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   OLG Nürnberg, 01.03.2024 - 1 U 97/23   

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https://dejure.org/2024,6128
OLG Nürnberg, 01.03.2024 - 1 U 97/23 (https://dejure.org/2024,6128)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01.03.2024 - 1 U 97/23 (https://dejure.org/2024,6128)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 01. März 2024 - 1 U 97/23 (https://dejure.org/2024,6128)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    Abschalteinrichtung, Verbotsirrtum, Klagepartei, verfassungsmäßig berufener Vertreter, Sittenwidrigkeit, Differenzschaden, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Übereinstimmungsbescheinigung, Restwert, Darlegungs- und Beweislast, Vertragsschluss, Sittenwidrige Schädigung, ...

  • rewis.io

    Abschalteinrichtung, Verbotsirrtum, Klagepartei, verfassungsmäßig berufener Vertreter, Sittenwidrigkeit, Differenzschaden, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Übereinstimmungsbescheinigung, Restwert, Darlegungs- und Beweislast, Vertragsschluss, Sittenwidrige Schädigung, ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadenersatz für BMW 218 Diesel im Abgasskandal

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2024 - 1 U 97/23
    Der Senat hat den Parteien im Hinblick darauf, dass der zuständige Senat des Bundesgerichtshofs seine bisherige Rechtsprechung im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023 (NJW, 2023, 1111) teilweise geändert hat (vgl. BGH, Urteile vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21) am 27. September 2023 einen Hinweis erteilt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

    Der Bundesgerichtshof hat dabei allerdings ausdrücklich an seiner bisherigen Rechtsprechung insofern festgehalten, dass, wenn der Hersteller den Käufer nicht vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat, kein großer Schadensersatz zu gewähren ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 unter II.2.a und b).

    Das Vorliegen einer solchen EG-Typengenehmigung berührt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Frage des Vorliegens eines Verbotsirrtums nicht, sondern kann nur dazu führen, dass ein dargelegter und erforderlichenfalls nachgewiesener Verbotsirrtum als unvermeidbar anzusehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, Rn. 64).

    Die Entscheidung widerspricht den vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21 aufgestellten Grundsätzen.

  • OLG Hamburg, 06.10.2023 - 3 U 183/21
    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2024 - 1 U 97/23
    Sie hat die konkrete Bedatung des verwendeten Thermofensters im Prozess nicht offengelegt und damit nicht dargetan, dass die erteilte Typengenehmigung sich auch auf das Thermofenster in seiner konkreten Ausführung erstreckt (vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 6.10.2023 - 3 U 183/21, BeckRS 2023, 26911).

    Mangels Offenlegung der Bedatung lässt sich überdies nicht feststellen, ob das Kraftfahrtbundesamt das Thermofenster bei Nachfrage genehmigt hätte (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 6. Oktober 2023 - 3 U 183/21).

    Der von der Klagepartei herangezogenen Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg, dass ein Abzug des Restwerts vom Ersatzanspruch des Käufers nicht stattfinde, wenn sich dieser nicht durch einen Weiterverkauf realisiert habe (OLG Hamburg, Urteil vom 6.10.2023 - 3 U 183/01, BeckRS 2023, 26911), ist nicht zu folgen.

  • BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 1/23

    Voraussetzungen einer Entlastung des Herstellers eines vom sog. Dieselskandal

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2024 - 1 U 97/23
    Der Fahrzeughersteller muss zur Darlegung eines Rechtsirrtums vortragen, dass sich sämtliche seiner verfassungsmäßig berufenen Vertreter im Sinne des § 31 BGB über die Rechtmäßigkeit der von dem Käufer dargelegten und ggf. nachgewiesenen Abschalteinrichtungen mit allen für die Prüfung nach Artikel 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 bedeutsamen Einzelheiten im maßgebenden Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses im Irrtum befanden oder im Falle einer Ressortaufteilung den damit verbundenen Pflichten genügten (BGH, Urteil vom 25.9.2023 - VIa ZR/23, NJW 2023, 3796, Rn. 14).

