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OLG Köln, 26.02.1996 - 5 W 4/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert; Krankheitskostenversicherung; Krankentagegeldversicherung; Feststellungsklage; Jahresprämienaufkommen
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
GKG § 12; ZPO § 3; ZPO § 9
Feststellungsklage auf Bestehen einer Krankheitskostenversicherung L - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 08.11.1995 - 23 O 388/95
- OLG Köln, 26.02.1996 - 5 W 4/96
Papierfundstellen
- MDR 1996, 1194
- VersR 1997, 601
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 11.06.1993 - 8 S 1024/93
Straßenrechtliche Planfeststellung - Streitwert
Auszug aus OLG Köln, 26.02.1996 - 5 W 4/96
Außer der bereits erwähnten abweichenden Streitwertbemessungspraxis des OLG Saarbrücken sei die - ersichtlich ständige- Rechtsprechung des OLG Hamm erwähnt, welches den Feststellungswert von Klagen der vorliegenden Art nach dem Prämienaufkommen eines Zeitraumes von 4 Jahren bemessen hat bzw. bemißt (vgl. dazu AnwBl. 1994, 45). - OLG Saarbrücken, 21.04.1977 - 5 W 25/77
Auszug aus OLG Köln, 26.02.1996 - 5 W 4/96
Bislang hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. den grundlegenden Beschluß vom 5.5.1977- 5 W 25/77-, abgedr. in JurBüro 1977, 1130), welcher das Landgericht mit seinem angefochtenen Beschluß ersichtlich gefolgt ist, die Auffassung vertreten, daß der Streitwert solcher Klagen des Versicherten gegen den Versicherer, mit denen -nach Anfechtungs- oder Rücktrittserklärung des Versicherersdie Feststellung des Fortbestandes eines Krankheitskosten- oder Krankentageldversicherungsvertrages auf unbestimmte Zeit geltend gemacht wird, gemäß § 3 ZPO (in Verbindung mit einer entsprechenden Anwendung von § 17 Abs. 2 GKG) mit dem fünffachen Jahresaufkommen der Versicherungsprämie zu veranschlagen ist.
- OLG Frankfurt, 14.03.2000 - 7 W 7/00
Streitwert für eine Klage auf Feststellung des Bestehens eines …
Dabei ist analog § 9 ZPO von dreieinhalb Jahresprämien auszugehen (vgl. OLG Köln MDR 1996, 1194 ; LG Hamburg MDR 1997, 1169; a. A. OLG Hamm, AnwBl 94, 45; OLG Saarbrücken VersR 1998, 343, 344).Vielmehr kann nunmehr dem sozialen Aspekt einer moderaten Gebührenbelastung des rechtsschutzsuchenden Versicherungsnehmers mit einer Analogie zu § 9 ZPO in besserem Maße Rechnung getragen werden, als mit einer Analogie zu § 17 II ZPO (vgl. OLG Köln MDR 1996, 1194 unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung; LG Hamburg MDR 1997, 1169).
- OLG Köln, 06.08.1996 - 5 W 44/96
Streitwert Klage Fortbestand eines Krankenversicherungsvertrages
In seinem in Sachen 5 W 4/96 ergangenen Beschluß vom 26.2.1996 hat sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, derzufolge in diesen Fällen auf den fünffachen Jahresbetrag der Versicherungsprämie abzustellen war, auf den Standpunkt gestellt, daß sich der gemäß §§ 3 ZPO, 12 GKG festzusetzende Wert in entsprechender Anwendung von § 9 ZPO neuer Fassung nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der Versicherungsprämie richte.