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   OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 Ss 158/95   

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https://dejure.org/1995,4210
OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 Ss 158/95 (https://dejure.org/1995,4210)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.11.1995 - 2 Ss 158/95 (https://dejure.org/1995,4210)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. November 1995 - 2 Ss 158/95 (https://dejure.org/1995,4210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine bußgeldbefreiende Selbstanzeige kann noch nach dem Erscheinen des Prüfers erfolgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eine bußgeldbefreiende Selbstanzeige kann noch nach dem Erscheinen des Prüfers erfolgen

Papierfundstellen

  • NStZ 1996, 197
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 02.12.1980 - RReg. 4 St 168/80

    Zur bußgeldbefreienden Selbstanzeige bei der Außenprüfung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 Ss 158/95
    Dies entspricht jedoch nicht Sinn und Zweck von § 378 Abs. 3 AO (ebenso BayObLG, MDR 1978, 865 ff.; DB 1981, 874 ff.; OLG Hamm, Betrieb 1961, 968 zu § 411 AO a.F.; Dörn, wistra 1994, 10 ff., 13; Klein/Otlopp, AO , 3. Aufl., § 378 Anm. 7), der im Übrigen anders als § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO nicht voraussetzt, dass die Tat zum Zeitpunkt der Selbstanzeige noch nicht ganz oder zum Teil entdeckt sein darf.
  • BayObLG, 30.03.1978 - 3 ObOWi 11/78

    Bußgeldbefreiende Selbstanzeige nach Tatendeckung bei der leichtfertigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 Ss 158/95
    Dies entspricht jedoch nicht Sinn und Zweck von § 378 Abs. 3 AO (ebenso BayObLG, MDR 1978, 865 ff.; DB 1981, 874 ff.; OLG Hamm, Betrieb 1961, 968 zu § 411 AO a.F.; Dörn, wistra 1994, 10 ff., 13; Klein/Otlopp, AO , 3. Aufl., § 378 Anm. 7), der im Übrigen anders als § 371 Abs. 2 Nr. 2 AO nicht voraussetzt, dass die Tat zum Zeitpunkt der Selbstanzeige noch nicht ganz oder zum Teil entdeckt sein darf.
  • BGH, 05.09.1974 - 4 StR 369/74

    Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerdelikten - Ziel des Instituts der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 Ss 158/95
    Zweck dieser Vorschrift ist nämlich, dass dem Steuerpflichtigen ein Anreiz zur Aufdeckung bisher verflossener Steuerquellen geboten werden soll und zwar aus rein fiskalischen Gründen, um der Finanzbehörde auf dieser Grundlage eine Berechnung der Steuer ohne langwierige Nachforschungen zu ermöglichen (vgl. hierzu BGH, NJW 1974, 2293 ; BayObLG, BB 1985, 1779).
  • OLG Hamburg, 12.02.1985 - 1 Ss 191/84

    Selbstanzeige; Bußgeldbefreiende Wirkung; Leichtfertige Steuerverkürzung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 30.11.1995 - 2 Ss 158/95
    Zweck dieser Vorschrift ist nämlich, dass dem Steuerpflichtigen ein Anreiz zur Aufdeckung bisher verflossener Steuerquellen geboten werden soll und zwar aus rein fiskalischen Gründen, um der Finanzbehörde auf dieser Grundlage eine Berechnung der Steuer ohne langwierige Nachforschungen zu ermöglichen (vgl. hierzu BGH, NJW 1974, 2293 ; BayObLG, BB 1985, 1779).
  • OLG Hamm, 02.11.2004 - 2 Ss 392/04

    Annahme des Vorsatzes hinsichtlich eines unerlaubten Waffenbesitzes aus

    Ebenso wenig, wie daher im Rahmen von § 371 AO das bereitwillige Überlassen von Unterlagen zur Außenprüfung (BGH wistra 1991, 107, 108) oder das bloße Anerkenntnis des Ergebnisses einer Betriebsprüfung (OLG Karlsruhe wistra 1996, 117; OLG Frankfurt/Main BB 1961, 628) genügt, um dem Täter Straffreiheit zu verschaffen, kann bei § 58 Abs. 8 WaffG ein kommentarloses Vorlegen der Waffe und das Einverständnis in die folgende Wegnahme für das Eingreifen der Amnestie ausreichen, wenn sich diesem Verhalten nicht zumindest die konkludente Erklärung entnehmen lässt, dass der Besitzer die Waffe illegal besessen habe und dass dieser Zustand nunmehr beendet werden soll.
  • OLG Karlsruhe, 08.02.1996 - 2 Ss 107/95

    Strafbefehl über eine Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen wegen einer

    Das Amtsgericht, das sich auf veröffentlichte Rechtsprechung nicht stützen konnte, hat im Einklang mit der überwiegenden Meinung in der steuerrechtlichen Literatur (Klein/Orlopp AO 5. Aufl. Anm. 10; Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler a.a.O. Rdnr. 267 i.V.m. Rdnr. 276; Himsel in Koch/Scholtz AO 4. Aufl. Rdnr. 44; Franzen in Franzen/Gast/Samson Steuerstrafrecht 3. Aufl. Rdnr. 169; jew. zu § 371; Samson wistra 1990, 245, 249; vgl. auch Brauns wistra 1985, 171, 174) sowie in Anlehnung an den eingeschränkten Umfang der Berichtigungserklärung bei der Selbstanzeige eines leichtfertig Handelnden (vgl. dazu nur Klein/Orlopp a.a.O. Anm. 7 [S. 1394 f.]; Samson in Franzen/Gast/Samson a.a.O. Rdnr. 58; jew. zu § 378; Senat, B.v. 30.11.1995 -2 Ss 158/95- [zur Veröffentlichung bestimmt] unter Hinweis auf BayObLG MDR 1978, 865 ff; DB 1981, 874 ff und OLG Hamm DB 1961, 968) in der Anerkennung des von den Prüfern erarbeiteten Zahlenwerks und in der Stellung des Antrags auf pauschalierte Lohnsteuerfestsetzung durch die Geschäftsführer das nach §§ 378 Abs. 3, 371 Abs. 4 Satz 1 1. Halbsatz AO notwendige Verhalten gesehen.
  • OLG Oldenburg, 18.09.1997 - Ss 335/97

    Anforderungen an eine bußgeldbefreiende Selbstanzeige bei der leichtfertigen

    Er schließt sich nicht der in der Rechtsprechung zum Teil vertretenen Auffassung an, in Fällen der vorliegenden Art, in denen der Betriebsprüfer die verkürzten Steuern bereits dem Grunde und der Höhe nach ermittelt hat und dem Steuerpflichtigen somit keine Möglichkeit zu einer weiteren Aufklärung bleibt, genüge dieser den Anforderungen an eine befreiende Selbstanzeige dadurch, dass er das Prüfungsergebnis anerkenne und die zurückgehaltenen Steuern nachentrichte (so OLG Karlsruhe Wistra 1996, 117, BayObLG MDR, 1978, 865).
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