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   OLG Bremen, 16.06.2004 - 1 U 2/04 a   

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https://dejure.org/2004,10582
OLG Bremen, 16.06.2004 - 1 U 2/04 a (https://dejure.org/2004,10582)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16.06.2004 - 1 U 2/04 a (https://dejure.org/2004,10582)
OLG Bremen, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 1 U 2/04 a (https://dejure.org/2004,10582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen notarieller Amtspflichtverletzung; Unzureichende Belehrung durch einen Notar bei Begründung von Wohnungseigentum; Darlegung einer verjährungsunterbrechenden Maßnahme (Einwurf eines Mahnbescheidantrages in einen Nachtbriefkasten); Begründung ...

  • Judicialis

    ZPO § 270 Abs. 3; ; ZPO § 207 a.F.; ; ZPO § 167 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Verjährungsunterbrechung durch Zustellung eines Mahnbescheides

  • rechtsportal.de

    ZPO § 167 § 207 (a.F.) § 270 Abs. 3 (a.F.)
    Unterbrechung der Verjährung durch Erlass eines Mahnbescheides

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verjährungsunterbrechung durch Zustellung eines Mahnbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus OLG Bremen, 16.06.2004 - 1 U 2/04
    Für den Zeitpunkt des Eingangs des Mahnbescheidantrages kommt es darauf an, wann der Antrag in die Verfügungsgewalt des in der Adresse angegebenen Gerichts gelangt; eine Mitwirkung des Gerichts (Entgegennahme) ist hierbei nicht erforderlich (BVerfGE 52, 203; BGHZ 80, 62).
  • OLG Köln, 17.01.1989 - 22 U 165/88

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen positiver Vertragsverletzung eines

    Auszug aus OLG Bremen, 16.06.2004 - 1 U 2/04
    Die Einreichung eines Schriftstücks setzt mithin voraus, dass der Absender das Gericht, bei dem er das Schriftstück abgibt, erkennbar anrufen und um dessen gerichtliches Tätigwerden bitten will; daran fehlt es, wenn ein Gericht gleichsam nur als Postannahmestelle und Bote für ein anderes als Adressat ausdrücklich im Antrag aufgeführtes Gericht benutzt wird (so OLG Köln, NJW-RR 89, 572 ein Mahnbescheidsantrag ist erst dann bei Gericht angebracht, wenn er bei dem vom Antragsteller genannten Adressat-Gericht eingeht) oder, erst recht, wenn als Adressat überhaupt kein Gericht, sondern ein Rechtsanwalt angegeben ist.
  • BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 154/82

    Eingang eines bei einer gemeinsamen Einlaufstelle eingereichten Schriftsatzes;

    Auszug aus OLG Bremen, 16.06.2004 - 1 U 2/04
    Bei Einlieferung eines Schriftstückes bei einer für mehrere Gerichte bestehenden Einlaufstelle - wie hier - begründet die Einlieferung nicht die Verfügungsgewalt aller angeschlossenen Gerichte; vielmehr hat der Rechtssuchende durch die Adressierung oder in anderer Weise klar zum Ausdruck zu bringen, für welches der angeschlossenen Gerichte das Schriftstück bestimmt ist (BGH NJW 83, 123).
  • SG Düsseldorf, 24.11.2008 - S 16 U 241/07

    Vorliegen einer Berufskrankheit nach Nr. 101 der Anlage zur

    Mit seiner beim Sozialgericht Düsseldorf erhobenen Klage, die unter dem Aktenzeichen S 1 U 2/04 geführt wurde, verfolgte der Kläger sein Begehren weiter.

    Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme im Einzelnen sowie wegen des sonstigen Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten, die Akten der Beklagten und die Vorprozessakten S 1 U 2/04 (L 15 U 128/05) Bezug genommen.

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