    Auch der bloße Umstand, dass der Verwendung von Thermofenstern ein allgemeiner Industriestandard zugrunde lag oder dass das KBA auch nach umfangreichen Ermittlungen keine unzulässigen Abschalteinrichtungen festgestellt hat, entlastet den Fahrzeughersteller nach dem allgemeinen Fahrlässigkeitsmaßstab nicht (vgl. BGH, Urteil vom 25.9.2023 - VIa ZR 1/23, NJW 2023, 3796, Rn. 14).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2024 - 1 U 97/23
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 2022, 1033, Rn. 24; BGH, NJW 2020, 2796, Rn. 12) bemessen sich die auf der Grundlage des § 287 ZPO zu bestimmenden Nutzungsvorteile eines Fahrzeugs nach folgender Formel:.
  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08

    Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2024 - 1 U 97/23
    b) Der Restwert des Fahrzeugs bestimmt sich nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen nach dem Preis den der Geschädigte bei Inzahlunggabe seines Fahrzeugs bei einem Gebrauchtwagenhandler erzielen kann (vgl. BGH NJW 2009, 1265 f. OLG Zweibrücken BeckRS 2021, 7330).
  • BGH, 27.07.2021 - VI ZR 480/19

    Umfang der Haftung eines Automobilherstellers gegenüber dem Käufer des Fahrzeugs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2024 - 1 U 97/23
    Die Schätzung des Werts ist dabei anhand üblicher Grundsätze vom Tatrichter vorzunehmen (BGH, Urteil vom 27.7.2021 - VI ZR 480/19, BeckRS 2021, 22177, Rn. 24).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2023 - 16a U 1115/22

    Fahrzeugkaufvertrag: (Differenz-)Schadenersatzanspruch aufgrund der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2024 - 1 U 97/23
    Es wäre auch im Ergebnis unbillig, wenn ein Fahrzeugkäufer durch die mangelnde Berücksichtigung des Restwerts einen Vermögensvorteil behalten könnte, den er unmittelbar nach Eintritt der Rechtskraft des zusprechenden Urteils realisieren könnte (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 18.12.2023 - 16a U 1115/22, BeckRS 2023, 38147).
  • LSG Bayern, 27.11.2001 - L 3 U 183/01

    Anerkennung einer Berufskrankheit; Gesundheitsstörung im Bereich der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2024 - 1 U 97/23
    Der von der Klagepartei herangezogenen Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg, dass ein Abzug des Restwerts vom Ersatzanspruch des Käufers nicht stattfinde, wenn sich dieser nicht durch einen Weiterverkauf realisiert habe (OLG Hamburg, Urteil vom 6.10.2023 - 3 U 183/01, BeckRS 2023, 26911), ist nicht zu folgen.
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2024 - 1 U 97/23
    Auch unter Berücksichtigung einer damit einhergehenden Gewinnerzielungsabsicht der Beklagten wäre der darin liegende Gesetzesverstoß für sich genommen nicht geeignet, den Einsatz der Steuerungssoftware durch die für die Beklagte handelnden Personen als besonders verwerflich erscheinen zu lassen, hierfür bedürfte es weiterer Umstände (vgl. BGH, NJW 2021, 921, 923, Rn. 16).
  • BGH, 10.07.2023 - VIa ZR 1119/22

    "Dieselverfahren"; Haftung des Motorherstellers nach der Entscheidung des EuGH

    Auszug aus OLG Nürnberg, 01.03.2024 - 1 U 97/23
    a) Dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Kraftfahrzeugs im Sinne des Artikels 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 715/2007 kann nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der Senat folgt, unter den Voraussetzungen des § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, 27 Abs. 1 EG-FGV ein Anspruch gegen den Fahrzeughersteller auf Ersatz des sog. Differenzschadens zustehen (BGH, Urteil vom 10. Juli 2023 - VIa ZR 1119/22, juris, Rn. 20).
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