Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.02.2023 - 4 U 54/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,15510
OLG Hamburg, 23.02.2023 - 4 U 54/22 (https://dejure.org/2023,15510)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.02.2023 - 4 U 54/22 (https://dejure.org/2023,15510)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Februar 2023 - 4 U 54/22 (https://dejure.org/2023,15510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 5 Abs 1 VOB/B, § 5 Abs 2 VOB/B, § 5 Abs 4 VOB/B, § 8 Abs 3 Nr 1 S 1 VOB/B, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB
    Bauvertrag: Rückzahlung einer Anzahlung wegen fristloser Auftraggeberkündigung aufgrund der Verzögerung des Arbeitsbeginns

  • IWW

    § 5 Abs. 1 VOB/B, § 5 Abs. 2 VOB/B
    VOB/B

  • baurechtsiegen.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 5 Abs. 1 ; VOB/B § 5 Abs. 2
    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bestellers wegen Versäumung der Frist für den Beginn der Ausführung; Anforderungen einer verbindlichen Fristbestimmung; Begriff des Beginns der Ausführung im Sinne von § 5 Abs. 2 VOB/B

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Voraussichtlicher" Baubeginn ist kein verbindlicher Baubeginn!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs des Bestellers wegen Versäumung der Frist für den Beginn der Ausführung; Anforderungen einer verbindlichen Fristbestimmung; Begriff des Beginns der Ausführung im Sinne von § 5 Abs. 2 VOB/B

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umstellung des Bauablaufs möglich: Fehlende Vorleistung ist keine Behinderung! (IBR 2023, 451)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    "Voraussichtlicher" Baubeginn ist kein verbindlicher Baubeginn! (IBR 2023, 450)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 1255
  • NZBau 2023, 658
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 19.08.2021 - 335 O 109/20

    Kündigung eines Werkvertrags nach Nachfristsetzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.2023 - 4 U 54/22
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 19.08.2021, Az. 335 O 109/20, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des am 19.08.2021 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg, Az. 335 O 109/20, festzustellen, dass der Beklagten kein Zahlungsanspruch in Höhe von 59.220,00 ? gegenüber der Klägerin zusteht.

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