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   OLG Oldenburg, 07.08.2023 - 1 ORs 98/23   

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https://dejure.org/2023,23520
OLG Oldenburg, 07.08.2023 - 1 ORs 98/23 (https://dejure.org/2023,23520)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07.08.2023 - 1 ORs 98/23 (https://dejure.org/2023,23520)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 07. August 2023 - 1 ORs 98/23 (https://dejure.org/2023,23520)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.08.2023 - 1 ORs 98/23
    Ein (möglicher) Bewährungswiderruf als Folge eines bewussten Bewährungsbruchs durch den Täter ist deshalb regelmäßig nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen strafmildernd zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 07.09.2022 - 1 StR 49/22 , NStZ 2023, 28 f.; BGH, Urteil vom 17.02.2021 - 2 StR 294/20 , juris Rn. 24).

    Dies liegt etwa dann auf der Hand, wenn sich der unter Bewährung stehende Täter alkoholbedingt oder aufgrund unmittelbar vorangegangener Provokation spontan zur Tat entschlossen hatte und somit Anhaltspunkte dafür bestehen, dass er sich der über die Bestrafung hinausgehenden weiteren Nachteile zum Tatzeitpunkt nicht bewusst gewesen ist; demgegenüber ist von bewusster Inkaufnahme solcher Nachteile regelmäßig bei Intensiv- und Serientätern auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 17.02.2021 - 2 StR 294/20 , juris Rn. 24).

  • BGH, 07.09.2022 - 1 StR 49/22

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung von nachteiligen Folgen der Tat:

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.08.2023 - 1 ORs 98/23
    Ein (möglicher) Bewährungswiderruf als Folge eines bewussten Bewährungsbruchs durch den Täter ist deshalb regelmäßig nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen strafmildernd zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 07.09.2022 - 1 StR 49/22 , NStZ 2023, 28 f.; BGH, Urteil vom 17.02.2021 - 2 StR 294/20 , juris Rn. 24).

    Der vielfach und einschlägig vorbestrafte Angeklagte hat nach nur zwei bzw. vier Monaten seit seiner letzten Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe erneut einschlägige Straftaten begangen, sodass auszuschließen ist, dass er sich des Risikos eines Bewährungswiderrufs bei Tatbegehung am 6. Mai 2022 bzw. 14. Juli 2022 nicht bewusst war (vgl. BGH, Beschluss vom 07.09.2022 - 1 StR 49/22 , NStZ 2023, 29 [BGH 10.05.2022 - 4 StR 99/22] ).

  • BGH, 10.05.2022 - 4 StR 99/22

    Strafzumessung (Sicherungsverwahrung: kein Strafzumessungsgrund, Zweck der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.08.2023 - 1 ORs 98/23
    Der vielfach und einschlägig vorbestrafte Angeklagte hat nach nur zwei bzw. vier Monaten seit seiner letzten Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe erneut einschlägige Straftaten begangen, sodass auszuschließen ist, dass er sich des Risikos eines Bewährungswiderrufs bei Tatbegehung am 6. Mai 2022 bzw. 14. Juli 2022 nicht bewusst war (vgl. BGH, Beschluss vom 07.09.2022 - 1 StR 49/22 , NStZ 2023, 29 [BGH 10.05.2022 - 4 StR 99/22] ).
  • BGH, 27.09.2012 - 4 StR 255/12

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (tatrichterlicher

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.08.2023 - 1 ORs 98/23
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass, wenn der Tatrichter trotz der vielfach einschlägigen Vorstrafen erneut zu einer positiven Sozialprognose gelangen sollte, Anlass besteht, die Frage zu erörtern, ob die Verteidigung der Rechtsordnung hier ausnahmsweise die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 3 StGB gebietet (vgl. BGH, Urteil vom 02.09.1986 - 1 StR 358/86 , NStZ 1987, 21; Urteil vom 30.10.1990 - 1 StR 500/90 , juris Rn. 4; Urteil vom 14.07.1994 - 4 StR 252/94 , juris Rn. 8 ff.; Urteil vom 27.09.2012 - 4 StR 255/12 , juris Rn. 16).
  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 252/94

    Rechtsordnung - Strafaussetzung - Vollstreckung - Vertrauen der Bevölkerung -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.08.2023 - 1 ORs 98/23
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass, wenn der Tatrichter trotz der vielfach einschlägigen Vorstrafen erneut zu einer positiven Sozialprognose gelangen sollte, Anlass besteht, die Frage zu erörtern, ob die Verteidigung der Rechtsordnung hier ausnahmsweise die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 3 StGB gebietet (vgl. BGH, Urteil vom 02.09.1986 - 1 StR 358/86 , NStZ 1987, 21; Urteil vom 30.10.1990 - 1 StR 500/90 , juris Rn. 4; Urteil vom 14.07.1994 - 4 StR 252/94 , juris Rn. 8 ff.; Urteil vom 27.09.2012 - 4 StR 255/12 , juris Rn. 16).
  • BGH, 02.09.1986 - 1 StR 358/86

    Beachtung besonderer Umstände bei der Beurteilung der Tat und der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.08.2023 - 1 ORs 98/23
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass, wenn der Tatrichter trotz der vielfach einschlägigen Vorstrafen erneut zu einer positiven Sozialprognose gelangen sollte, Anlass besteht, die Frage zu erörtern, ob die Verteidigung der Rechtsordnung hier ausnahmsweise die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 3 StGB gebietet (vgl. BGH, Urteil vom 02.09.1986 - 1 StR 358/86 , NStZ 1987, 21; Urteil vom 30.10.1990 - 1 StR 500/90 , juris Rn. 4; Urteil vom 14.07.1994 - 4 StR 252/94 , juris Rn. 8 ff.; Urteil vom 27.09.2012 - 4 StR 255/12 , juris Rn. 16).
  • BGH, 30.10.1990 - 1 StR 500/90

    Übersetzertätigkeiten im Sinne einer Unterstützungshandlung von Ausländern bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 07.08.2023 - 1 ORs 98/23
    Für das weitere Verfahren weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass, wenn der Tatrichter trotz der vielfach einschlägigen Vorstrafen erneut zu einer positiven Sozialprognose gelangen sollte, Anlass besteht, die Frage zu erörtern, ob die Verteidigung der Rechtsordnung hier ausnahmsweise die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 3 StGB gebietet (vgl. BGH, Urteil vom 02.09.1986 - 1 StR 358/86 , NStZ 1987, 21; Urteil vom 30.10.1990 - 1 StR 500/90 , juris Rn. 4; Urteil vom 14.07.1994 - 4 StR 252/94 , juris Rn. 8 ff.; Urteil vom 27.09.2012 - 4 StR 255/12 , juris Rn. 16).
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