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   OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02   

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https://dejure.org/2003,1941
OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02 (https://dejure.org/2003,1941)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.01.2003 - 10 WF 783/02 (https://dejure.org/2003,1941)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Januar 2003 - 10 WF 783/02 (https://dejure.org/2003,1941)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Ausschluss des Umgangsrechts; Anfechtbarkeit mit sofortiger Beschwerde; Vollzogene amtsgerichtliche Eilentscheidungen über die elterliche Sorge; Aufhebung im Beschwerdeverfahren; Vorläufiger Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts von beiden Elternteilen; ...

  • Judicialis

    ZPO § 620c; ; ZPO § 621g; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 620c § 621g; BGB § 1666 § 1666a
    Zulässigkeit der Anfechtung des einstweiligen Ausschlusses des Umgangsrechts mit der sofortigen Beschwerde; Zulässigkeit der Aufhebung von vollzogenen amtsgerichtlichen Eilentscheidungen über die elterliche Sorge im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einstweiliger Ausschluss des Umgangsrechts

  • jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)

    Zum Beschwerderecht des Kindesvaters bei einstweiligen Ausschluss des Umgangsrechts

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unanfechtbarkeit des einstweiligen Ausschlusses des Umgangsrechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1013
  • MDR 2003, 633
  • FamRZ 2003, 1306
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 02.02.1987 - 12 WF 7/87
    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02
    Das Umgangsrecht ist kein Teilbereich der elterlichen Sorge i.S.d. § 620c (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 1986, 182; OLG Hamburg, FamRZ 1987, 497; Zöller-Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 620c Rdnr. 4).
  • OLG Saarbrücken, 17.12.1985 - 6 WF 176/85

    Regelung des Umgangsrechts; Mündliche Verhandlung; Einstweilige Anordnung;

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02
    Das Umgangsrecht ist kein Teilbereich der elterlichen Sorge i.S.d. § 620c (vgl. OLG Saarbrücken, FamRZ 1986, 182; OLG Hamburg, FamRZ 1987, 497; Zöller-Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 620c Rdnr. 4).
  • OLG Brandenburg, 18.08.1997 - 9 WF 90/97

    Erlass einer vorläufigen Anordnung im Verfahren zur Regelung der elterlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02
    Denn eine Abänderung einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Aufenthalts im Beschwerdeverfahren entspricht in der Regel nicht dem Wohl des betroffenen Kindes: Diesem ist ein mehrfacher Wechsel zwischen den Eltern nicht zuzumuten (Senat, Beschluss vom 26. November 2002 - 10 WF 650/02 - Beschluss vom 25. Mai 2001 - 10 WF 252/01 -: ebenso OLG Köln NJW 1999, 234; OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 1249).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 287/97

    Fristlose Kündigung gegenüber einer Prokuristin (Mitgesellschafterin) wegen

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2003 - 10 WF 783/02
    Denn eine Abänderung einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Aufenthalts im Beschwerdeverfahren entspricht in der Regel nicht dem Wohl des betroffenen Kindes: Diesem ist ein mehrfacher Wechsel zwischen den Eltern nicht zuzumuten (Senat, Beschluss vom 26. November 2002 - 10 WF 650/02 - Beschluss vom 25. Mai 2001 - 10 WF 252/01 -: ebenso OLG Köln NJW 1999, 234; OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 1249).
  • BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04

    Vater erhält vorläufig Umgangsrecht

    Dazu war es indes nicht befugt, weil die Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung zum Umgang gemäß § 621 g in Verbindung mit § 620 c ZPO offensichtlich unstatthaft ist (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, S. 548; OLG Dresden, FamRZ 2003, S. 1306 f.; OLG Naumburg , JMBl ST 2003, S. 346; Philippi, in: Zöller, ZPO, 24. Auflage, § 620 c Rn. 4 und § 621 g Rn. 5; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 26. Auflage, § 620 c Rn. 4 und Rn. 7; Motzer, FamRZ 2003, S. 793 ).
  • LG Mainz, 30.06.2015 - 2 O 223/14

