Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 8 - Verfahren in Aufgebotssachen (§§ 433 - 484) |
| Abschnitt 2 - Aufgebot des Eigentümers von Grundstücken, Schiffen und Schiffsbauwerken (§§ 442 - 446) |
(1) Für das Aufgebotsverfahren zur Ausschließung des Eigentümers eines Grundstücks nach § 927 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten die nachfolgenden besonderen Vorschriften.
(2) Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
Rechtsprechung zu § 442 FamFG
4 Entscheidungen zu § 442 FamFG in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 16.04.2012 - 6 Wx 3/11
Ausschließung des früheren Eigentümers des Grundstücks zu Gunsten des ...
- OLG Frankfurt, 29.09.2011 - 20 W 247/09
- OLG Frankfurt, 29.09.2011 - 20 W 247/08
Grundbuch: Zuständigkeit für Anordnung eines Aufgebots und Pflegerbestellung
- OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10
Wohnungseigentum - Zulässigkeit eines Aufgebotsverfahrens
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