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   OLG Brandenburg, 15.12.2022 - AGH I 1/19   

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https://dejure.org/2022,43295
OLG Brandenburg, 15.12.2022 - AGH I 1/19 (https://dejure.org/2022,43295)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2022 - AGH I 1/19 (https://dejure.org/2022,43295)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - AGH I 1/19 (https://dejure.org/2022,43295)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.05.2021 - AnwZ (Brfg) 53/19

    Angemessene Vergütung des amtlich bestellten Vertreters eines Rechtsanwalts:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2022 - AGH I 1/19
    Anhaltspunkt für die Bemessung ist das Gehalt, das für einen Angestellten oder sogenannten freien Mitarbeiter in einer Anwaltspraxis bei Berücksichtigung regionaler Unterschiede bezahlt wird (BGH, Urteil vom 28. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 53/19 -, Rn. 19, juris).

    In seinem den zweiten Zeitraum vom 19.01.2018 bis zum 19.02.2018 betreffenden Urteil (AnwZ (Brfg) 53/19) war dies hingegen durchgängig nicht mehr der Fall, so dass der BGH hier eine Erhöhung um 80 % für angemessen gehalten hat (BGH, Urteil vom 28. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 53/19 -, Rn. 37 ff., juris).).

    Eine seinen Interessen hinreichend Rechnung tragende Vergütung hat daher grundsätzlich neben einer - seine Tätigkeit unmittelbar abgeltenden - Vergütung im engeren Sinne auch einen Beitrag zum Ausgleich der ihm für den Betrieb der eigenen Kanzlei im Vertretungszeitraum entstehenden Kosten zu enthalten (BGH, Urteil vom 28. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 53/19 -, Rn. 58, juris).

    Hier stünde dem bestellten Vertreter vielmehr ausschließlich ein Erstattungsanspruch gem. § 53 Abs. 9 Satz 2 BRAO (ab 01.08.2021: § 54 Abs. 1 Satz 2 BRAO) i.V.m. § 670 BGB gegen den Vertretenen zu, der vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen ist (BGH, Urteil vom 28. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 53/19 -, Rn. 59, juris).

    (5) Der Berücksichtigung eines Kanzleikostenanteils stehen auch nicht die Ausführungen des BGH im Rahmen seiner Ausführungen zu einem Zuschlag wegen des besonderen Umfangs und der außerordentlichen Schwierigkeit der Vertretung in Rn. 33 ff. seines Urteils vom 28.05.1991 - AnwZ (Brfg) 53/19 - entgegen.

    Der BGH hat daher in seinem Urteil vom 28.05.2021 - AnwZ (Brfg) 53/19, Rn. 66 - bei einem zeitlichen Einsatz von rund 6 Stunden pro Monat die Berücksichtigung eines Kanzleikostenanteils verneint.

    Das Urteil des BGH vom 28.05.2021 - AnwZ (Brfg) 53/19 - ist insoweit nicht ganz eindeutig.

  • BGH, 28.05.2021 - AnwZ (Brfg) 52/19

    Bemessung der angemessenen Vergütung des amtlich bestellten Vertreters eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2022 - AGH I 1/19
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerden des Klägers gegen die Urteile des Senats ließ der BGH die Berufung zu und entschied mit Urteilen vom 28. Mai 2021 (AnwZ (Brfg) 52/19 und 53/19).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen, den übrigen Akteninhalt sowie auf die beiden Urteile des BGH - AnwZ (Brfg) 52/19 und 53/19 - vom 28.05.2021 Bezug genommen.

    2.2 Die Voraussetzungen des § 53 Abs. 10 Satz 5 BRAO für die Festsetzung der Vertretervergütung liegen dem Grunde nach vor, was der BGH in den beiden Urteilen AnwZ (Brfg) 52/19 und 53/19 vom 28.05.2021 für die vorangegangenen Zeiträume auch bestätigt hat.

    c) Der BGH hat sodann wegen des Umfangs und der Schwierigkeit der Vertretung in seinem den Zeitraum vom 13.12.2017 bis zum 18.01.2018 betreffenden Entscheidung (AnwZ (Brfg) 52/19) eine Erhöhung um 60 % auf den um den "Fachanwaltszuschlag" erhöhten Ausgangsbetrag vorgenommen.

