Rechtsprechung
OLG Koblenz, 27.03.2018 - 5 U 79/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- autokaufrecht.info
Fahrlässige Beweisvereitelung durch Entsorgung angeblich defekter Kfz-Teile
- IWW
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Wer, bei einer Nachbesserung, die ausgetauschten Teile nicht verwahrt, begeht fahrlässig eine Beweisvereitelung
- RA Kotz
Gebrauchtwagenkauf: Sachmängelhaftung - Vernichtung alter Kfz-Teile
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB a. F. § 476; ZPO § 427; ZPO § 441 Abs. 3 S. 3; ZPO § 444; ZPO § 446; ZPO § 453 Abs. 2; ZPO § 454 Abs. 1
Wegfall der Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf wegen schuldhafter Beweisvereitelung durch den Käufer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 27.03.2018 - 5 U 79/18
- OLG Koblenz, 25.04.2018 - 5 U 79/18
Papierfundstellen
- NJW-RR 2018, 1323
- VersR 2019, 231
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05
Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2018 - 5 U 79/18
Die Reparatur einer als mangelhaft gerügten Kaufsache kann als Beweisvereitelung angesehen werden, wenn ausgetauschte Teile, die für die Beweisführung von Bedeutung sind, nicht verwahrt werden (im Anschluss an BGH, NJW 2006, 434).Normaler Verschleiß stellt jedoch keinen Sachmangel dar (vgl. nur BGH, NJW 2006, 434, 435).
Dieser trägt nach der Übergabe der Kaufsache die Darlegungs- und Beweislast für die einen Sachmangel begründenden Tatsachen (vgl. nur BGH, NJW 2006, 434).
Das Verschulden muss sich dabei sowohl auf die Zerstörung oder Entziehung des Beweisobjekts, als auf die Beseitigung seiner Beweisfunktion beziehen, also darauf, die Beweislage des Gegners in einem gegenwärtigen oder zukünftigen Prozess nachteilig zu beeinflussen (vgl. BGH, NJW 2006, 434, 436; BGH, NJW 2009, 360, 361 f.).
Die Reparatur einer als mangelhaft gerügten Kaufsache ist als Beweisvereitelung anzusehen, wenn ausgetauschte Teile, die für die Beweisführung von Bedeutung sind, nicht verwahrt werden (BGH, NJW 2006, 434, 436, BeckOK-ZPO/Bacher, Ed. 27, § 284 Rn. 90.1).
- BGH, 12.10.2016 - VIII ZR 103/15
Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2018 - 5 U 79/18
Insofern hat das Landgericht zutreffend auf die Ausweitung der Vermutungswirkung des § 476 BGB nach der richtlinienkonformen Auslegung der Vorschrift durch den Bundesgerichtshof abgestellt (BGH, NJW 2017, 1093). - BGH, 23.10.2008 - VII ZR 64/07
Darlegungs--und Beweislast für die Mängelfreiheit einer Werkleistung vor Abnahme …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2018 - 5 U 79/18
Das Verschulden muss sich dabei sowohl auf die Zerstörung oder Entziehung des Beweisobjekts, als auf die Beseitigung seiner Beweisfunktion beziehen, also darauf, die Beweislage des Gegners in einem gegenwärtigen oder zukünftigen Prozess nachteilig zu beeinflussen (vgl. BGH, NJW 2006, 434, 436; BGH, NJW 2009, 360, 361 f.).
- BVerwG, 25.07.2008 - 3 B 69.08
Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung; Fristverlängerung; Antrag; erhebliche …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2018 - 5 U 79/18
Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 6 U 43/03, OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuches auch BVerwG, NJW 2008, 3303). - OLG Köln, 18.09.2013 - 5 U 40/13
Abrechnung medizinisch nicht indizierter Leistungen durch einen Arzt
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2018 - 5 U 79/18
Nicht prüffähige, pauschale Behauptungen genügen nicht (OLG München, MDR 2017, 483; OLG Köln, MDR 2014, 299). - OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 34/03
Zur Anwendbarkeit der "Vertrauensrechtsprechung" auf Antrag zur Verlängerung gem. …
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2018 - 5 U 79/18
Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 6 U 43/03, OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuches auch BVerwG, NJW 2008, 3303). - OLG Rostock, 27.05.2003 - 6 U 43/03
Auszug aus OLG Koblenz, 27.03.2018 - 5 U 79/18
Fristverlängerungen sind deshalb auf absolute Ausnahmefälle beschränkt, weil sie in der ersten Fristsetzung bereits berücksichtigt sind (vgl. hierzu OLG Rostock, Beschl. v. 27. Mai 2003 - 6 U 43/03, OLGR 2004, 127; vgl. zur Begründung des Verlängerungsgesuches auch BVerwG, NJW 2008, 3303).