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   OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - V-4 Kart 2/16 (OWi)   

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https://dejure.org/2019,49502
OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - V-4 Kart 2/16 (OWi) (https://dejure.org/2019,49502)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.04.2019 - V-4 Kart 2/16 (OWi) (https://dejure.org/2019,49502)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. April 2019 - V-4 Kart 2/16 (OWi) (https://dejure.org/2019,49502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Einspruch hat Erfolg - Brauerei Carlsberg bleibt wegen Verjährung verschont

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bierkartell-Verfahren: Millionenbußgelder sind verjährt

  • juve.de (Kurzinformation)

    Von 62 Millionen auf null: Carlsberg gewinnt Streit um Bierkartell-Bußgeld

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Prozessauftakt im Kartellverfahren um "Bierkartell"

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.06.2018)

    Bierkartell - Prozessauftakt

  • ksta.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.06.2018)

    Preisabsprache Carlsberg weist Vorwürfe zurück

Besprechungen u.ä.

  • d-kart.de (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Das Bierkartell

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.01.2017 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - 4 Kart 2/16
    Im Kern dasselbe spiegelt sich auch in den von der Rechtsprechung und Literatur formulierten Umschreibungen wieder, wie etwa der gemeinschaftsgerichtlichen Begriffsdeutung, bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten zu lassen (EuGH, Urteil vom 31.03.1993 - C-89/85, EuZW 1993, 377 (380 ff.) - Zellstoff ; EuGH, Urteil vom 26.01.2017 - C-609/13 P, WuW 2017, 196 - 200, zitiert nach juris Rz. 70 - Badezimmerkartell ), oder der Beschreibung der Verhaltensabstimmung als gegenseitige Verständigung ohne Verpflichtung über das künftige Marktverhalten in Koordinierungsabsicht zum Zweck einer Einschränkung des unternehmerischen Risikos (so Krauß a.a.O., § 1 GWB Rz. 95 a.E. und 96).

    a) Nach der gemeinschaftsgerichtlichen Rechtsprechung (insbesondere: EuGH, Urteil vom 26.01.2017 - C-609/13 P, WuW 2017, 196 - 200, Badezimmerkartell ) ist folgender Rechtsmaßstab zugrunde zu legen:.

    Die stillschweigende Billigung einer rechtswidrigen Initiative, ohne sich offen von deren Inhalt zu distanzieren oder sie bei den Verwaltungsbehörden anzuzeigen, führt dazu, dass die Fortführung der Zuwiderhandlung begünstigt und ihre Entdeckung verhindert wird; diese Komplizenschaft stellt eine passive Form der Beteiligung an der Zuwiderhandlung dar und ist daher geeignet, die Verantwortlichkeit eines Unternehmens im Rahmen einer einheitlichen Vereinbarung auszulösen (EuGH, Urteil vom 26.01.2017 - C-609/13 P, WuW 2017, 196 - 200, zitiert nach juris Rz. 136 - Badezimmerkartell ).

  • EuGH, 04.06.2009 - C-8/08

    EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - 4 Kart 2/16
    Das Kausalitätserfordernis folgt aus der in der Rechtsprechung für den Begriff der abgestimmten Verhaltensweise statuierten Zweigliedrigkeit des Tatbestands , wonach über die Abstimmung zwischen den Unternehmen hinaus ein dieser entsprechendes Marktverhalten und ein ursächlichen Zusammenhang zwischen beiden vorausgesetzt wird (hierzu: EuGH, Urteil vom 04.06.2009 - Rechtssache C-8/08, WuW/E EU-R 1589 - 1596, Tz. 51 - T-Mobile Netherlands BV; Bechtold , GWB, 5. Aufl., § 1 Rz. 16; Roth/Ackermann in Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, Band IV, Loseblattsammlung, Stand Januar 2011, § 1 GWB 2005 Rz. 74; Zimmer in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, Band 2 GWB, 4. Aufl., § 1 Rz. 94 m.w.N.).

