ZR 35/90

    Klageänderung nach Erledigung der Hauptsache - Zustellung des klageändernden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2013 - 3 UF 102/12
    War der Antrag bereits bei Eintritt des erledigenden Ereignisses unzulässig oder unbegründet, geht die Erledigungserklärung hingegen ins Leere; der Antrag unterliegt der Zurückweisung (BGH NJW 1992, 2235).
  • BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94

    "Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2013 - 3 UF 102/12
    Die einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers stellt eine Änderung des Klageantrages dar: Der Antragsteller verfolgt das ursprüngliche Leistungsbegehren nicht weiter, beantragt vielmehr nur noch die Feststellung der Erledigung (BGH NJW 1994, 2363; Verfahrenshandbuch/Schael, a.a.O. Rz. 294).
  • BGH, 02.03.1999 - VI ZR 71/98

    Erledigung einer negativen Feststellungsklage durch Erhebung der Leistungsklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2013 - 3 UF 102/12
    Schließt sich der Antragsgegner einer im Unterhaltsfestsetzungs- bzw. -abänderungs-verfahren erklärten Erledigungserklärung des Antragstellers - wie hier - nicht an, hat das Gericht - notfalls durch Beweisaufnahme (OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 138) - zu prüfen, ob das Antragsbegehren bei Rechtshängigkeit zulässig und begründet gewesen ist, sich jedoch anschließend erledigt hat, d.h. der Eintritt eines tatsächlichen Ereignis den Verfahrensgegenstand ohne Mitwirkung des Antragstellers hat entfallen lassen, wodurch erst das Begehren unzulässig oder unbegründet geworden ist (BGHZ 83, 13; 91, 127; 106, 366 ff; NJW 1992, 2236 m.w.N.; NJW 1999, 2516; Verfahrenshandbuch Familiensachen/Schael, 2. A., § 1 Rz. 293 f m.w.N.).
  • LG Limburg, 24.10.1990 - 7 S 104/90
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2013 - 3 UF 102/12
    Schließt sich der Antragsgegner einer im Unterhaltsfestsetzungs- bzw. -abänderungs-verfahren erklärten Erledigungserklärung des Antragstellers - wie hier - nicht an, hat das Gericht - notfalls durch Beweisaufnahme (OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 138) - zu prüfen, ob das Antragsbegehren bei Rechtshängigkeit zulässig und begründet gewesen ist, sich jedoch anschließend erledigt hat, d.h. der Eintritt eines tatsächlichen Ereignis den Verfahrensgegenstand ohne Mitwirkung des Antragstellers hat entfallen lassen, wodurch erst das Begehren unzulässig oder unbegründet geworden ist (BGHZ 83, 13; 91, 127; 106, 366 ff; NJW 1992, 2236 m.w.N.; NJW 1999, 2516; Verfahrenshandbuch Familiensachen/Schael, 2. A., § 1 Rz. 293 f m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 19.01.2007 - 9 WF 8/07

    Prozesskostenhilfe: Pflicht des Prozessbevollmächtigten zur Verhinderung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2013 - 3 UF 102/12
    Der maßgebliche Zeitpunkt ist mithin derjenige des Eintritts des erledigenden Ereignisses (BGH NJW 1994, 3232; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 909).
  • OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 WF 262/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2013 - 3 UF 102/12
    Die Erklärung, aus dem Titel nur noch in eingeschränkter Höhe vollstrecken zu wollen, genügt auch vor allem dann nicht, wenn diese Erklärung unter dem Vorbehalt der erneuten Änderung der Verhältnisse erfolgt ist (OLG Hamm BeckRS 2011, 04733; OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 630).
  • OLG Jena, 27.09.2010 - 1 WF 327/10

    Trennungsunterhaltssache: Wahlmöglichkeit zur Einleitung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2013 - 3 UF 102/12
    Bei eingetretener Erledigung der Hauptsache kann deshalb der Rechtsgedanke des § 91 a ZPO herangezogen werden (OLG Jena FamRZ 2011, 491).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.1999 - 16 WF 131/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2013 - 3 UF 102/12
    Der Unterhaltsschuldner kann vielmehr verlangen, dass der Unterhaltstitel gänzlich beseitigt wird, und den Unterhalts-gläubiger darauf verweisen, ihn bei Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen für den Unterhaltsanspruch erneut in Anspruch zu nehmen sowie gegebenenfalls einen erneuten Unterhaltstitel zu erstreiten (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 11.11.1999 - 16 WF 131/99 - zit. n. juris; OLG Karlsruhe FamRZ 2006, 630 u.H.a. BGH MDR 1984, 830).
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2005 - 16 WF 132/05

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis: Kostentragungspflicht des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.07.2013 - 3 UF 102/12
    Im Falle eines Antrags auf Abänderung muss der sofort anerkennende Antragsgegner zudem einen verbindlichen Vollstreckungsverzicht erklärt haben, damit dem Antragsteller die Kosten gemäß § 243 S. 2 Nr. 4 FamFG auferlegt werden können (OLG Karlsruhe BeckRS 2005, 14851).
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