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OLG Frankfurt, 22.11.2012 - 22 U 66/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Auslegung eines Vergleichs im Hinblick auf die Rechtzeitigkeit von Ratenzahlungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien zur Auslegung eines Vergleichs über den genauen Zeitpunkt der sofortigen Fälligkeit einer Restschuld bei Verzug mit zwei aufeinander folgenden Raten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133; BGB § 157
Auslegung eines Vergleichs im Hinblick auf die Rechtzeitigkeit von Ratenzahlungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist Ratenzahlung aufgrund Vergleichs rechtzeitig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann ist eine Ratenzahlung auf der Basis eines Vergleichs rechtzeitig? (IBR 2013, 438)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 13.04.2011 - 4 O 300/10
- OLG Frankfurt, 22.11.2012 - 22 U 66/11
- BGH - VII ZR 367/12 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 03.04.2008 - C-306/06
01051 Telecom - Richtlinie 2000/35/EG - Bekämpfung von Zahlungsverzug im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2012 - 22 U 66/11
Auf die Frage der Anwendbarkeit des Urteils vom 3. April 2008 (veröffentlicht in NJW 2008, 1935 f.), mit welchem der EuGH entschieden hat, dass Art. 3 I lit. c Ziff. ii der Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr dahin auszulegen sei, dass bei einer Zahlung durch Banküberweisung der geschuldete Betrag dem Konto des Gläubigers rechtzeitig gutgeschrieben sein müsse, wenn das Entstehen von Verzugszinsen vermieden oder beendet werden solle, kommt es daher nicht an. - BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05
Berücksichtigung nachträglichen Verhaltens der Parteien bei Auslegung eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2012 - 22 U 66/11
24 Nachträgliches Verhalten einer Partei kann in der Weise berücksichtigt werden, dass es Rückschlüsse auf ihren tatsächlichen Willen und ihr tatsächliches Verständnis im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung zulassen kann (vgl. Palandt/Ellenberger a. a. O., § 133, Rz. 6b unter Hinweis auf BGH NJW-RR 2007, 529). - BGH, 07.10.1965 - II ZR 120/63
Zahlung mit vordatiertem Scheck
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.11.2012 - 22 U 66/11
Der BGH hat zwar in seinem grundlegenden Urteil vom 7. Oktober 1965 (veröffentlicht in BGHZ 44, 178, 179) die Ansicht vertreten, für die Rechtzeitigkeit der Leistung komme es auf den Zeitpunkt der Leistungs handlung , nicht auf den des Leistungs erfolges an.