    Fahrlässiges Gutachten an Uniklinik Mainz: Schmerzensgeld wegen Kindesentzug

    Insofern dürfte zu berücksichtigen sein, dass nach der Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Hamm, Beschl. v. 16.07.2008 - 10 WF 87/08 - Rn. 6; OLG Dresden, Beschl. v. 10.01.2003 - 10 WF 0783/02, 10 WF 783/02 - Rn. 5; Brandenburgisches OLG, Beschl. v. 18.08.1997 - 9 WF 90/97 - jeweils zitiert nach juris) in den Fällen, in denen die Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts durch einstweilige Anordnung mit der Beschwerde angegriffen wird, in der Regel von einer Abänderung der Entscheidung ohne schwerwiegende Gründe abgesehen wird, da erneute Ortswechsel und ein wiederholter Austausch von Bezugspersonen üblicherweise nicht dem Wohl des Kindes entsprechen.
  • OLG Koblenz, 13.01.2020 - 9 UF 526/19

    Voraussetzungen einer vorläufigen Entziehung von Teilbereichen der elterlichen

    Regelmäßig entspricht es dem Wohl des Kindes - auch im Säuglingsalter (vgl. insoweit BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987 - 1 BvR 332/86 -, juris, Rdnr. 34 f.) - nämlich nicht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern bzw. ihre Vollziehung rückgängig zu machen und somit vor einer etwaigen Entscheidung des Amtsgerichts in der Hauptsache über einen weiteren - zusätzlichen - Ortswechsel zu befinden (vgl. Senat , Beschluss vom 19. Februar 2018 - 9 UF 10/18 - OLG Brandenburg, a.a.O., Rdnr. 3; OLG Hamm, Beschluss vom 5. Juli 2012 - 11 UF 106/12 -, BeckRS 2012, 17936; OLG Saarbrücken, NJOZ 2011, 841, 841 f., m.w.N.; OLG Dresden, FPR 2003, 337, 338, m.w.N.; BeckOK Bamberger/Roth/Hau/Poseck-Veit, BGB, 52. Edition, Stand: 1. November 2019, § 1666, Rdnr. 137, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 05.07.2012 - 11 UF 106/12

    Einstweilige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass es regelmäßig dem Wohl eines Kindes eher abträglich ist, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne gewichtige Gründe abzuändern, was bedeutet, dass vor der Entscheidung in der Hauptsache ein Obhutswechsel nur ausnahmsweise in Betracht kommt (vgl. allgemein etwa OLG Dresden, Entscheidung vom 10.01.2003 - 10 WF 0783/02 - FamRZ 2003, 1306).
  • OLG Naumburg, 06.03.2006 - 4 WF 2/06

    Die sofortige Beschwerde zum OLG gegen eine einstweilige Anordnung, die das

    Bereits nach dem Gesetzeswortlaut des § 621 g S. 2 ZPO i.V.m. § 620 c ZPO ist die Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung, die das Umgangsrecht regelt, nicht zulässig (BVerfG, FamRZ 2005, 173 ff. (174 m.w.Nw.) mit Anm. von Rixe und FamRZ 2005, 1233 ff. (1235); Zöller/Philippi, ZPO, 25. A., Rdn. 6 zu § 621 g; Hoppenz/Zimmermann, Familiensachen, 8. A., Rdn. 7 zu § 620 c ZPO; OLG Köln, FamRZ 2003, 548; OLG Dresden FamRZ 2003, 1306 f.; OLG Naumburg, 1. Senat für Familiensachen, OLGR 2004, 96; OLG Naumburg, 2. Senat für Familiensachen, OLGR 2005, 865; a. A. OLG Naumburg, 3. Senat für Familiensachen, FamRZ 2004, 1510 f. mit abl.

    Das Umgangsrecht ist deshalb kein anfechtbarer Teilbereich der elterlichen Sorge (OLG Dresden, FamRZ 2003, 1306).

  • OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 99/10

    Elterliche Sorge: Abänderung einer bereits vollzogenen einstweiligen Anordnung

    Daraus folgt auch, das es regelmäßig nicht dem Wohl des Kindes entspricht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und somit vor der Entscheidung des Familiengerichts in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel zu befinden (Saarländisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Beschluss vom 24. September 2009 - 9 WF 67/09 - OLG Brandenburg, FamRZ 2009, 445, sowie FamRZ 2004, 210; OLG Dresden FamRZ 2003, 1306; OLG Köln FamRZ 1999, 181).
  • OLG Saarbrücken, 06.11.2009 - 9 WF 93/09