    Damit zielte die Vertreterbestellung vom 12. Dezember 2017 von Anfang an auf eine Einbeziehung der weiteren Berufsträger der Kanzlei K... & D... - einschließlich ihrer Sozien - in die Vertretungstätigkeit der Beigeladenen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 52/19 -, Rn. 66, juris).

    Der Senat lässt die Berufung gegen dieses Urteil nach § 112e BRAO wegen Abweichung von den Entscheidungen des BGH vom 28.05.2021 (AnwZ (Brfg) 52/19 und 53/19) zu (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, § 112a Abs. 1 Satz 1 BRAO).

  • AGH Brandenburg, 29.11.2010 - AGH I 1/10

    Einigung auf Zahlung einer Vergütung zwischen einem Abwickler und Abzuwickelnden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2022 - AGH I 1/19
    d) Was den Kanzleikostenanteil für die eigenen weiterlaufenden Kanzleikosten des Vertreters betrifft, hat die Beklagte aufgrund der früheren Rechtsprechung des Senats (Anwaltsgerichtshof Brandenburg, Urteil vom 29. November 2010 - AGH I 1/10 -, Rn. 44ff, juris) im angefochtenen Bescheid insoweit eine Pauschale von 35, 00 EUR pro Stunde berücksichtigt (Seite 34 des Bescheides vom 27.11.2018).

    (ee) Der Senat ist, worauf der BGH in den zitierten Entscheidungen hinweist, in seinem Urteil vom 29.11.2010 - AGH I 1/10 - davon ausgegangen, dass ein Kanzleikostenanteil bei einem selbstständigen Rechtsanwalt als bestelltem Vertreter anzuerkennen ist, weil dieser aus seiner Vergütung nicht nur den Gewinn, sondern auch die Kosten seiner Kanzlei decken müsse.

    Der Senat schließt sich dem unter Aufgabe seiner insoweit im Urteil vom 29.11.2010 - AGH I 1/10 - geäußerten Rechtsauffassung, nach der auch bei geringfügigem Vertretungsaufwand - im dort entschiedenen Fall lediglich 5 Stunden 15 Minuten - ein Kanzleikostenanteil berücksichtigt wurde, an.

    Insoweit ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Ermittlung der durchschnittlichen Kanzleikosten im Urteil des Senats vom 29.11.2010 - AGH I 1/10 -, auf die sich auch die Beklagte gestützt hat, und die der Senat für das Jahr 2007 mit rund 33, 00 EUR ermittelt hatte und die Beklagte vorliegend für das Jahr 2017 moderat auf 35, 00 EUR heraufgesetzt hat, was vom BGH auch nicht moniert wurde, auf durchschnittlichen Umsätzen und durchschnittlichen Kostenanteilen beruht.

    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass bei einem angestellten Rechtsanwalt anders als bei einem selbstständigen Rechtsanwalt als bestelltem Vertreter auf das zugrunde zu legende durchschnittliche Gehalt eines angestellten Rechtsanwalts nicht noch ein Anteil für die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung heraufzurechnen ist (vgl. Senat, Urteil vom 29.11.2010 - AGH I 1/10).

  • LAG München, 19.12.2018 - 8 Sa 219/17
    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.12.2022 - AGH I 1/19
    Das hat das Landesarbeitsgericht München mit Urteil vom 19.12.2018 - 8 Sa 219/17 - hinsichtlich des Vergütungsanspruchs eines zum Pflichtverteidiger bestellten angestellten Rechtsanwalts entschieden.
  • BGH, 22.05.2023 - AnwZ (Brfg) 2/23

    Angemessene Vergütung im Sinne von § 53 Abs. 10 Satz 4 und 5 BRAO a.F.;

    Auf die Berufung des Klägers wird das am 15. Dezember 2022 verkündete Urteil des 1. Senats des Brandenburgischen Anwaltsgerichtshofs - AGH I 1/19 - teilweise aufgehoben.
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