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   OLG Oldenburg, 14.12.2023 - 3 UF 127/23   

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https://dejure.org/2023,42232
OLG Oldenburg, 14.12.2023 - 3 UF 127/23 (https://dejure.org/2023,42232)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.12.2023 - 3 UF 127/23 (https://dejure.org/2023,42232)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - 3 UF 127/23 (https://dejure.org/2023,42232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 1601 ff; BGB § 1610
    Zweitausbildung; Unterhalt volljähriges Kind; enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang; einheitliche Ausbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1601 ff; BGB § 1610
    Zweitausbildung; Unterhalt volljähriges Kind; enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang; einheitliche Ausbildung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1601 ff; BGB § 1610
    Zweitausbildung; Unterhalt volljähriges Kind; enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang; einheitliche Ausbildung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.2017 - XII ZB 415/16

    Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.12.2023 - 3 UF 127/23
    Voraussetzungen für die Annahme nur einer Ausbildung sind in den Fällen mehrstufiger Ausbildungen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang (BGH FamRZ 1989, 853, 855 ; 2017, 799, 801 ; 2017, 1132 ).

    Als einheitliche Ausbildung sind insbesondere die sogenannten Abitur-Lehre-Studium-Fälle anerkannt (BGH FamRZ 1989, 853 ; 2006, 1100, 1101 ; 2017, 799, 800 ; 2017, 1132, 1133 ).

    Der Entschluss zum Studium braucht hier nicht von vornherein erfolgt zu sein, sondern kann auch noch nach Abschluss der Lehre gefasst werden (BGH FamRZ 1989, 853, 855 ; 2017, 799, 800 ; 2017, 1132, 1133 ).

    Außerdem muss den Eltern die Finanzierung des Studiums zumutbar sein, was aufgrund einer umfassenden Abwägung aller maßgeblichen Gründe zu prüfen ist (BGH FamRZ 1989, 853, 855 ; 2001, 1601, 1602 ; 2017, 1132, 1133 ).

    Zu diesen Umständen zählen insbesondere die finanziellen Verhältnisse, bisherige Unterhaltsleistungen, Möglichkeiten des Pflichtigen, vom Staat oder Arbeitgeber Unterstützungen gewährt zu bekommen, auch die voraussichtliche Dauer der Unterhaltslast und damit das Alter des Berechtigten und der Zeitpunkt, ab wann der Pflichtige mit einer Unterhaltslast rechnen konnte (BGH FamRZ 2017, 1132, 1133ff ).

  • BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88

    Finanzierung eines Hochschulstudiums

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.12.2023 - 3 UF 127/23
    Voraussetzungen für die Annahme nur einer Ausbildung sind in den Fällen mehrstufiger Ausbildungen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang (BGH FamRZ 1989, 853, 855 ; 2017, 799, 801 ; 2017, 1132 ).

    Als einheitliche Ausbildung sind insbesondere die sogenannten Abitur-Lehre-Studium-Fälle anerkannt (BGH FamRZ 1989, 853 ; 2006, 1100, 1101 ; 2017, 799, 800 ; 2017, 1132, 1133 ).

    Der Entschluss zum Studium braucht hier nicht von vornherein erfolgt zu sein, sondern kann auch noch nach Abschluss der Lehre gefasst werden (BGH FamRZ 1989, 853, 855 ; 2017, 799, 800 ; 2017, 1132, 1133 ).

    Außerdem muss den Eltern die Finanzierung des Studiums zumutbar sein, was aufgrund einer umfassenden Abwägung aller maßgeblichen Gründe zu prüfen ist (BGH FamRZ 1989, 853, 855 ; 2001, 1601, 1602 ; 2017, 1132, 1133 ).

  • BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04

    Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.12.2023 - 3 UF 127/23
    Als einheitliche Ausbildung sind insbesondere die sogenannten Abitur-Lehre-Studium-Fälle anerkannt (BGH FamRZ 1989, 853 ; 2006, 1100, 1101 ; 2017, 799, 800 ; 2017, 1132, 1133 ).

    In Fällen, in denen sich einer Lehre der Erwerb der Fachhochschulreife und sodann ein Studium anschließen, soll dagegen der Entschluss zu den weiteren Ausbildungsschritten schon von vornherein getroffen sein müssen, da die Eltern bei dieser Konstellation nicht mit einer mehrstufigen Ausbildung zu rechnen brauchten (BGH FamRZ 1995, 416, 417f ; 2006, 1100 ; 2017, 799, 800 ).

  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93

    Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.12.2023 - 3 UF 127/23
    In Fällen, in denen sich einer Lehre der Erwerb der Fachhochschulreife und sodann ein Studium anschließen, soll dagegen der Entschluss zu den weiteren Ausbildungsschritten schon von vornherein getroffen sein müssen, da die Eltern bei dieser Konstellation nicht mit einer mehrstufigen Ausbildung zu rechnen brauchten (BGH FamRZ 1995, 416, 417f ; 2006, 1100 ; 2017, 799, 800 ).
  • BGH, 23.05.2001 - XII ZR 148/99

    Ausbildungsunterhalt für ein Studium nach Abschluss einer Ausbildung zur

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.12.2023 - 3 UF 127/23
    Außerdem muss den Eltern die Finanzierung des Studiums zumutbar sein, was aufgrund einer umfassenden Abwägung aller maßgeblichen Gründe zu prüfen ist (BGH FamRZ 1989, 853, 855 ; 2001, 1601, 1602 ; 2017, 1132, 1133 ).
  • BGH, 12.06.1991 - XII ZR 163/90

    Umfang des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt; Aufnahme eines Medizinstudiums

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.12.2023 - 3 UF 127/23
    Die Finanzierungspflicht besteht nur, sofern sich die zweite Ausbildung als bloße Weiterbildung darstellt; bei fehlenden engem sachlichem Zusammenhang ist das ausgeschlossen (BGH FamRZ 1992; 1991, 1044; OLG Celle NJW 2013, 2688; Klinkhammer in Wendl/Dose UnterhaltsR, 10. Auflage, § 2 Rn. 106).
  • OLG Celle, 18.04.2013 - 17 UF 17/13

    Zu den Voraussetzungen eines Unterhaltsanspruchs bei gestufter Ausbildung und

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.12.2023 - 3 UF 127/23
    Die Finanzierungspflicht besteht nur, sofern sich die zweite Ausbildung als bloße Weiterbildung darstellt; bei fehlenden engem sachlichem Zusammenhang ist das ausgeschlossen (BGH FamRZ 1992; 1991, 1044; OLG Celle NJW 2013, 2688; Klinkhammer in Wendl/Dose UnterhaltsR, 10. Auflage, § 2 Rn. 106).
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