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   OLG Hamm, 08.08.2013 - I-5 U 26/13   

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https://dejure.org/2013,37406
OLG Hamm, 08.08.2013 - I-5 U 26/13 (https://dejure.org/2013,37406)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.08.2013 - I-5 U 26/13 (https://dejure.org/2013,37406)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. August 2013 - I-5 U 26/13 (https://dejure.org/2013,37406)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen und Umfang des Ablösungsrechts Dritter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1150; BGB § 268 Abs. 1
    Voraussetzungen und Umfang des Ablösungsrechts Dritter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundschuld: Wann ist das Ablösungsrecht auszuüben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Berechtigunng eines Dritten zur Ablösung einer Grundschuld vor Vollstreckungsantrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Berechtigunng eines Dritten zur Ablösung einer Grundschuld vor Vollstreckungsantrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 18/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Ablösung von Forderungen durch einen Dritten;

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 U 26/13
    Das Ablösungsrecht i. S. d. § 268 BGB bezieht sich jedoch auf die Forderung bzw. Grundschuld, wegen der vollstreckt wird (vgl. BGH NJW-RR 2012, 87; Palandt-Grüneberg, 72. Aufl. 2013, § 268, Rdnr. 5 u. MünchKomm. a.a.O.).

    Auch für eine Ablösung nach § 268 Abs. 1 BGB ist jedes dieser Verfahren gesondert zu behandeln (vgl. BGH NJW-RR 2012, 87 f).

  • BGH, 13.07.1983 - VIII ZR 134/82

    Zum Widerstreit zwischen verlängertemEigentumsvorbehalt und Globalzession bei

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 U 26/13
    Ausgeübt werden konnte das Ablösungsrecht gem. §§ 1150, 268 Abs. 1 BGB jedoch erst dann, wenn die Gläubigerin - also die Beklagte - die Zwangsvollstreckung in das Grundstück betrieb und der Kläger Gefahr lief, durch die Zwangsvollstreckung seinen Besitz an dem Anwesen zu verlieren (vgl. BGH NJW 1983, 2502 ff.; OLG Saarbrücken, OLGZ 1967, 102 ff.; Gaberdiehl/Gladenbeck, Kreditsicherung durch Grundschulden, 9. Aufl. 2011, Rdnr. 830).

    In diesem Fall geht die Grundschuld auf den Eigentümer bzw. den ablösungsberechtigten Dritten über (vgl. BGH NJW 1983, 2502 ff.; OLG Saarbrücken, OLGZ 1967, 102 ff.; Gaberdiehl a.a.O., Rdnr. 831 u. Palandt-Bassenge, a.a.O., § 1191 BGB, Rdnr. 10 u. 38).

  • LG Paderborn, 12.10.1989 - 1 S 197/89

    Vom Ehemann verprügelt - kein Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 U 26/13
    Zu Teilleistungen war der Kläger auch im Rahmen einer Ablösung nach § 268 BGB nicht berechtigt, § 266 BGB (vgl. BGH NJW 1990, 260 u. MünchKomm.- Krüger, 6. Aufl. 2012, § 268 BGB, Rdnr. 11).
  • BGH, 06.05.1993 - I ZR 144/92

    Kein Feststellungsinteresse bei Anspruch auf Vertragsstrafe -

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 U 26/13
    Das Feststellungsinteresse i. S. d. § 256 Abs. 1 ZPO fehlt jedoch, weil dem Kläger möglich und zumutbar ist, im Interesse der endgültigen Klärung des Streitstoffes eine Leistungsklage zu erheben (vgl. BGH NJW 1993, 2993 u. Zöller a.a.O., Rdnr. 7 a).
  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57

    Lastenausgleichsprätendentenstreit

    Auszug aus OLG Hamm, 08.08.2013 - 5 U 26/13
    Denn eine Klage auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses, das der Vergangenheit angehört, ist jedenfalls dann zulässig, wenn, wie es hier der Fall ist, das frühere Bestehen des Rechtsverhältnisses die Grundlage für einen vom Kläger noch gegenwärtig verfolgten Anspruch bildet (vgl. BGH NJW 1958, 1293 u. Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 256, Rdnr. 3 a).
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