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   OLG Bremen, 17.05.2021 - 5 WF 14/21   

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https://dejure.org/2021,13740
OLG Bremen, 17.05.2021 - 5 WF 14/21 (https://dejure.org/2021,13740)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17.05.2021 - 5 WF 14/21 (https://dejure.org/2021,13740)
OLG Bremen, Entscheidung vom 17. Mai 2021 - 5 WF 14/21 (https://dejure.org/2021,13740)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB § 1361 a BGB; FamFG § 76 Abs. 2, 206; ZPO 572 Abs. 1 S. 1
    Familienrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Bedeutung des Abhilfeverfahrens im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren und zu den Anforderungen an die Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses - Familienrecht; Verfahrenskostenhilfe; Abhilfeverfahren; Nichtabhilfe; Verteilung von Haushaltsgegenständen

  • rechtsportal.de

    Zur Bedeutung des Abhilfeverfahrens im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren und zu den Anforderungen an die Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses - Familienrecht; Verfahrenskostenhilfe; Abhilfeverfahren; Nichtabhilfe; Verteilung von Haushaltsgegenständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 1639
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 25.02.2015 - 2 UF 356/14

    Zum Begriff des Familienstreitverfahrens

    Auszug aus OLG Bremen, 17.05.2021 - 5 WF 14/21
    Dass für die Herausgabe von im Eigentum eines Ehegatten stehenden Haushaltsgegenständen die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften - der Familienrichter verweist insoweit auf § 985 BGB - gelten sollen, ist ebenfalls unrichtig, denn Klagen gemäß § 985 auf Herausgabe von Hausrat sind ab dem Zeitpunkt der Trennung der Eheleute unzulässig (OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25.2.2015 - 2 UF 356/14, Rn. 32; MüKoBGB/Weber-Monecke, 8. Aufl. 2019, BGB § 1361a Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 01.07.2020 - 13 WF 115/20
    Auszug aus OLG Bremen, 17.05.2021 - 5 WF 14/21
    Wenn das Familiengericht in seiner Nichtabhilfeentscheidung rein floskelhaft auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung verweist, ohne das sachlich neue, umfangreiche Beschwerdevorbringen zu würdigen, wird das Verfahrensgrundrecht des Beschwerdeführers verletzt, nämlich sein Anspruch auf rechtliches Gehör, und zugleich wird der Zweck des Abhilfeverfahrens verfehlt, nämlich die Erledigung von Beschwerden auf einem möglichst einfachen Weg (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 01. Juli 2020 - 13 WF 115/20 -, juris).
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