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   OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 13 U 118/10   

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https://dejure.org/2017,73690
OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 13 U 118/10 (https://dejure.org/2017,73690)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.04.2017 - 13 U 118/10 (https://dejure.org/2017,73690)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. April 2017 - 13 U 118/10 (https://dejure.org/2017,73690)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 11.01.1980 - V ZR 155/78
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 13 U 118/10
    Dies führt dazu, dass die Kläger die Rückübertragung des Eigentums - jedenfalls grundsätzlich - nur Zug um Zug gegen Erstattung der getätigten Aufwendungen verlangen können (BGH NJW 80, 1789).

    Der Beklagte, den im Rahmen einer rechtsvernichtenden Einwendung für den behaupteten Umfang der getätigten Aufwendungen die Beweislast trifft (vgl. BGH, Urt. v. 11.01.1980, Az. V ZR 155/78), hat die - von den Klägern umfassend bestrittenen - Aufwendungen und Verwendungen auf die streitgegenständlichen Grundstücke durch den Kauf von Baumaterialien und Arbeits- bzw. Lohnkosten weder dem Grunde noch der Höhe nach hinreichend substantiiert dargelegt und bewiesen.

  • OLG Hamm, 04.02.1999 - 10 U 173/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 13 U 118/10
    Die Rückabwicklung der Schenkung nach bereicherungsrechtlichen Grundsätzen gemäß §§ 531 Abs. 2, 812 ff. BGB hat nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung dergestalt zu erfolgen, dass unter Beachtung der Saldotheorie zu ermitteln ist, ob und in welcher Höhe der Beschenkte, hier der Beklagte, noch bereichert ist (vgl. OLG Hamm, 10. Zivilsenat, Urt. v. 04.02.99, Az. 10 U 173/95, recherchiert nach juris).

    Nach der herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung sind hierbei - grundsätzlich - Aufwendungen bzw. Verwendungen des Beschenkten, die dieser im Vertrauen auf das Behaltendürfen auf den Bereicherungsgegenstand - hier also die streitgegenständlichen Grundstücke - gemacht hat, bereicherungsmindernd zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 01, 545).

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 37/11

    Schadenersatz bei Beschädigung von Versorgungsleitungen: Auslagenpauschale für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 13 U 118/10
    Mangels vom Beklagten vorgetragener greifbarer Anhaltspunkte würde eine Schätzung "völlig in der Luft hängen" und wäre mithin unzulässig (BGHZ 91, 243/256; NJW 87, 909/910; 2012, 2267).
  • BGH, 25.10.2011 - VIII ZR 125/11

    Wohnraummiete: Substantiierungsanforderungen bei der Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 13 U 118/10
    Zwar dürfen die Anforderungen an die Substantiierung nicht überspannt werden, jedoch ist die Angabe der tatsächlichen Umstände zu verlangen, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (BGH NJW 91, 2707; 99, 2887; 2011, 3291; 2012, 382; Zöller/Greger, ZPO, a. a. O., § 138, Rz. 7 b m. w. N.).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 13 U 118/10
    Zwar dürfen die Anforderungen an die Substantiierung nicht überspannt werden, jedoch ist die Angabe der tatsächlichen Umstände zu verlangen, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (BGH NJW 91, 2707; 99, 2887; 2011, 3291; 2012, 382; Zöller/Greger, ZPO, a. a. O., § 138, Rz. 7 b m. w. N.).
  • BGH, 16.10.2009 - V ZR 203/08

    Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Vertrag bei bestehendem Interesse an

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 13 U 118/10
    Hierbei ist ein formeller Antrag des Beklagten zur Verurteilung Zug um Zug nicht erforderlich, vielmehr genügt, wenn sich aus der Gesamtheit des Vorbringens des Beschenkten - wie vorliegend - eindeutig ergibt, dass er ein Leistungsverweigerungsrecht geltend machen will (BGH NJW 10, 146/8).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 13 U 118/10
    Zwar dürfen die Anforderungen an die Substantiierung nicht überspannt werden, jedoch ist die Angabe der tatsächlichen Umstände zu verlangen, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (BGH NJW 91, 2707; 99, 2887; 2011, 3291; 2012, 382; Zöller/Greger, ZPO, a. a. O., § 138, Rz. 7 b m. w. N.).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 13 U 118/10
    Mangels vom Beklagten vorgetragener greifbarer Anhaltspunkte würde eine Schätzung "völlig in der Luft hängen" und wäre mithin unzulässig (BGHZ 91, 243/256; NJW 87, 909/910; 2012, 2267).
  • BGH, 19.05.2011 - VII ZR 24/08

    Bauvertrag: Haftung des Auftragnehmers bei unterlassener Aufklärung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 13 U 118/10
    Zwar dürfen die Anforderungen an die Substantiierung nicht überspannt werden, jedoch ist die Angabe der tatsächlichen Umstände zu verlangen, aus denen sich die gesetzlichen Voraussetzungen der begehrten Rechtsfolge ergeben (BGH NJW 91, 2707; 99, 2887; 2011, 3291; 2012, 382; Zöller/Greger, ZPO, a. a. O., § 138, Rz. 7 b m. w. N.).
  • BGH, 24.03.1983 - IX ZR 62/82

    Widerruf einer Schenkung unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.04.2017 - 13 U 118/10
    Zur Feststellung, ob grober Undank des Beschenkten gegenüber dem Schenker vorliegt, ist eine Prüfung aller Umstände des Falles daraufhin vorzunehmen, ob und inwieweit erkennbar wird, dass der Beschenkte dem Schenker nicht die durch Rücksichtnahme geprägte Dankbarkeit entgegenbringt, die der Schenker erwarten kann (vgl. BGHZ 91, 273, 278; BGHZ 87, 145, 149).
  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 260/85

    Schätzung des entgangenen Gewinns; Aufklärungspflicht des Geschäftsverkäufers

  • BGH, 23.05.1984 - IVa ZR 229/82

    Grober Undank bei Verfehlung eines Dritten - Verzeihung

  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

  • BGH, 27.09.1991 - V ZR 55/90

    Feststellung schwerer Verfehlung des Beschenkten durch Revisionsgericht

  • BGH, 05.10.2004 - X ZR 25/02

    Rückforderung einer Schenkung wegen schwerer Verfehlung des Beschenkten und wegen

  • BGH, 28.10.1982 - IX ZR 62/82

    Möglichkeit des Widerrufs einer Schenkung innerhalb einer Ehe - Widerruf einer

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