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   OLG Karlsruhe, 27.03.2014 - 12 U 11/14   

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OLG Karlsruhe, 27.03.2014 - 12 U 11/14 (https://dejure.org/2014,12062)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.03.2014 - 12 U 11/14 (https://dejure.org/2014,12062)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. März 2014 - 12 U 11/14 (https://dejure.org/2014,12062)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Mieters auf Herausgabe von nach Mietende in den Mieträumen verbliebenen Gegenstände

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 858 Abs. 1; BGB § 861
    Anspruch des Mieters auf Herausgabe von nach Mietende in den Mieträumen verbliebenen Gegenstände

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermieter verweigert Zugang zu den Räumlichkeiten: Verbotene Eigenmacht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch des Mieters auf Herausgabe von nach Mietende in den Mieträumen verbliebenen Gegenstände

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch des Mieters auf Herausgabe von nach Mietende in den Mieträumen verbliebenen Gegenstände

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Hausverbot für den Mieter nach Mietvertragsende kann verbotene Eigenmacht sein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vermieter verweigert Zugang zu den Räumlichkeiten: Verbotene Eigenmacht! (IMR 2014, 332)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2015, 295
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2014 - 12 U 11/14
    Ein Feststellungsinteresse i.S.v. § 256 Abs. 1 ZPO ist nur dann zu verneinen, wenn aus der Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung kein Grund gegeben ist, mit dem Eintritt eines Schadens wenigstens zu rechnen (vgl. BGH, Beschl. v. 09.01.2007 - VI ZR 133/06, juris, Tz. 5).

    Ein solches auf die Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichtetes Klagebegehren ist begründet, wenn die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs vorliegen, also ein haftungsrechtlich relevanter Eingriff gegeben ist, der zu den von Klägerseite befürchteten Schäden führen kann (vgl. BGH; Beschl. v. 09.01.2007 - VI ZR 133/06, juris, Tz. 6).

  • BGH, 05.06.2009 - V ZR 144/08

    Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2014 - 12 U 11/14
    § 858 BGB stellt ein Schutzgesetz gem. § 823 Abs. 2 BGB dar (vgl. BGH, Urteil v. 05.06.2009 - V ZR 144/08, juris, Tz. 12, 15; Palandt - Bassenge, a.a.O., § 858 BGB , Rn. 1; Palandt - Sprau, a.a.O., § 823 BGB , Rn. 63).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2014 - 12 U 11/14
    Soweit der Kläger in zweiter Instanz den Rechtsstreit insoweit in der Hauptsache für erledigt erklärt hat, als zunächst auch die Herausgabe der unter Ziffern 2 (1) bis 2. (257) des Tenors genannten Gegenstände begehrt wurde, liegt hierin eine gemäß § 264 Nr. 2 ZPO - auch noch im Berufungsrechtszug - zulässige Klageänderung (vgl. BGH, NJW 2004, 2152 ; Zöller - Vollkommer, a.a.O., § 91a ZPO , Rn. 34; Zöller - Heßler, a.a.O., § 533 ZPO , Rn. 3 m.w.N.).
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 35/11

    Anspruch des Gläubigers auf Verzugszinsen bei Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2014 - 12 U 11/14
    Dass die Leistung zur Abwendung der Vollstreckung aus dem nicht rechtskräftigen landgerichtlichen Urteil und damit unter dem Vorbehalt der Rückforderung erfolgt wäre (vgl. zu der dann fehlenden Erfüllungswirkung: BGH, Urteil v. 15.03.2012, IX ZR 35/11, juris, Tz. 7; Palandt - Grüneberg, a.a.O., § 362 BGB , Rn. 15), ist weder dargetan noch sonst ersichtlich.
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2014 - 12 U 11/14
    Eine in zulässiger Weise erhobene Feststellungsklage muss nicht in eine Klage auf Leistung umgestellt werden, wenn der Schaden im Laufe des Prozesses bezifferbar geworden ist (vgl. BGH, Urteil v. 17.10.2003 - V ZR 84/02, juris, Tz. 26; BGH, NJW 1978, 210; Zöller -Greger, 30. Aufl. 2014, § 256 ZPO , Rn. 7c m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2013 - 1 U 51/13

    Schadensersatzklage nach Kfz-Unfall: Aktivlegitimation des Geschädigten nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2014 - 12 U 11/14
    Der Erfolg einer - wie hier - einseitig gebliebenen Erledigungserklärung des Klägers erfordert nach gefestigter höchstrichterliche Rechtsprechung die Feststellung einer nach Rechtshängigkeit erfolgten Erledigung einer ursprünglich zulässigen und begründeten Klage (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 13.12.2013 - 1 U 51/13, juris, Tz. 17; BGH, NJW 1994, 2364 ; Zöller - Vollkommer, a.a.O., § 91a ZPO , Rn. 34 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2014 - 12 U 11/14
    Eine in zulässiger Weise erhobene Feststellungsklage muss nicht in eine Klage auf Leistung umgestellt werden, wenn der Schaden im Laufe des Prozesses bezifferbar geworden ist (vgl. BGH, Urteil v. 17.10.2003 - V ZR 84/02, juris, Tz. 26; BGH, NJW 1978, 210; Zöller -Greger, 30. Aufl. 2014, § 256 ZPO , Rn. 7c m.w.N.).
  • BGH, 27.04.1994 - XII ZB 154/93

    Zustellung der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist in die Gerichtsferien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2014 - 12 U 11/14
    Der Erfolg einer - wie hier - einseitig gebliebenen Erledigungserklärung des Klägers erfordert nach gefestigter höchstrichterliche Rechtsprechung die Feststellung einer nach Rechtshängigkeit erfolgten Erledigung einer ursprünglich zulässigen und begründeten Klage (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil v. 13.12.2013 - 1 U 51/13, juris, Tz. 17; BGH, NJW 1994, 2364 ; Zöller - Vollkommer, a.a.O., § 91a ZPO , Rn. 34 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 11 W 31/15

    Störung des Betriebs eines Schilderpräge-Unternehmens

    Es ist zwar zutreffend, dass, wie die Klägerin meint, auch die Behinderung des Zugangs zu einem Grundstück eine Besitzstörung darstellen kann, wenn dadurch die ungehinderte Ausübung des Besitzes gehindert wird (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1476 [BGH 01.07.2011 - V ZR 154/10] ; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. März 2014 - 12 U 11/14 -, juris).
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