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   OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 8 W 2496/16   

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https://dejure.org/2017,5148
OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 8 W 2496/16 (https://dejure.org/2017,5148)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22.02.2017 - 8 W 2496/16 (https://dejure.org/2017,5148)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 8 W 2496/16 (https://dejure.org/2017,5148)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Aufgebotsverfahren zur Ausschließung eines Grundeigentümers an einer Gehwegfläche

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für Aufgebotsverfahren zur Ausschließung eines Eigentümers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen eines von der Kommune betriebenen Aufgebotsverfahrens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    30 Jahre nicht um Erbe gekümmert: Eigentumsverlust droht! (IMR 2017, 1100)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 1081
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 15.12.2016 - 20 W 74/16

    Erforderlichkeit eines gemeinschaftlichen Antrags für Aufgebotsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 8 W 2496/16
    Nach § 927 Abs. 2 BGB kann das Aneignungsrecht nur durch denjenigen ausgeübt werden, der den Ausschließungsbeschluss erwirkt hat, also nur durch den Antragsteller des Aufgebotsverfahrens (OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2016 - 20 W 74/16 m. w. N., BeckRS 2016, 114724, beck-online).

    Nach § 927 Abs. 1 Satz 3 BGB wird nicht die Glaubhaftmachung gefordert, dass etwaige Erben des eingetragenen Eigentümers unbekannt oder nicht feststellbar sind (vgl. Heinemann, Das neue Aufgebotsverfahren nach dem FamFG, NotBZ 2009, 300/304; OLG Thüringen, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 9 W 197/13 - dok. bei juris; Staudinger/Pfeiffer/Diehn, a. a. O., § 927 Rn. 11; Kanzleiter, MüKo BGB, 6. Aufl., § 927, Rn. 4 jeweils m. w. N. - zitiert nach: OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2016 - 20 W 74/16, BeckRS 2016, 114724).

  • OLG Naumburg, 18.03.2015 - 12 Wx 74/14

    Aufgebotsverfahren: Glaubhaftmachung des 30-jährigen Eigenbesitzes anhand einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 8 W 2496/16
    Darüber hinaus muss die Bescheinigung die Angabe enthalten, worauf die Kenntnis des Unterzeichners der Bescheinigung über die Ausübung des Eigenbesitzes beruht (OLG Naumburg Beschluss vom 18.3.2015 - 12 Wx 74/14, BeckRS 2016, 2722).
  • OLG Naumburg, 31.07.2013 - 12 Wx 36/13

    Aufgebotsverfahren zum Ausschluss von Eigentümern einer Verkehrsfläche:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 8 W 2496/16
    Nicht antragsberechtigt ist dagegen derjenige, der lediglich Träger der Straßenbaulast ist, selbst wenn sich dieser wie ein Eigentümer geriert (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt v. 31.07.2013 - 12 Wx 36/13 - juris Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 20 W 137/10

    Glaubhaftmachung Eigentum an Waldgrundstück

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 8 W 2496/16
    Die Erfordernisse des Besitzerwerbs nach § 854 Abs. 1 BGB richten sich bei Grundstücken nach der Art der Bewirtschaftung, wobei eine Bewirtschaftungshandlung erforderlich ist, die den Beginn einer auf Dauer angelegten Sachherrschaft kennzeichnen muss (OLG Frankfurt Beschluss vom 25.1.2011 - 20 W 137/10, BeckRS 2011, 18928).
  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14

    Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung:

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 8 W 2496/16
    Zu diesen im Rahmen von § 286 Abs. 1 ZPO zur Führung des Vollbeweises zugelassenen Beweismitteln kann bei entsprechender Überzeugungskraft auch die bloße Parteierklärung vor dem Tatrichter gehören, selbst wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, dieser aber im konkreten Beweiswert um nichts nachsteht (BGH, Urteil vom 19. November 2014 - VIII ZR 79/14 -, Rn. 20, juris).
  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 8 W 2496/16
    (3) Es genügt ein geringerer Grad der richterlichen Überzeugungsbildung; die Behauptung ist glaubhaft gemacht, sofern eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (BGH, Beschluss vom 11. September 2003 - IX ZB 37/03 -, BGHZ 156, 139-147, Rn. 8).
  • OLG Jena, 27.05.2013 - 9 W 197/13

    Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung des jeweiligen Eigentümers

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 8 W 2496/16
    Nach § 927 Abs. 1 Satz 3 BGB wird nicht die Glaubhaftmachung gefordert, dass etwaige Erben des eingetragenen Eigentümers unbekannt oder nicht feststellbar sind (vgl. Heinemann, Das neue Aufgebotsverfahren nach dem FamFG, NotBZ 2009, 300/304; OLG Thüringen, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 9 W 197/13 - dok. bei juris; Staudinger/Pfeiffer/Diehn, a. a. O., § 927 Rn. 11; Kanzleiter, MüKo BGB, 6. Aufl., § 927, Rn. 4 jeweils m. w. N. - zitiert nach: OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.12.2016 - 20 W 74/16, BeckRS 2016, 114724).
  • OLG München, 20.11.2012 - 34 Wx 364/12

    Aufgebotsverfahren: "Unbekannter" Gläubiger eines Buchgrundpfandrechtes

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 8 W 2496/16
    Da die Eintragung der letzten Eigentümer schon über 110 Jahre zurückliegt und seitdem keine weiteren Eintragungen dazu beantragt wurden, erfordern die möglichen Folgen der Durchführung des Aufgebots auch kein besonders hohes Maß an Sicherheit dafür, dass die Identität des Berechtigten nicht zu klären ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 20.11.2012, 34 Wx 364/12, FGPrax 2013, 41, zum Fall einer 114 Jahre zurück liegenden Eintragung eines Grundpfandrechtsgläubigers).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2012 - 6 Wx 3/11

    Grundbuchrecht: Aufgebotsverfahren wegen Eigenbesitz; Anforderung an die

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 8 W 2496/16
    Das heißt, der Eigenbesitzer muss die tatsächliche Gewalt über die Sache mit dem Willen ausüben, sie wie eine ihm gehörige Sache zu beherrschen, wenn auch kein guter Glaube an das Eigentumsrecht erforderlich ist (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 16. April 2012 - 6 Wx 3/11 -, Rn. 25, juris).
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 38/12

    Ausschluss von Eigentümern eines Markwaldes: Antragsbefugnis einer Stadt für ein

    Auszug aus OLG Nürnberg, 22.02.2017 - 8 W 2496/16
    Das Merkmal, das den Besitz zum Eigenbesitz macht, ist mithin der Wille, die Sache wie ein Eigentümer zu beherrschen; sein Ausdruck im Rechtsverkehr ist die Eigentumsbehauptung, der Anspruch, die Sache selbstständig und andere Personen ausschließend zu besitzen (BGH 14.06.2012, V ZB 38/12, BeckRS 2012, 15557).
  • OLG Naumburg, 26.02.2016 - 12 Wx 30/15

    Aufgebot des Grundstückseigentümers: Verschollenheit einer juristischen Person

  • OLG Frankfurt, 12.04.2017 - 20 W 117/16

    Glaubhaftmachung des Eigenbesitzes

    Vielmehr sind grundsätzlich eidesstattliche Versicherungen Unbeteiligter oder sonstige aussagekräftige Beweismittel erforderlich (OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.02.2017, Az. 8 W 2496/16, juris Rz. 53).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2021 - 3 Wx 161/20

    Voraussetzungen für ein Aufgebotsverfahren; Substantiierter Vortrag zu einem

    Denn bei der Schaffung dieser Norm war gerade an den Fall gedacht, dass jemand als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, aber seit Jahren verstorben und dass die Verwirklichung eines Anspruchs des Besitzers auf Auflassung gegen die unbekannten oder nicht auffindbaren Erben schwierig sei (OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Februar 2017, 8 W 2496/16 - zitiert nach juris; OLG Bamberg NJW 1966, 1413).

    Es wäre vielmehr substantiierter Vortrag dazu erforderlich, wie der Eigenbesitz an dem Grundstück in den letzten 30 Jahren konkret ausgeübt worden ist (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. August 2017, 12 Wx 45/17 - zitiert nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22. Februar 2017, 8 W 2496/16 - zitiert nach juris).

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