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   OLG Nürnberg, 30.04.2002 - 4 W 1171/02   

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OLG Nürnberg, 30.04.2002 - 4 W 1171/02 (https://dejure.org/2002,11724)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30.04.2002 - 4 W 1171/02 (https://dejure.org/2002,11724)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 30. April 2002 - 4 W 1171/02 (https://dejure.org/2002,11724)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines Ablehungsantrags; Ablehnung eines Sachverständigen wegen scharfer Angriffe gegen fachliche Thesen einer Partei; Reaktionen auf heftige Attacken einer Partei

  • Judicialis

    ZPO § 406; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 4 W 2519/01

    Ablehnung des Sachverständigen - Rechtsausführungen bei Auslegung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2002 - 4 W 1171/02
    d) Die bloße Fehlerhaftigkeit, insbesondere Unvollständigkeit des Gutachtens, aber auch die mangelnde Qualifikation des Sachverständigen - selbst wenn diese Einwendungen der Beklagten zuträfen - würden für sich allein genommen noch keine Ablehnung wegen Befangenheit rechtfertigen (Senat, BauR 2002, 129; Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 406 Rn. 3).

    Über sie ist daher bereits im Beschwerde-Beschluss zu entscheiden, unabhängig vom späteren Ausgang des Rechtsstreits in der Hauptsache (vgl. Senat, BauR 2002, 129/130: Thomas-Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 46 Rn 9; aM Zöller-Vollkommer, ZPO, 23. Aufl., § 46 Rn 20; zum Meinungsstand siehe auch Schneider, MDR 2001, 130).

    2) Als Wert des Beschwerdegegenstandes hat der Senat rund ein Drittel des derzeitigen Hauptsache-Streitwertes angesetzt (§ 12 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO; vgl. Senat, BauR 2002, 129/130).

  • OLG Nürnberg, 03.08.2001 - 4 W 2481/01

    Kosten des Beschwerdeverfahrens - Anwaltskosten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 30.04.2002 - 4 W 1171/02
    Die umstrittene Frage, ob eventuelle notwendige Kosten des Beschwerdegegners erstattungsfähig sind, stellt sich bei der Kostengrundentscheidung noch nicht; hierüber wird gegebenenfalls im Rahmen der Kostenfestsetzung zu entscheiden sein (Senat, Beschluss vom 3.8.2001, Az. 4 W 2481/01).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2018 - 8 W 49/17

    Sachverständigenablehnung: Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen

    In diesem Zusammenhang muss auch Berücksichtigung finden, ob und ggf. inwieweit eine scharfe verbale Reaktion des Sachverständigen durch massive persönliche Angriffe einer Partei oder ihres Bevollmächtigten gegen Leistung und Person des Sachverständigen provoziert worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 12.10.2017 - 8 W 19/17, GesR 2018, 52, 53 f. [BSG 10.05.2017 - B 6 KA 14/16 R] ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.04.2002 - 4 W 1171/02, OLGR Nürnberg 2003, 21, 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2012 - 14 W 46/11, VersR 2013, 77, 78; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.08.2013 - 4 W 53/13, MDR 2013, 1425; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.02.2015 - 2 WF 409/14, FamRZ 2015, 1414, 1414 f.; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl. 2016, § 406, Rdnr. 3; Huber, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 15. Aufl. 2018, § 406, Rdnr. 11; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl. 2018, Rdnr. S 120 ff.).
  • OLG Frankfurt, 12.10.2017 - 8 W 19/17

    Arzthaftungsprozess: Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

    In diesem Zusammenhang muss auch Berücksichtigung finden, ob und ggf. inwieweit eine scharfe verbale Reaktion des Sachverständigen durch massive persönliche Angriffe einer Partei oder ihres Bevollmächtigten gegen Leistung und Person des Sachverständigen provoziert worden ist (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.04.2002 - 4 W 1171/02, OLGR Nürnberg 2003, 21, 22; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.04.2012 - 14 W 46/11, VersR 2013, 77, 78; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.08.2013 - 4 W 53/13, MDR 2013, 1425; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 26.02.2015 - 2 WF 409/14, FamRZ 2015, 1414, 1414 f.; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 37. Aufl. 2016, § 406, Rdnr. 3; Huber, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 14. Aufl. 2017, § 406, Rdnr. 11; Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl. 2014, Rdnr. S 120 f.).
  • OLG Köln, 08.11.2010 - 19 W 33/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    In diesem Fall muss sich die Partei gefallen lassen, dass der heftig attackierte Sachverständige in seiner Entgegnung einen schärferen Ton anschlägt, als es ohne solche ins Persönliche gehenden Angriffe angebracht wäre (vgl. OLG Nürnberg vom 30.04.2002 - 4 W 1171/02 - Rn. 5, zitiert nach juris).
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