    Vorstehende Rechtsgrundsätze stehen nicht im Widerspruch zu der in der Rechtsprechung für den Begriff der abgestimmten Verhaltensweise ebenfalls statuierten Zweigliedrigkeit des Tatbestands, wonach über die Abstimmung zwischen den Unternehmen hinaus ein dieser entsprechendes Marktverhalten und ein ursächlicher Zusammenhang zwischen beiden vorausgesetzt wird (hierzu: EuGH, Urteil vom 04.06.2009 - Rechtssache C-8/08, WuW/E EU-R 1589 - 1596, Tz. 51 - T-Mobile Netherlands BV ; Bechtold , GWB, 5. Aufl., § 1 Rz. 16; Roth/Ackermann in Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, Band IV, Loseblattsammlung, Stand Januar 2011, § 1 GWB 2005 Rz. 74).

  • BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15

    Zur kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen Vodafone Kabel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - 4 Kart 2/16
    (vgl.: BGH, Beschluss v. 03.07.1976 - KVR 4/75, WuW/E BGH 1435 (1440) - Vitamin-B-12; BGH, Beschluss v. 21.12.2004 - KVR 26/03, WuW/E DE-R 1419 (1423) m.w.N. - Deutsche Post/trans-o-flex ; BGH, Urteil v. 24.01.2017 - KZR 2/15, zitiert nach juris Tz. 20 m.w.N. - Kabelkanalanlagen ; Möschel in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, Band 2. GWB, 4. Aufl., § 19 Rz. 24 ff.; Bekanntmachung der Kommission vom 09.12.1997 über die Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft - 1997/1209 EG, ABl.
  • BGH, 21.12.2004 - KVR 26/03

    Deutsche Post/trans-o-flex

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - 4 Kart 2/16
    (vgl.: BGH, Beschluss v. 03.07.1976 - KVR 4/75, WuW/E BGH 1435 (1440) - Vitamin-B-12; BGH, Beschluss v. 21.12.2004 - KVR 26/03, WuW/E DE-R 1419 (1423) m.w.N. - Deutsche Post/trans-o-flex ; BGH, Urteil v. 24.01.2017 - KZR 2/15, zitiert nach juris Tz. 20 m.w.N. - Kabelkanalanlagen ; Möschel in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, Band 2. GWB, 4. Aufl., § 19 Rz. 24 ff.; Bekanntmachung der Kommission vom 09.12.1997 über die Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft - 1997/1209 EG, ABl.
  • BGH, 03.07.1976 - KVR 4/75

    Preisgestaltung als mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - 4 Kart 2/16
    (vgl.: BGH, Beschluss v. 03.07.1976 - KVR 4/75, WuW/E BGH 1435 (1440) - Vitamin-B-12; BGH, Beschluss v. 21.12.2004 - KVR 26/03, WuW/E DE-R 1419 (1423) m.w.N. - Deutsche Post/trans-o-flex ; BGH, Urteil v. 24.01.2017 - KZR 2/15, zitiert nach juris Tz. 20 m.w.N. - Kabelkanalanlagen ; Möschel in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, Band 2. GWB, 4. Aufl., § 19 Rz. 24 ff.; Bekanntmachung der Kommission vom 09.12.1997 über die Definition des relevanten Marktes im Sinne des Wettbewerbsrechts der Gemeinschaft - 1997/1209 EG, ABl.
  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.04.2019 - 4 Kart 2/16
    Im Kern dasselbe spiegelt sich auch in den von der Rechtsprechung und Literatur formulierten Umschreibungen wieder, wie etwa der gemeinschaftsgerichtlichen Begriffsdeutung, bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten zu lassen (EuGH, Urteil vom 31.03.1993 - C-89/85, EuZW 1993, 377 (380 ff.) - Zellstoff ; EuGH, Urteil vom 26.01.2017 - C-609/13 P, WuW 2017, 196 - 200, zitiert nach juris Rz. 70 - Badezimmerkartell ), oder der Beschreibung der Verhaltensabstimmung als gegenseitige Verständigung ohne Verpflichtung über das künftige Marktverhalten in Koordinierungsabsicht zum Zweck einer Einschränkung des unternehmerischen Risikos (so Krauß a.a.O., § 1 GWB Rz. 95 a.E. und 96).
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