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   OLG Koblenz, 19.02.2008 - 11 WF 936/07   

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https://dejure.org/2008,8164
OLG Koblenz, 19.02.2008 - 11 WF 936/07 (https://dejure.org/2008,8164)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.02.2008 - 11 WF 936/07 (https://dejure.org/2008,8164)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. Februar 2008 - 11 WF 936/07 (https://dejure.org/2008,8164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Anordnung einer Spieltherapie für ein Kind als Vorbereitungsmaßnahme für eine künftige Umgangsregelung; Ausschluss einer Vorbereitung und Aufnahme von erzwungenen Umgangskontakten wegen zu erwartender Verhaltensauffälligkeiten und emotionaler Störungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684 Abs. 1, 4; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 2
    Anordnung einer Spieltherapie als zulässige Maßnahme im Umgangsregelungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 88/92

    Anforderungen an die Regelung des Umgangsrechts durch das Familiengericht

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.02.2008 - 11 WF 936/07
    Es ist daher der in Literatur und Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung der Vorzug zu geben, dass das zur Umgangsregelung angerufene Familiengericht entweder Umfang und Ausübung der Umgangsbefugnis konkret regeln (§ 1634 Abs. 2 Satz 1 BGB ) oder, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einschränken oder ausschließen muss (§ 1634 Abs. 2 Satz 2 BGB ; vgl. BGH FamRZ 1994, 158 ff.; OLG Celle FamRZ 1990, 1026, 1027; Johannsen/Henrichs/Jaeger, Eherecht, 2. Aufl., § 1634 Rdn. 34; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 2. Aufl., Teil III Rdn. 233).

    Es ist jedoch nicht befugt, diese Mittel "therapeutisch" einzusetzen und zu versuchen, mit ihrer Hilfe auf die Beteiligten einzuwirken (BGH FamRZ 1994, 158 ff.).

  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.02.2008 - 11 WF 936/07
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. FamRZ 1993, 662, 663 m.w.N.), dass in Fällen, in denen sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen können, die Gerichte eine Entscheidung zu treffen haben, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt.
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.02.2008 - 11 WF 936/07
    In einem solchen Fall muss das Recht des Kindesvaters auf Umgang hinter dem Recht des Kindes zurückstehen, da im Kollisionsfall das Kindeswohl der bestimmende Maßstab ist (BVerfG FamRZ 1999, 85, 86).
  • OLG Celle, 12.02.1990 - 10 UF 197/89
    Auszug aus OLG Koblenz, 19.02.2008 - 11 WF 936/07
    Es ist daher der in Literatur und Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung der Vorzug zu geben, dass das zur Umgangsregelung angerufene Familiengericht entweder Umfang und Ausübung der Umgangsbefugnis konkret regeln (§ 1634 Abs. 2 Satz 1 BGB ) oder, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, die Umgangsbefugnis ebenso konkret einschränken oder ausschließen muss (§ 1634 Abs. 2 Satz 2 BGB ; vgl. BGH FamRZ 1994, 158 ff.; OLG Celle FamRZ 1990, 1026, 1027; Johannsen/Henrichs/Jaeger, Eherecht, 2. Aufl., § 1634 Rdn. 34; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts, 2. Aufl., Teil III Rdn. 233).
  • BVerfG, 05.02.2002 - 1 BvR 2029/00

    Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch richterliche Entscheidung über Umgangsrecht

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.02.2008 - 11 WF 936/07
    Zwar ist ein Ausschluss nur dann gerechtfertigt, wenn der konkreten Gefährdung des Kindes nicht durch eine bloße Einschränkung des Umgangs oder dessen sachgerechter Ausgestaltung begegnet werden kann (vgl. BVerfG, FamRZ 2005, 1027; FamRZ 2002, 809 ).
  • OLG Celle, 16.12.2010 - 10 UF 253/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen im einstweiligen

    Zwar können auch Sorgerechtsregelungen, die im Rahmen eines Umgangsverfahrens erfolgen, mit der Beschwerde angefochten werden, soweit durch sie die elterliche Sorge (teilweise) entzogen wird (OLG Koblenz, Beschluss vom 19. Februar 2008 - 11 WF 936/07 - OLGR Koblenz 2008, 383; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. März 2008 - 4 UF 95/07 - FamRZ 2009, 354 = NJW-RR 2009, 4).
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