    Voraussetzungen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge im Wege

    Daher entspricht es regelmäßig dem Wohl des Kindes nicht, eine bereits vollzogene einstweilige Anordnung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ohne schwerwiegende Gründe abzuändern und somit vor der Entscheidung des Familiengerichts in der Hauptsache über einen erneuten Ortswechsel zu befinden (OLG Brandenburg, aaO, sowie FamRZ 2004, 210; OLG Dresden FamRZ 2003, 1306; OLG Köln FamRZ 1999, 181).
  • OLG Hamm, 28.07.2011 - 8 UF 86/11

    Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil im Wege einstweiliger

    f) Entscheidend spricht jedoch auch für einen vorläufigen weiteren Verbleib von U im Haushalt seiner Mutter der Umstand, dass nach ständiger Rechtsprechung des Senates vollzogene amtsgerichtliche Eilentscheidungen zur elterlichen Sorge regelmäßig im Beschwerdeverfahren nur dann abzuändern sind, wenn die Beschwerde Umstände aufzeigt und glaubhaft macht, aus denen sich für den verbleibenden Zeitraum bis zur abschließenden Klärung im Hauptsacheverfahren eine Gefährdung des Wohls des Kindes oder die Gefahr sonstiger schwerwiegender Unzulänglichkeiten für dessen Versorgung ableiten lassen (so auch OLG Dresden MDR 2003, 633 = FamRZ 2003, 1306).
  • KG, 03.04.2014 - 17 UF 27/14

    Rechtsfolgen der unterbliebenen Bestellung eines Verfahrensbeistandes im

    Denn die Abänderung einer einstweiligen Anordnung, die - wie hier - zu einer neuerlichen Aufenthaltsveränderung des Kindes führen würde, entspricht in der Regel nicht dessen Wohl, weil ihm ein mehrfacher Wechsel von Aufenthaltsort und Bezugsperson(en) nicht zuzumuten ist (ebenso OLG Dresden, FamRZ 2003, 1306 ; OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 210 ; OLG Hamm, FamRZ 2006, 1478 ; FamRZ 2009, 432 , jeweils m.w.N.z.Rspr.).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2023 - 16 UF 86/23

    Übertragung des Sorgerechts im Wege der einstweiligen Anordnung

    Vollzogene Eilentscheidungen zur elterlichen Sorge sind im Beschwerdeverfahren regelmäßig nur zu ändern, wenn die Beschwerde Umstände aufzeigt und glaubhaft macht, aus denen sich für den verbleibenden Zeitraum bis zur abschließenden Klärung im Hauptsacheverfahren eine Kindeswohlgefährdung oder die Gefahr sonstiger schwerwiegender Unzulänglichkeiten für dessen Versorgung ableiten lassen (OLG Hamm, Beschluss vom 28. Juli 2011 - II-8 UF 86/11 -, Rn. 35, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Januar 2003, 10 WF 783/02, FamRZ 2003, 1306, juris).
  • OLG Hamm, 16.07.2008 - 10 WF 87/08

    einstweilige Anordnung, Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts,

  • OLG Hamm, 31.05.2006 - 5 WF 113/06

    Verhältnismäßigkeit der vorläufigen Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • OLG Saarbrücken, 24.09.2009 - 9 WF 67/09

    Zulässigkeit der Änderung des Aufenthalts des Kindes während eines

  • OLG Dresden, 28.01.2020 - 21 UF 979/19
  • OLG Brandenburg, 17.09.2008 - 9 WF 245/08

    Elterliche Sorge: Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Missachtung des

  • OLG Hamm, 07.04.2004 - 11 WF 60/04

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach §

  • OLG Brandenburg, 12.01.2009 - 9 WF 340/08

    Aufenthaltsbestimmung: Abänderung einer einvernehmlichen Aufenthaltsvereinbarung

  • OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 5 WF 2/06

    Elterliche Sorge: Einstweiliger Rechtsschutz und Beschwerde in Amtsverfahren des

  • OLG Hamm, 22.11.2004 - 4 WF 272/04

    Einstweilige Anordnungen in Sorgerechtsverfahren; sofortige Beschwerde

  • OLG Hamm, 04.11.2003 - 2 WF 371/03

    Zulässigkeit der Beschwerde im von Amts wegen eingeleiteten isolierten

  • OLG Zweibrücken, 25.01.2006 - 43 F 107/05

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die elterliche Sorge betreffend;

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