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   OLG Celle, 21.07.2021 - 2 AR (Ausl) 40/21   

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https://dejure.org/2021,23213
OLG Celle, 21.07.2021 - 2 AR (Ausl) 40/21 (https://dejure.org/2021,23213)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.07.2021 - 2 AR (Ausl) 40/21 (https://dejure.org/2021,23213)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Juli 2021 - 2 AR (Ausl) 40/21 (https://dejure.org/2021,23213)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73 Abs. 2 IRG; Art. 3 MRK; § 26 Abs. 1 IRG; § 41 IRG
    Zulässige Auslieferung nach Ungarn nach Beseitigung dortiger Überbelegungsprobleme; EMRK-konforme Haftbedingungen in Ungarn; Ausreichende Zusicherung ungarischer Behörden zur Einhaltung der Standards

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 73 Abs. 2 ; MRK Art. 3
    Auslieferung: Haftbedingungen in Ungarn

  • rechtsportal.de

    IRG § 73 Abs. 2 ; MRK Art. 3
    Auslieferung: Haftbedingungen in Ungarn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslieferung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls - und die Haftbedingungen in Ungarn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslieferung - und der gewöhnliche Aufenthalt im Bundesgebiet

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Bremen, 16.03.2020 - 1 AuslA 78/19

    Zur Unzulässigkeit einer Auslieferung nach Ungarn bei Verletzung von

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.2021 - 2 AR (Ausl) 40/21
    Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung in der Vergangenheit das Vorliegen systematischer oder allgemeiner Mängel der Haftbedingungen in Ungarn angenommen worden (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 16. März 2020 - 1 Ausl A 78/19 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 21. September 2018 - 1 Ausl A 21/17 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2018 - Ausl 301 AR 54/17 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Mai 2017 - Ausl 301 AR 54/17 -, juris).

    Angesichts der Rechtsprechung, ausweislich derer das Vertrauen in weitere Erklärungen und Auskünfte der Justizbehörden des ersuchenden Staates erschüttert ist, wenn die Behörden des um eine Auslieferung ersuchenden Staates in vorangegangenen Auslieferungsverfahren erteilte Zusicherungen bzw. Erklärungen und mit der Auslieferungsentscheidung verbundene Bedingungen nicht eingehalten haben und diese Vorgänge nicht nachvollziehbar aufklären (vgl. hierzu: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 16. März 2020 - 1 Ausl A 78/19 -, juris) erachtete der Senat eine nähere Aufklärung der dargelegten Vorgänge für unerlässlich.

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.2021 - 2 AR (Ausl) 40/21
    Hat die ausstellende Justizbehörde diese Zusicherung erteilt oder zumindest gebilligt, nachdem sie erforderlichenfalls die oder eine der zentralen Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats im Sinne von Art. 7 des Rahmenbeschlusses um Unterstützung ersucht hat, muss sich die vollstreckende Justizbehörde in Anbetracht des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten, auf dem das System des Europäischen Haftbefehls beruht, auf diese Zusicherung zumindest dann verlassen, wenn keinerlei konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Haftbedingungen in einer bestimmten Haftanstalt gegen Art. 4 der Charta verstoßen (EuGH, Urteil vom 25.07.2018, C-220/18, Celex-Nr. 62018CJ0220; BVerfG, Beschluss vom 01. Dezember 2020 - 2 BvR 1845/18 -, juris).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-220/18

    Eine etwaige Prüfung der Haftbedingungen im Ausstellungsmitgliedstaat vor der

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.2021 - 2 AR (Ausl) 40/21
    Hat die ausstellende Justizbehörde diese Zusicherung erteilt oder zumindest gebilligt, nachdem sie erforderlichenfalls die oder eine der zentralen Behörden des Ausstellungsmitgliedstaats im Sinne von Art. 7 des Rahmenbeschlusses um Unterstützung ersucht hat, muss sich die vollstreckende Justizbehörde in Anbetracht des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten, auf dem das System des Europäischen Haftbefehls beruht, auf diese Zusicherung zumindest dann verlassen, wenn keinerlei konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Haftbedingungen in einer bestimmten Haftanstalt gegen Art. 4 der Charta verstoßen (EuGH, Urteil vom 25.07.2018, C-220/18, Celex-Nr. 62018CJ0220; BVerfG, Beschluss vom 01. Dezember 2020 - 2 BvR 1845/18 -, juris).
  • EGMR, 10.03.2015 - 14097/12

