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   OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 15 AR 29/02   

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https://dejure.org/2002,9215
OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 15 AR 29/02 (https://dejure.org/2002,9215)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.10.2002 - 15 AR 29/02 (https://dejure.org/2002,9215)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 15 AR 29/02 (https://dejure.org/2002,9215)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Objektive Klagehäufung; Nicht bindender Verweisungsbeschluss des Gerichts; Zweckmäßigkeitserwägungen rechtfertigen keine Verweisung

  • Judicialis

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 281

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 § 281
    Verweisungsbeschluss bei objektiver Klagenhäufung;Zuständigkeit verschiedener Gerichte für unterschiedliche Teile des Streitgegenstands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mosbach - 1 O 50/02
  • OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 15 AR 29/02
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 08.10.1998 - 1Z AR 59/98

    Klagen gegen mehrere Streitgenossen, für die kein gemeinsamer Gerichtsstand

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 15 AR 29/02
    Die Zuständigkeitsbestimmung gem. § 36 Abs. 1 Ziffer 6 ZPO kann nichts daran ändern, dass verschiedene Streitgegenstände gegen dieselbe Beklagte gegebenenfalls vor verschiedenen Gerichten geltend gemacht werden müssen, wenn eine einheitliche örtliche Zuständigkeit nicht gegeben ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 1293).
  • BayObLG, 14.04.1992 - 1Z AR 17/92

    Gericht; Bestimmung; Zuständigkeit; Bindend; Verweisung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.10.2002 - 15 AR 29/02
    Dementsprechend kann das Landgericht Leipzig über den Teil der Klage, für welchen dieses Gericht zuständig ist, erst nach einer entsprechenden (Teil-) Verweisung durch das Landgericht Mosbach entscheiden (vgl. zur Verfahrensweise bei nachträglicher Unzuständigkeit aufgrund einer Gerichtsstandsbestimmung OLG Düsseldorf, Rechtspfleger 1978, 184; BayObLGZ 1992, 89, 90; OLGR Zweibrücken 1998, 454; Vollkommen Rechtspfleger 1977, 143; anders - keine Verweisung erforderlich - Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 37 ZPO Rn. 7; Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., 1993, § 36 ZPO Rn. 2).
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