Rechtsprechung zu § 1150 BGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 5 Entscheidungen zu § 1150 BGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum
- BGH, Hotelgrundstück, 24.9.96 (NJW-RR 1997, 399)
§§ 1150, 268 III, 1157 S. 2, 892, 893 BGB, kein gutgläubiger einredefreier Erwerb bei Übergang einer Grundschuld kraft Gesetzes;
der Ablösende hat keine über § 268 III BGB hinausgehenden Rechte gegen den Schuldner;
§ 1157 S. 2, § 816 I 1 BGB, Bereicherungsausgleich bei Verfügung über eine einredebehaftete Grundschuld
Literatur im Internet zu § 1150 BGB
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