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OLG Celle, 25.01.2023 - 7 U 304/22 (L) |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- AG Gifhorn, 05.05.2022 - 60 Lw 9/21
- OLG Celle, 25.01.2023 - 7 U 304/22 (L)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 10.07.2008 - IX ZR 128/07
Entziehung des vertragsmäßigen Gebrauchs einer Mietsache durch den wahren …
Auszug aus OLG Celle, 25.01.2023 - 7 U 304/22
Entziehung des (vertragsmäßigen) Gebrauchs ganz oder zu einem Teil im Sinne des § 536 Abs. 3 BGB bedeutet eine Störung des Pächters in dem ihm zustehenden Gebrauch (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - IX ZR 128/07 , juris Rn. 9 mwN).Vielmehr kann schon die bloße mündliche Androhung des Dritten ausreichen, sein Recht geltend zu machen, wenn sie für den Mieter Anlass genug ist, daraufhin den Gebrauch zu unterlassen oder aufzugeben (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - IX ZR 128/07 , juris Rn. 9).
aa) Die §§ 536 ff. BGB enthalten, soweit es um Mängel - auch Rechtsmängel - der Mietsache geht, eine abschließende Sonderregelung (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2008 - IX ZR 128/07 , juris Rn. 21).
- BGH, 19.09.2012 - XII ZR 136/10
Ausgleichsanspruch für unbenannte Zuwendungen unter Ehegatten vor der Ehe und …
Auszug aus OLG Celle, 25.01.2023 - 7 U 304/22
Maßgebend dafür, ob und in welchem Umfang eine Anpassung erfolgen muss, ist eine Gesamtabwägung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2012 - XII ZR 136/10 , juris Rn. 25). - BGH, 22.04.2010 - Xa ZR 73/07
Grundstücksschenkung: Verjährung des Teilwertersatzes für einen …
Auszug aus OLG Celle, 25.01.2023 - 7 U 304/22
Nicht anders als bei einer aus steuerrechtlichen Gründen gewählten Vertragsgestaltung - die der Kläger mit Schriftsatz vom 19. November 2021 (GA 83 f.) behauptet hat -, bei der die steuerrechtliche Anerkennung ein gültiges, ernstlich gewolltes Rechtsgeschäft voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2010 - Xa ZR 73/07 , juris Rn. 16), fehlt es auch hier nicht an dem erforderlichen Rechtsbindungswillen und steht dem Vertrag der Einwand eines Scheingeschäfts nicht entgegen.
- BGH, 12.07.2006 - XII ZR 178/03
Umfang der Rechtskraft eines zwischen den Hauptmietparteien ergangenen …
Auszug aus OLG Celle, 25.01.2023 - 7 U 304/22
Eine Störung oder Entziehung des Besitzes erfüllt bereits dann die Voraussetzungen des § 536 Abs. 3 BGB , wenn sie darauf beruht, dass der Hauptverpächter dem Pächter kündigt und dem Unterpächter gegenüber seinen Rückgabeanspruch geltend macht oder dies auch nur androht (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - XII ZR 178/03 , juris Rn. 36 zu § 541 BGB a.F.). - BGH, 03.06.2008 - XI ZR 353/07
Tilgungsbestimmung bei Verwertung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung
Auszug aus OLG Celle, 25.01.2023 - 7 U 304/22
An die Feststellung eines Verzichtswillens, der nicht vermutet werden darf, sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH…, Urteil vom 7. März 2006 - VI ZR 54/05 , juris Rn. 10; Urteil vom 3. Juni 2008 - XI ZR 353/07 , juris Rn. 20 jeweils zum Erlassvertrag). - BGH, 07.03.2006 - VI ZR 54/05
Verzicht auf weitere Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung der …
Auszug aus OLG Celle, 25.01.2023 - 7 U 304/22
An die Feststellung eines Verzichtswillens, der nicht vermutet werden darf, sind jedoch strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 7. März 2006 - VI ZR 54/05 , juris Rn. 10;… Urteil vom 3. Juni 2008 - XI ZR 353/07 , juris Rn. 20 jeweils zum Erlassvertrag). - BGH, 26.01.2012 - VII ZR 154/10
Großer Schadensersatz bei Rückabwicklung eines Immobilienerwerbs: …
Auszug aus OLG Celle, 25.01.2023 - 7 U 304/22
Der Befreiungsanspruch ist gemäß § 250 Satz 2 BGB in einen Zahlungsanspruch übergegangen, weil der Beklagte zur Zahlung mit Schreiben vom 16. November 2020 aufgefordert worden war, eine Zahlung mit anwaltlichem Schriftsatz vom 25. November 2020 jedoch endgültig verweigert hatte (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 26. Januar 2012 - VII ZR 154/10 , juris Rn. 25). - BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 299/79
Abschluss eines Mietvertrages über ein Ladenlokal - Vorliegen von Baumängeln und …
Auszug aus OLG Celle, 25.01.2023 - 7 U 304/22
(1) Eine Umdeutung einer einseitig-rechtsgestaltenden Willenserklärung in ein annahmebedürftiges Vertragsangebot ist nur dann zulässig, wenn sich der Erklärende bei Abgabe der außerordentlichen Kündigung bewusst gewesen ist, dass sie als einseitige Erklärung nicht wirksam werden könnte, und es für diesen Fall zur Herbeiführung des rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolges der Vertragsbeendigung, gewissermaßen hilfsweise, der Zustimmung des Erklärungsempfängers bedürfe (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 1980 - VIII ZR 299/79 , juris Rn. 25). - BGH, 04.04.2007 - III ZR 197/06
Rechtsfolgen der Anpachtung einer Jagd durch einen Strohmann; Begriff des …
Auszug aus OLG Celle, 25.01.2023 - 7 U 304/22
Ein bloßes Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, dagegen die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen nicht eintreten lassen wollen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2007 - III ZR 197/06 , juris Rn. 5).