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   OLG Karlsruhe, 11.12.2023 - 16 WF 124/23   

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https://dejure.org/2023,45006
OLG Karlsruhe, 11.12.2023 - 16 WF 124/23 (https://dejure.org/2023,45006)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.12.2023 - 16 WF 124/23 (https://dejure.org/2023,45006)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Dezember 2023 - 16 WF 124/23 (https://dejure.org/2023,45006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 114 ZPO vom 01.01.2014, § 1567 BGB vom 01.01.2002, SGB 2
    Eine zwischen den Ehegatten bestehende Bedarfsgemeinschaft spricht gegen ihr Getrenntleben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 ; BGB § 1567
    Getrenntleben; Verfahrenskostenhilfe; Trennungsjahr; Bedarfsgemeinschaft

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 ; BGB § 1567
    Getrenntleben; Verfahrenskostenhilfe; Trennungsjahr; Bedarfsgemeinschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 71/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2023 - 16 WF 124/23
    Die Auslegung des Begriffs "Getrenntleben" richtet sich auch im Rahmen des SGB II nach familienrechtlichen Grundsätzen (BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 71/12 R -, SozR 4-4200 § 9 Nr. 12, Rn. 17); beim Jobcenter Leistungen für die Bedarfsgemeinschaft mit dem in derselben Wohnung lebenden Ehegatten zu beantragen und zugleich gegenüber dem Familiengericht anzugeben, die Ehegatten lebten im Rechtssinne getrennt, ist damit offensichtlich widersprüchlich.

    Vielmehr knüpft das Sozialhilferecht beim Bezug von Leistungen durch verheiratete Personen gerade daran an, ob diese - im familienrechtlichen Sinne - dauernd getrennt leben (vgl. BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 71/12 R -, SozR 4-4200 § 9 Nr. 12, Rn. 17).

  • OLG Köln, 21.03.2018 - 25 WF 43/18

    Begriff des Getrenntlebens i.S. von § 1567 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2023 - 16 WF 124/23
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur wird daher teilweise vertreten, die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren sei ausgeschlossen, solange die Bedarfsgemeinschaft nach SGB II nicht seit mindestens einem Jahr aufgelöst ist (so KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2012 - 17 WF 108/12 -, juris = FF 2012, 420 und OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2018 - 25 WF 43/18 -, juris; ebenso Hebbeker in: Herberger/Martinek/Rüßmann/ Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl 2022, § 1567 BGB, Rn. 5; Johannsen/Henrich/ Althammer/Kappler, 7. Aufl. 2020, BGB § 1567 Rn. 25), teilweise wird das Auftreten gegenüber dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft nur als Indiz gegen das Getrenntleben gewertet (so Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 26.05.2020 - 12 WF 52/20 -, juris = FamRZ 2020, 1903; MüKoBGB/Weber, 9. Aufl. 2022, BGB § 1567 Rn. 24; Kemper in: Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, B. Materielles Eherecht, Rn. 288; BeckOK BGB/Neumann, 68. Ed. 01.11.2023, BGB § 1567 Rn. 2).

    Ein solches Indiz kann vom Antragsteller durch einen substanziierten Tatsachenvortrag widerlegt werden, etwa, wenn die häusliche Gemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht (hierzu OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2018 - 25 WF 43/18 -, juris), wenn vom Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft trotz eines anderslautenden Antrags der Ehegatten angenommen wurde oder wenn plausibel gemacht werden kann, dass die Ehegatten beim Jobcenter versehentlich falsche Angaben gemacht und diese nun korrigiert haben.

  • KG, 30.04.2012 - 17 WF 108/12

    Ehescheidung: Getrenntleben bei Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2023 - 16 WF 124/23
    Das setzt neben einer eindeutigen räumlichen Trennung innerhalb der Ehewohnung insbesondere auch die Existenz von zwei getrennten Haushalts- und Wirtschaftsbereichen voraus (KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2012 - 17 WF 108/12 -, Rn. 2, juris m.w.N.).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur wird daher teilweise vertreten, die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren sei ausgeschlossen, solange die Bedarfsgemeinschaft nach SGB II nicht seit mindestens einem Jahr aufgelöst ist (so KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2012 - 17 WF 108/12 -, juris = FF 2012, 420 und OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2018 - 25 WF 43/18 -, juris; ebenso Hebbeker in: Herberger/Martinek/Rüßmann/ Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl 2022, § 1567 BGB, Rn. 5; Johannsen/Henrich/ Althammer/Kappler, 7. Aufl. 2020, BGB § 1567 Rn. 25), teilweise wird das Auftreten gegenüber dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft nur als Indiz gegen das Getrenntleben gewertet (so Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 26.05.2020 - 12 WF 52/20 -, juris = FamRZ 2020, 1903; MüKoBGB/Weber, 9. Aufl. 2022, BGB § 1567 Rn. 24; Kemper in: Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, B. Materielles Eherecht, Rn. 288; BeckOK BGB/Neumann, 68. Ed. 01.11.2023, BGB § 1567 Rn. 2).

  • OLG Köln, 02.01.2018 - 21 WF 227/17

    Getrenntleben bei fortgesetzter Bedarfsgemeinschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2023 - 16 WF 124/23
    Soweit vereinzelt die Ansicht vertreten wird, dass der Bezug von Sozialleistungen keine Aussagekraft dafür hat, ob die Eheleute mit dem Ziel der Scheidung voneinander getrennt leben (so OLG Köln, Beschluss vom 02.01.2018 - II-21 WF 227/17 -, juris = NZFam 2018, 956), schließt sich der Senat dem nicht an.
  • OLG Hamburg, 26.05.2020 - 12 WF 52/20

    Verfahrenskostenhilfe bei Ehescheidung: Trennungsjahr; Auftreten als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 11.12.2023 - 16 WF 124/23
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur wird daher teilweise vertreten, die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren sei ausgeschlossen, solange die Bedarfsgemeinschaft nach SGB II nicht seit mindestens einem Jahr aufgelöst ist (so KG Berlin, Beschluss vom 30.04.2012 - 17 WF 108/12 -, juris = FF 2012, 420 und OLG Köln, Beschluss vom 21.03.2018 - 25 WF 43/18 -, juris; ebenso Hebbeker in: Herberger/Martinek/Rüßmann/ Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl 2022, § 1567 BGB, Rn. 5; Johannsen/Henrich/ Althammer/Kappler, 7. Aufl. 2020, BGB § 1567 Rn. 25), teilweise wird das Auftreten gegenüber dem Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft nur als Indiz gegen das Getrenntleben gewertet (so Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 26.05.2020 - 12 WF 52/20 -, juris = FamRZ 2020, 1903; MüKoBGB/Weber, 9. Aufl. 2022, BGB § 1567 Rn. 24; Kemper in: Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, B. Materielles Eherecht, Rn. 288; BeckOK BGB/Neumann, 68. Ed. 01.11.2023, BGB § 1567 Rn. 2).
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