Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 4 U 153/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
§ 812 Abs. 1 BGB, § 179 Abs. 1 BGB, § 169 VVG
Rückforderung von Prämienzahlungen auf Versicherungsverträge von fiktiven Personen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung von Prämienzahlungen auf Versicherungsverträge von fiktiven Personen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812 Abs. 1; BGB § 179 Abs. 1; VVG § 169
Versicherungsvertrag; Handeln unter fremdem Namen; ungerechtfertigte Bereicherung - rechtsportal.de
BGB § 812 Abs. 1 ; BGB § 179 Abs. 1 ; VVG § 169
Rückforderung der auf fingierte Versicherungsanträge von einem Versicherungsvertreter gezahlten Prämien nach Rückbelastung der geleisteten Provisionen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Rückforderung von Prämienzahlungen auf Versicherungsverträge von fiktiven Personen, Heilung von Zustellungsmängeln, falsche Beklagte, Anfechtung, Wahlrecht, Scheinverträge, Provisionsreiterei, Friedhofsadressen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Rückzahlungsanspruch eines betrügerischen Versicherungsvertreters wegen gezahlter Prämien
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Versicherungsvertreter steht kein Rückzahlungsanspruch auf geleistete Prämienzahlungen bei Abschluss von Scheinverträgen zu - Prämienzahlungen des Versicherungsvertreters erfolgen mit Rechtsgrund
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 23.06.2015 - 14 O 1/15
- OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 4 U 153/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 208/07
Rückabwicklung eines wegen arglistiger Täuschung angefochtenen Geschäfts
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 4 U 153/15
Sie seien erst "ex nunc" nichtig geworden und jedenfalls für die Kenntnis im Rahmen von § 814 BGB sei erst auf die später erfolgte Anfechtung abzustellen (BGH VIII ZR 208/07). - BGH, 08.07.1974 - II ZR 180/72
Vertretung einer Vor-Gesellschaft
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.05.2016 - 4 U 153/15
Diese Vorschrift gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch für einen Vertreter, der einen Vertrag für eine nicht existierende Partei abgeschlossen hat (vgl. etwa BGHZ 63, 45;… Palandt//Grüneberg, BGB, 75. Aufl., § 179 Rz. 2 f. Bamberger/Roth/Valenthin, BGB, 3. Aufl., § 177 Rz. 2 f.).