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   OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - I-24 W 97/06   

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https://dejure.org/2007,6227
OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - I-24 W 97/06 (https://dejure.org/2007,6227)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.01.2007 - I-24 W 97/06 (https://dejure.org/2007,6227)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - I-24 W 97/06 (https://dejure.org/2007,6227)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit einer Begründetheitserklärung betreffend die Ablehnung eines Sachverständigen; Aufhebung der Ablehnung eines Sachverständigen aufgrund einer Anhörungsrüge oder einer außerordentlichen Beschwerde

  • Judicialis

    ZPO § 321a; ; ZPO § 406 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a § 406
    Zur Anfechtbarkeit der Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Anhörungsrüge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Beschluss über Sachverständigenablehnung anfechtbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 934
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - 24 W 97/06
    aa) Dieser vom Bundesverfassungsgericht (NJW 2003, 1924, 1929 und 3687, 3688) für den Rechtszustand vor Einführung der Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) auch für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) im Instanzenzug anerkannte Rechtsbehelf ist jedenfalls im Anwendungsbereich des § 321a ZPO (in der Fassung des seit dem 01. Januar 2005 Inkraft getretenen Art. 1 Anhörungsrügengesetz [AnhRüG], künftig § 321a ZPO n.F.) nicht mehr gegeben (BGH FamRZ 2006, 695; Zöller/Gummer, aaO, vor § 567 Rn. 8 jew. m.w.N.; enger, aber für den Streitfall ebenfalls zustimmend Zöller/Vollkommer, aaO, § 321a Rn. 4, Stichw. "Außerordentliche Beschwerde).

    cc) Ob in solchen Fällen zur Vermeidung eines Verstoßes gegen Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG NJW 2003, 1924 sub C.III. m.w.N) weiterhin die Gegenvorstellung bei dem Ausgangsgericht (iudex a quo) zulässig ist (vgl. BGH aaO zum Rechtszustand vor dem 01. Januar 2005), muss der Senat nicht prüfen, nachdem das Landgericht mit der Nichtabhilfeentscheidung vom 12. Dezember 2006 die in der sofortigen Beschwerde der Sache nach (auch) liegende Gegenvorstellung bereits zurückgewiesen hat.

  • BGH, 21.07.2005 - IX ZB 80/04

    Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben in einem von einem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - 24 W 97/06
    b) Der angefochtene Beschluss kann entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht im Wege der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten außerordentlichen Beschwerde aus dem Gesichtspunkt greifbarer Gesetzwidrigkeit wegen der Verletzung des rechtlichen Gehörs (Nichtbeachtung des Verfristungseinwands, vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.06.1992, Az. 1 BvR 600/92, NJW-RR 1993, 383; BGH MDR 2006, 230; NJW 2005, 1950, 1951; Zöller/Gummer, aaO, vor § 567 Rn. 6) einer sachlichen Prüfung unterzogen werden.
  • BGH, 05.04.2005 - VIII ZR 160/04

    Verfahrensrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - 24 W 97/06
    b) Der angefochtene Beschluss kann entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht im Wege der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten außerordentlichen Beschwerde aus dem Gesichtspunkt greifbarer Gesetzwidrigkeit wegen der Verletzung des rechtlichen Gehörs (Nichtbeachtung des Verfristungseinwands, vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.06.1992, Az. 1 BvR 600/92, NJW-RR 1993, 383; BGH MDR 2006, 230; NJW 2005, 1950, 1951; Zöller/Gummer, aaO, vor § 567 Rn. 6) einer sachlichen Prüfung unterzogen werden.
  • BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Schweigen der Urteilsgründe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.01.2007 - 24 W 97/06
    b) Der angefochtene Beschluss kann entgegen der Auffassung der Beklagten auch nicht im Wege der von der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten außerordentlichen Beschwerde aus dem Gesichtspunkt greifbarer Gesetzwidrigkeit wegen der Verletzung des rechtlichen Gehörs (Nichtbeachtung des Verfristungseinwands, vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.06.1992, Az. 1 BvR 600/92, NJW-RR 1993, 383; BGH MDR 2006, 230; NJW 2005, 1950, 1951; Zöller/Gummer, aaO, vor § 567 Rn. 6) einer sachlichen Prüfung unterzogen werden.
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 U 54/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe durch das

    Das Gesetz sieht eine solche Gegenvorstellung allerdings nicht vor (vgl. dazu Senat OLGR Düsseldorf 2007, 456; OLG Köln aaO. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 14.02.2014 - 11 W 47/13

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Zwar gibt es Stimmen in der Judikatur (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 18.01.2007 - 24 W 97/06, Rdn. 10, OLG-Rp 2007, 456) und im Schrifttum (vgl. BeckOK-ZPO/Scheuch, Edition 11, § 406 Rdn. 42), die angenommen haben, über den Antrag auf Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen werde durch eine gemäß § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO unanfechtbare Zwischenentscheidung befunden.
  • OLG Köln, 30.09.2013 - 2 Wx 198/13

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Kostenentscheidung im

    Das Gesetz sieht eine solche Gegenvorstellung nicht vor (vgl. Senat, NJW-RR 2010, 287; OLG Düsseldorf, OLG-Report 2007, 456; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16. August 2010 - 24 W 54/10 -, juris).
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