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   OLG Dresden, 04.01.2024 - 4 U 1279/23   

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OLG Dresden, 04.01.2024 - 4 U 1279/23 (https://dejure.org/2024,1379)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.01.2024 - 4 U 1279/23 (https://dejure.org/2024,1379)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. Januar 2024 - 4 U 1279/23 (https://dejure.org/2024,1379)
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  • Justiz Sachsen

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  • BGH, 13.09.2018 - III ZR 294/16

    Kein Honorar bei fehlerhafter zahnärztlich-implantologischer Leistung, wenn die

    Auszug aus OLG Dresden, 04.01.2024 - 4 U 1279/23
    Der Behandlungsvertrag ist ein besonderer Dienstvertrag über Dienste höherer Art, auf den grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften der §§ 611 ff. BGB anwendbar sind (vgl. Weidenkaff in Grüneberg, 82. Aufl., § 630 d Rdnr. 1; vgl. BGH, Urteil vom 13.09.2018 - III ZR 294/16, Rdnrn. 12, 15 - juris).

    Weil ein Arzt als Dienstverpflichteter keinen Erfolg, sondern nur die Erbringung der von ihm versprochenen Dienste schuldet und das Dienstvertragsrecht keine Gewährleistungsregeln kennt, kann der Vergütungsanspruch bei einer unzureichenden oder pflichtwidrigen Leistung (Behandlungs- oder Aufklärungspflichtverletzung) grundsätzlich nicht gekürzt werden oder in Fortfall geraten (vgl. BGH, Urteil vom 13.09.2018 - III ZR 294/16, Rdnr. 16 - juris).

    In diesem Fall ist der Schadensersatzanspruch unmittelbar auf Befreiung von einer Vergütungspflicht gerichtet, wenn weder der Patient noch seine Versicherung bereits bezahlt haben (vgl. BGH, Urteil vom 13.09.2018 - III ZR 294/16, Rdnr. 17 - juris).

  • BGH, 27.05.2008 - VI ZR 69/07

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arzthaftungsansprüche aus

    Auszug aus OLG Dresden, 04.01.2024 - 4 U 1279/23
    Allein wegen der in einem Eingriff ohne wirksame Aufklärung liegenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Form des Selbstbestimmungsrechts des Patienten kommt jedoch nach allgemeiner Auffassung die Zubilligung eines Schmerzensgeldes nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 27.5.2008 - VI ZR 69/07; so bereits Senat NJW 2004, 298; vgl. auch Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 8. Aufl. C Rn 150 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 23.10.2003 - 4 U 980/03

    Schmerzensgeld; Geldentschädigung; nichtkausale Aufklärungspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Dresden, 04.01.2024 - 4 U 1279/23
    Allein wegen der in einem Eingriff ohne wirksame Aufklärung liegenden Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in der Form des Selbstbestimmungsrechts des Patienten kommt jedoch nach allgemeiner Auffassung die Zubilligung eines Schmerzensgeldes nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 27.5.2008 - VI ZR 69/07; so bereits Senat NJW 2004, 298; vgl. auch Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 8. Aufl. C Rn 150 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 19.10.2018 - 4 U 955/18

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Eintritts eines Schadens aufgrund

    Auszug aus OLG Dresden, 04.01.2024 - 4 U 1279/23
    Die Beweislast, dass ein Schaden durch eine Behandlung eingetreten ist, der keine ordnungsgemäße Aufklärung zugrunde liegt, obliegt dem Patienten, es gilt das Beweismaß des § 286 ZPO (vgl. Senat, Beschluss vom 19.10.2018 - 4 U 955/18 - juris).
  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 133/10

    Zahnärztlicher Behandlungsvertrag: Verlust des Vergütungsanspruchs wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 04.01.2024 - 4 U 1279/23
    Das Interesse des Patienten an der Leistung des Arztes ist nur weggefallen, soweit der Patient die Arbeiten des Arztes nicht mehr wirtschaftlich verwerten konnte, sie also nutzlos geworden waren (vgl. BGH, Urteil vom 29.03.2011 - VI ZR 133/10, Rdnr. 18 - juris).
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