Rechtsprechung
   OLG Dresden, 31.03.2015 - 14 U 484/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18362
OLG Dresden, 31.03.2015 - 14 U 484/14 (https://dejure.org/2015,18362)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.03.2015 - 14 U 484/14 (https://dejure.org/2015,18362)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. März 2015 - 14 U 484/14 (https://dejure.org/2015,18362)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,18362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zvi-online.de

    UKlaG § 4 Abs. 1; ZPO § 850k Abs. 7
    Zur Zulässigkeit der Abwälzung von Kosten auf den Kunden bei Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 310 Abs. 3 Nr. 2; BGB § 307 Abs. 1
    Anpassung der Kontoführungsentgelte durch eine Bank aus Anlass der Umstellung auf ein Pfändungsschutzkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Abwälzung von Kosten auf den Kunden bei Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto unwirksam

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12

    AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2015 - 14 U 484/14
    Voraussetzung ist eine auf die verbindliche Regelung des Vertragsinhaltes gerichtete Erklärung des Verwenders (Palandt/Grüneberg, BGB , 74. Auflage, § 305 , Rn.4, 6, 7 m.w.N.; BGHZ 200, 362, zitiert nach Juris).

    Die Beklagte macht deutlich, dass sie mit diesem Schreiben das Vertragsverhältnis als im mitgeteilten Sinne geändert ansieht (BGHZ 101, 271 ; 133, 184; 200, 362).

    Dies kann auch bei dem Inhalt einer außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung gemäß § 779 BGB der Fall sein (BGHZ 200, 362, aaO. Rn.62).

    Anderes muss aber dann gelten, wenn das Hauptleistungsversprechen abweichend vom Gesetz oder der nach Treu und Glauben geschuldeten Leistung einseitig verändert, modifiziert bzw. gestaltet werden soll (BGHZ 200, 362 aaO. Rn 44, 52).

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2015 - 14 U 484/14
    In diesem Zusammenhang mag dahinstehen, ob von der mitgeteilten Vertragsanpassung ausschließlich eine Preisnebenabrede betroffen war, oder gar ein neues Vertragsverhältnis i.S. eines Aliuds zum vorherigen Girovertrag begründet werden sollte (BGHZ 195, 298 , juris, Rn.15 ff., Rn 38f).

    Der Beklagten ist es verboten, die Kosten für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie gesetzlich unter Aufrechterhaltung des bestehenden Zahlungsdiensterahmenvertrages verpflichtet ist, bei Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto auf den Kunden abzuwälzen, weil dies mit wesentlichen Grundgedanken der Rechtsordnung unvereinbar ist (BGHZ 195, 298 , Juris, Rn.25, 33, 42).

  • LG Leipzig, 07.03.2014 - 8 O 1980/13
    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2015 - 14 U 484/14
    Die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Leipzig vom 07.03.2014 (08 O 1980/13) wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 07.03.2014 (08 O 1980/13) und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

  • BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95

    Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2015 - 14 U 484/14
    Die Beklagte macht deutlich, dass sie mit diesem Schreiben das Vertragsverhältnis als im mitgeteilten Sinne geändert ansieht (BGHZ 101, 271 ; 133, 184; 200, 362).
  • BGH, 06.12.2012 - III ZR 173/12

    Unwirksame Klauseln eines Mobilfunkanbieters: Wiederholungsgefahr bei

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2015 - 14 U 484/14
    Die Wiederholungsgefahr bezüglich der Verwendung wird durch die dem Rechtsstreit zu Grunde liegende Verletzungshandlung indiziert (BGH NJW 2013, 593 ).
  • BGH, 02.07.1987 - III ZR 219/86

    Verwendung einer unwirksamen Gerichtsstandsklausel

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2015 - 14 U 484/14
    Die Beklagte macht deutlich, dass sie mit diesem Schreiben das Vertragsverhältnis als im mitgeteilten Sinne geändert ansieht (BGHZ 101, 271 ; 133, 184; 200, 362).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht