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   OLG Karlsruhe, 22.05.1986 - 7 W 8/86   

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https://dejure.org/1986,2824
OLG Karlsruhe, 22.05.1986 - 7 W 8/86 (https://dejure.org/1986,2824)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.05.1986 - 7 W 8/86 (https://dejure.org/1986,2824)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Mai 1986 - 7 W 8/86 (https://dejure.org/1986,2824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit ; Gerichtliche Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen; Berechtigtes Misstrauen der Beklagten gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 1 S. 1, § 42

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1987, 599
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 22.07.1981 - 25 W 1583/81

    Recht der Parteien zur Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.05.1986 - 7 W 8/86
    Die Frage, ob nach diesen Grundsätzen die Ablehnung des Sachverständigen durch eine Partei des Rechtsstreits begründet ist, wenn der Sachverständige vorher im Auftrag der anderen Partei (oder ihres Versicherers) ein Gutachten über den Gegenstand des Rechtsstreits erstattet hat, wird in der Rechtspr. überwiegend bejaht ([u. a.] OLG München, BauR 1982, 299 [hier: IV (415) 148 c]).

    Gerade das Verschweigen dieser Kontakte aus ihnen nicht erkennbaren Gründen war aber geeignet, berechtigtes Mißtrauen der Bekl. gegen die Unparteilichkeit des Sachverständigen zu begründen, als sie durch die Äußerung des Sachverständigen zu ihrem Ablehnungsgesuch schließlich davon Kenntnis erhielten (vgl. auch Kamphausen, BauR 1982, 302,305 in Anm. zu OLG München, BauR 1982, 299 [hier: IV (415) 148 c-d]).

  • OLG München, 18.03.1984 - 24 W 77/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.05.1986 - 7 W 8/86
    Weder die Kl. in der mündlichen Verhandlung, in welcher die Erhebung eines Sachverständigengutachtens erörtert und die Beauftragung des Sachverständigen beschlossen wurde, und in ihren Schriftsätzen noch der Sachverständige selbst in seiner Annahme des Gutachtensauftrags und bei der Ortsbesichtigung haben diese früheren Kontakte den Bekl., die davon keine Kenntnis hatten und auch nicht haben konnten, offenbart (anders als im Fall OLG München, BauR 1985, 241,242), wobei ihnen die Überzeugung, daß der Sachverständige dadurch in seiner Unparteilichkeit nicht beeinträchtigt würde, durchaus unterstellt werden kann.
  • OLG Karlsruhe, 05.04.1973 - 10 U 180/72
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.05.1986 - 7 W 8/86
    Ob die Ablehnung des Sachverständigen durch die eine Prozeßpartei auch dann begründet ist, wenn dieser im Auftrag der anderen Partei Gutachten in deren Auseinandersetzungen mit Dritten erstattet hat, ist umstritten (bejahend RG, JW 1896, 398 Nr. 9 für den Fall wiederholter entgeltlicher Gutachtertätigkeit; RG JW 1898, 8 Nr. 18 für den Fall, daß der Sachverständige in anderen das Patent des Klägers betreffenden Rechtsstreitigkeiten für dessen Gegner Gutachten erstattet hat; verneinend LG Kassel, VersR 1957, 726 und OLG Karlsruhe, Urteil v. 5.4. 73 Ä 10 U 180/72, unveröffentlicht, bei üblicher Gutachtertätigkeit für Versicherungen).
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