    VARGA AND OTHERS v. HUNGARY

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.2021 - 2 AR (Ausl) 40/21
    Der Senat hat insoweit in die Bewertung eingestellt, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte noch mit Urteil vom 10.03.2015 (siehe EGMR, Urteil vom 10.03.2015, Varga u.a. v. Ungarn - Nr. 14097/12, 45135/12, 73712/12, 34001/13, 44055/13 und 64586/13) es für erwiesen erachtete, dass der für Häftlinge in der Republik Ungarn verfügbare beschränkte Haftzellenraum (vielfach weniger als 3 qm, oftmals sogar weniger als 2 qm), verstärkt durch andere ungünstige Umstände, eine erniedrigende Behandlung darstellte und im konkreten Fall eine Verletzung des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung aus Art. 3 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) begründete (siehe EGMR, Varga u.a. v. Ungarn, a.a.O., §§ 91-92).
  • EuGH, 24.11.2020 - C-510/19

    Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde"

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.2021 - 2 AR (Ausl) 40/21
    Die Generalstaatsanwaltschaft war trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 24.11.2020 (EuGH, Urteil vom 24. November 2020 - C-510/19 -), ausweislich dessen die Generalstaatsanwaltschaften in Deutschland aufgrund ihrer gesetzlich geregelten Weisungsgebundenheit nicht als "vollstreckende Justizbehörde" i.S. von Art. 3 ff. RB-EuHB anzusehen sind, auch zur Vorabbewilligungsentscheidung gem. § 79 Abs. 2 S. 1 IRG befugt (vgl. Senat, Beschluss vom 08. März 2021, 2 AR Ausl 17/21).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.2021 - 2 AR (Ausl) 40/21
    Bei einem nichtangemeldeten Aufenthalt ist vielmehr davon auszugehen, dass dieser nicht auf Dauer im Sinne eines gewöhnlichen Aufenthalts angelegt ist (vgl. OLG Hamm Beschl. 08.06.2010 - 4 AuslA 117/09 -, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschl. 10.11.2015 - 1 AK 111/14 -, juris Rn. 90 ff.).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 2 AuslA 202/15

    Voraussetzungen des gewöhnlichen Aufenthalts eines EU-Ausländers in Deutschland

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.2021 - 2 AR (Ausl) 40/21
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein gewöhnlicher Aufenthalt i.S.v. § 83b IRG lediglich dann vor, wenn der über fünfjährige ununterbrochene Aufenthalt in Deutschland auch rechtmäßig war, was eine - bei dem Verfolgten nicht vorhandene - amtliche Meldung voraussetzt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 Ausl A 202/15 -, juris Rn. 25).
  • OLG Bremen, 21.09.2018 - 1 AuslA 21/17

    Zur Zulässigkeit einer Auslieferung nach Ungarn aufgrund eines Europäischen

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.2021 - 2 AR (Ausl) 40/21
    Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung in der Vergangenheit das Vorliegen systematischer oder allgemeiner Mängel der Haftbedingungen in Ungarn angenommen worden (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 16. März 2020 - 1 Ausl A 78/19 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 21. September 2018 - 1 Ausl A 21/17 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2018 - Ausl 301 AR 54/17 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Mai 2017 - Ausl 301 AR 54/17 -, juris).
  • OLG Hamm, 08.06.2010 - 4 AuslA 117/09

    Auslieferung eines italienischen Staatsangehörigen wegen Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.2021 - 2 AR (Ausl) 40/21
    Bei einem nichtangemeldeten Aufenthalt ist vielmehr davon auszugehen, dass dieser nicht auf Dauer im Sinne eines gewöhnlichen Aufenthalts angelegt ist (vgl. OLG Hamm Beschl. 08.06.2010 - 4 AuslA 117/09 -, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschl. 10.11.2015 - 1 AK 111/14 -, juris Rn. 90 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 31.01.2018 - Ausl 301 AR 54/17

    Auslieferung zur Strafverfolgung nach Ungarn: Zulässigerklärung mit

    Auszug aus OLG Celle, 21.07.2021 - 2 AR (Ausl) 40/21
    Vor diesem Hintergrund ist in der Rechtsprechung in der Vergangenheit das Vorliegen systematischer oder allgemeiner Mängel der Haftbedingungen in Ungarn angenommen worden (Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 16. März 2020 - 1 Ausl A 78/19 -, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 21. September 2018 - 1 Ausl A 21/17 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2018 - Ausl 301 AR 54/17 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26. Mai 2017 - Ausl 301 AR 54/17 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2023 - 2 OAus 18/23
    Insofern ist zu berücksichtigen, dass das in der Vergangenheit durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) festgestellte erhebliche Überbelegungsproblem in ungarischen Haftanstalten nach der obergerichtlichen Rechtsprechung und den dieser zugrunde liegenden Erkenntnissen durch gesetzliche sowie organisatorische und bauliche Maßnahmen beseitigt wurde (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 21. Juli 2021 - 2 AR [Ausl] 40/21, zit. nach Juris).
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