Rechtsprechung
OLG Dresden, 31.03.2015 - 14 U 484/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- zvi-online.de
UKlaG § 4 Abs. 1; ZPO § 850k Abs. 7
Zur Zulässigkeit der Abwälzung von Kosten auf den Kunden bei Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 310 Abs. 3 Nr. 2; BGB § 307 Abs. 1
Anpassung der Kontoführungsentgelte durch eine Bank aus Anlass der Umstellung auf ein Pfändungsschutzkonto - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Abwälzung von Kosten auf den Kunden bei Umwandlung eines Kontos in ein P-Konto unwirksam
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 07.03.2014 - 8 O 1980/13
- OLG Dresden, 31.03.2015 - 14 U 484/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12
AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung …
Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2015 - 14 U 484/14
Voraussetzung ist eine auf die verbindliche Regelung des Vertragsinhaltes gerichtete Erklärung des Verwenders (…Palandt/Grüneberg, BGB , 74. Auflage, § 305 , Rn.4, 6, 7 m.w.N.; BGHZ 200, 362, zitiert nach Juris).Die Beklagte macht deutlich, dass sie mit diesem Schreiben das Vertragsverhältnis als im mitgeteilten Sinne geändert ansieht (BGHZ 101, 271 ; 133, 184; 200, 362).
Dies kann auch bei dem Inhalt einer außergerichtlichen Vergleichsvereinbarung gemäß § 779 BGB der Fall sein (BGHZ 200, 362, aaO. Rn.62).
Anderes muss aber dann gelten, wenn das Hauptleistungsversprechen abweichend vom Gesetz oder der nach Treu und Glauben geschuldeten Leistung einseitig verändert, modifiziert bzw. gestaltet werden soll (BGHZ 200, 362 aaO. Rn 44, 52).
- BGH, 13.11.2012 - XI ZR 500/11
Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten
Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2015 - 14 U 484/14
In diesem Zusammenhang mag dahinstehen, ob von der mitgeteilten Vertragsanpassung ausschließlich eine Preisnebenabrede betroffen war, oder gar ein neues Vertragsverhältnis i.S. eines Aliuds zum vorherigen Girovertrag begründet werden sollte (BGHZ 195, 298 , juris, Rn.15 ff., Rn 38f).Der Beklagten ist es verboten, die Kosten für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie gesetzlich unter Aufrechterhaltung des bestehenden Zahlungsdiensterahmenvertrages verpflichtet ist, bei Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto auf den Kunden abzuwälzen, weil dies mit wesentlichen Grundgedanken der Rechtsordnung unvereinbar ist (BGHZ 195, 298 , Juris, Rn.25, 33, 42).
- LG Leipzig, 07.03.2014 - 8 O 1980/13
Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2015 - 14 U 484/14
Die Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Leipzig vom 07.03.2014 (08 O 1980/13) wird zurückgewiesen.Das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 07.03.2014 (08 O 1980/13) und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
- BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95
Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB
Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2015 - 14 U 484/14
Die Beklagte macht deutlich, dass sie mit diesem Schreiben das Vertragsverhältnis als im mitgeteilten Sinne geändert ansieht (BGHZ 101, 271 ; 133, 184; 200, 362). - BGH, 06.12.2012 - III ZR 173/12
Unwirksame Klauseln eines Mobilfunkanbieters: Wiederholungsgefahr bei …
Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2015 - 14 U 484/14
Die Wiederholungsgefahr bezüglich der Verwendung wird durch die dem Rechtsstreit zu Grunde liegende Verletzungshandlung indiziert (BGH NJW 2013, 593 ). - BGH, 02.07.1987 - III ZR 219/86
Verwendung einer unwirksamen Gerichtsstandsklausel