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OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 15 AR 29/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Objektive Klagehäufung; Nicht bindender Verweisungsbeschluss des Gerichts; Zweckmäßigkeitserwägungen rechtfertigen keine Verweisung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 § 281
Verweisungsbeschluss bei objektiver Klagenhäufung;Zuständigkeit verschiedener Gerichte für unterschiedliche Teile des Streitgegenstands - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mosbach - 1 O 50/02
- OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 15 AR 29/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 08.10.1998 - 1Z AR 59/98
Klagen gegen mehrere Streitgenossen, für die kein gemeinsamer Gerichtsstand …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 15 AR 29/02
Die Zuständigkeitsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Ziffer 6 ZPO kann nichts daran ändern, dass verschiedene Streitgegenstände gegen dieselbe Beklagte gegebenenfalls vor verschiedenen Gerichten geltend gemacht werden müssen, wenn eine einheitliche örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 1293). - BayObLG, 14.04.1992 - 1Z AR 17/92
Gericht; Bestimmung; Zuständigkeit; Bindend; Verweisung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 15 AR 29/02
Dementsprechend kann das Landgericht Leipzig über den Teil der Klage, für welchen dieses Gericht zuständig ist, erst nach einer entsprechenden (Teil-) Verweisung durch das Landgericht Mosbach entscheiden (vgl. zur Verfahrensweise bei nachträglicher Unzuständigkeit aufgrund einer Gerichtsstandsbestimmung OLG Düsseldorf, Rechtspfleger 1978, 184; BayObLGZ 1992, 89, 90; OLGR Zweibrücken 1998, 454; Vollkommen Rechtspfleger 1977, 143;… anders - keine Verweisung erforderlich - Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 37 ZPO Rn. 7;… Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., 1993, § 36 ZPO Rn. 2).