Rechtsprechung
   OLG Dresden, 11.10.2022 - 4 U 36/22   

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https://dejure.org/2022,28429
OLG Dresden, 11.10.2022 - 4 U 36/22 (https://dejure.org/2022,28429)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11.10.2022 - 4 U 36/22 (https://dejure.org/2022,28429)
OLG Dresden, Entscheidung vom 11. Oktober 2022 - 4 U 36/22 (https://dejure.org/2022,28429)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    ZPO § 256,, VVG § 81, VGB 2008 § 7, VGB 2008 § 12
    ZPO, VVG, VGB 2008

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Sachverständigenverfahren in Versicherungsbedingungen - Zulässigkeit Feststellungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Sehen die Bedingungen des Versicherers die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens vor, kann der Versicherungsnehmer zunächst auf Feststellung der Ersatzpflicht klagen; auf eine Leistungsklage muss er sich dann nicht verweisen lassen (Anschluss an BGH, Urteil ...

  • rechtsportal.de

    Regulierung eines Brandschadens - Verpflichtende Durchführung eines Sachverständigenverfahrens - Reichweite einer Auskunftsobliegenheit in allgemeinen Versicherungsbedingungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind unzureichende oder ausweichende Antworten eine Obliegenheitsverletzung?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sind unzureichende oder ausweichende Antworten eine Obliegenheitsverletzung? (IBR 2022, 654)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Dresden, 06.10.2020 - 4 U 2789/19

    Der Leistungspflicht treuwidrig entzogen: Keine Berufung auf Ausschlussfrist!

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2022 - 4 U 36/22
    Der Senat hat die Beklagte im Parallelverfahren mit Urteil vom 06.10.2020 (4 U 2789/19) aus der Inhaltsversicherung verurteilt, einen Betrag in Höhe von 2.430,00 EUR zu zahlen (unter Berücksichtigung einer Vorauszahlung von 10.000,00 EUR).

    Bereits mit Urteil vom 06.10.2020 (4 U 2789/19) im Parallelverfahren zur Inhaltsversicherung hat der Senat dies verneint, weil die Klägerin ihren Mitarbeiter - den Zeugen D...... - mit Kontrollgängen beauftragt hat.

    Wie bereits mit Urteil vom 06.10.2020 des Senates (4 U 2789/19) im Parallelverfahren unter Ziffer 2e) ausgeführt, ergibt sich eine so weitgehende Verpflichtung nicht aus den allgemeinen Versicherungsbedingungen.

    Nach fruchtlosem Fristablauf kann in deren Anwendungsbereich der Anspruch auf die Neuwertentschädigung nicht mehr entstehen (vgl. Senat, Urteil vom 06.10.2020 - 4 U 2789/19 - juris; vgl. Armbrüster in Prölss/Martin, Kommentar zum VVG, 31. Aufl., § 93 Rdnr. 11).

  • BGH, 13.04.2022 - IV ZR 60/20

    Wohngebäude- und Hausratversicherung: Zulässigkeit der Klage auf Feststellung der

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2022 - 4 U 36/22
    Sehen die Bedingungen des Versicherers die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens vor, kann der Versicherungsnehmer zunächst auf Feststellung der Ersatzpflicht klagen; auf eine Leistungsklage muss er sich dann nicht verweisen lassen (Anschluss an BGH, Urteil vom 13.4.2022 - IV ZR 60/20).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Urteil vom 13.04.2022 - IV ZR 60/20 - juris) kann eine auf Feststellung der Eintrittspflicht des Versicherers gerichteten Klage eines Versicherungsnehmers grundsätzlich nicht die Möglichkeit einer Leistungsklage entgegengehalten werden, wenn in den Versicherungsbedingungen - wie hier - die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens zur Klärung der Schadenshöhe vorgesehen ist.

    Diese Gefahr besteht aber nicht, wenn sich an ein antragsgemäß erlassenes Feststellungsurteil ein außergerichtliches Sachverständigenverfahren anschließt (so BGH, Urteil vom 13.04.2022 - IV ZR 60/20 - juris).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2022 - 4 U 36/22
    Die Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers erschöpft sich nicht in der formalistischen Beantwortung des Wortlauts der gestellten Fragen (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.1993 - IV ZR 34/92 - juris).

    Er muss sich über die Tatsachen, zu denen der Versicherer berechtigt Auskunft verlangt, gegebenenfalls erkundigen (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.1993 - IV ZR 34/92).

  • OLG Dresden, 18.04.2017 - 4 U 1564/16

    Eintrittspflicht der Gebäudeversicherung bei Brandstiftung; Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2022 - 4 U 36/22
    Die Beklagte hat den Vollbeweis dafür zu erbringen; Beweiserleichterungen kommen ihr nicht zugute (vgl. Senat, Urteil vom 18.04.2017 - 4 U 1564/16 - juris, Rn. 35).

    Die Aufklärungs- und Obliegenheitspflicht des Versicherungsnehmers ist zwar grundsätzlich weit gefasst (vgl. BGH, Beschluss vom 13.04.2016 - IV ZR 152/14 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 18.04.2014 - 4 U 1564/16).

  • BGH, 18.10.2017 - IV ZR 188/16

    Private Unfallversicherung: Auslegung der Klausel über die Kündigung des

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2022 - 4 U 36/22
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18.10.2017 - IV ZR 188/16 - juris).
  • BGH, 13.04.2016 - IV ZR 152/14

    Verletzung der Auskunftsobliegenheit in der Wohngebäudeversicherung:

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2022 - 4 U 36/22
    Die Aufklärungs- und Obliegenheitspflicht des Versicherungsnehmers ist zwar grundsätzlich weit gefasst (vgl. BGH, Beschluss vom 13.04.2016 - IV ZR 152/14 - juris; vgl. Senat, Urteil vom 18.04.2014 - 4 U 1564/16).
  • BGH, 16.06.2010 - IV ZR 229/09

    Gastronomie-Versicherer muss nicht das erhöhte Risiko einer Schutzgelderpressung

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2022 - 4 U 36/22
    Die Annahme einer Gefahrerhöhung setzt weiter voraus, dass der neue Zustand erhöhter Gefahr mindestens von einer solchen Dauer sein muss, dass er die Grundlage eines neuen natürlichen Geschehensverlaufes bilden kann und so den Eintritt des Versicherungsfalles zu fördern geeignet ist (vgl. BGH, Urteil vom 16.06.2020 - IV ZR 229/09, Rdnr. 16 - juris).
  • OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 200/96

    Keine erneute Belehrungspflicht nach ergänzenden Angaben

    Auszug aus OLG Dresden, 11.10.2022 - 4 U 36/22
    Der Versicherungsnehmer ist gehalten, sich dann, wenn er Fragen nicht ohne weiteres beantworten kann, kundig zu machen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 29.04.1997 - 9 U 200/96 - juris).
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