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   OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 4 U 153/15   

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https://dejure.org/2016,31473
OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 4 U 153/15 (https://dejure.org/2016,31473)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.05.2016 - 4 U 153/15 (https://dejure.org/2016,31473)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. Mai 2016 - 4 U 153/15 (https://dejure.org/2016,31473)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 812 Abs. 1 BGB, § 179 Abs. 1 BGB, § 169 VVG
    Rückforderung von Prämienzahlungen auf Versicherungsverträge von fiktiven Personen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückforderung von Prämienzahlungen auf Versicherungsverträge von fiktiven Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1; BGB § 179 Abs. 1; VVG § 169
    Versicherungsvertrag; Handeln unter fremdem Namen; ungerechtfertigte Bereicherung

  • rechtsportal.de

    BGB § 812 Abs. 1 ; BGB § 179 Abs. 1 ; VVG § 169
    Rückforderung der auf fingierte Versicherungsanträge von einem Versicherungsvertreter gezahlten Prämien nach Rückbelastung der geleisteten Provisionen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rückforderung von Prämienzahlungen auf Versicherungsverträge von fiktiven Personen, Heilung von Zustellungsmängeln, falsche Beklagte, Anfechtung, Wahlrecht, Scheinverträge, Provisionsreiterei, Friedhofsadressen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Rückzahlungsanspruch eines betrügerischen Versicherungsvertreters wegen gezahlter Prämien

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsvertreter steht kein Rückzahlungsanspruch auf geleistete Prämienzahlungen bei Abschluss von Scheinverträgen zu - Prämienzahlungen des Versicherungsvertreters erfolgen mit Rechtsgrund

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 208/07

    Rückabwicklung eines wegen arglistiger Täuschung angefochtenen Geschäfts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 4 U 153/15
    Sie seien erst "ex nunc" nichtig geworden und jedenfalls für die Kenntnis im Rahmen von § 814 BGB sei erst auf die später erfolgte Anfechtung abzustellen (BGH VIII ZR 208/07).
  • BGH, 08.07.1974 - II ZR 180/72

    Vertretung einer Vor-Gesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 4 U 153/15
    Diese Vorschrift gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch für einen Vertreter, der einen Vertrag für eine nicht existierende Partei abgeschlossen hat (vgl. etwa BGHZ 63, 45; Palandt//Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 179 Rz. 2 f. Bamberger/Roth/Valenthin, BGB, 3. Aufl., § 177 Rz. 2 f.).
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