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   OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11   

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https://dejure.org/2011,8510
OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11 (https://dejure.org/2011,8510)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.05.2011 - 1 Ss 84/11 (https://dejure.org/2011,8510)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - 1 Ss 84/11 (https://dejure.org/2011,8510)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07

    Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11
    Ob es sich - wie vom Berufungsgericht offensichtlich angenommen (Bl. 11 UA) - bei den schriftlichen Äußerungen der Angeklagten hingegen um Schmähkritik handelt, bei der es dem Verfasser allein um die Diffamierung anderer Personen geht und die quasi ausschließlich herabsetzend und verletzend ist (vgl. BayObLG, Beschl. vom 01.12.2009, aaO), kann mangels Feststellungen zum sonstigen Inhalt der jeweiligen Schreiben vom Revisionsgericht gleichfalls nicht in der gebotenen Weise überprüft werden, weil die Qualifikation einer ehrenrührigen Aussage als Schmähkritik und der damit begründete Verzicht auf eine Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehre regelmäßig die Berücksichtigung von Anlass und Kontext der Äußerung erfordern (vgl. BVerfG, NJW 2009, 749 f.).

    Denn es handelt es sich dabei nicht um Äußerungen, deren diffamierender Gehalt so erheblich ist, dass sie in jedem denkbaren Zusammenhang als bloße Herabsetzung der Betroffenen zu verstehen sind wie z.B. besonders schwerwiegende Schimpfwörter aus der Fäkalsprache (vgl. BVerfG, NJW 2009, 749 f.).".

  • BayObLG, 13.07.2001 - 1St RR 75/01

    Vorwurf der Rechtsbeugung als Meinungsäußerung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11
    Aus diesen Gründen unterliegt insbesondere auch die Frage, ob der Tatrichter eine Äußerung zu Recht als Tatsachenbehauptung gewürdigt hat, der revisionsrichterlichen Kontrolle, weil der sich Äußernde durch eine unzutreffende Beurteilung möglicherweise grundrechtlichen Schutz verlieren könnte (vgl. BVerfG, NJW 1991, 1529; OLG Frankfurt a.M., NJW 2003, 77; BayObLG, NStZ-RR 2002, 40 ff., 2501; Brandenburgisches OLG, aaO).

    Eine Formalbeleidigung, deren Kennzeichen es ist, dass sich die Kränkung bereits aus der Form der Äußerung ohne Rücksicht auf ihren Inhalt ergibt (BayObLG, NStZ-RR 2002, 40 (42)), ist weder in der Verteilung von mehrseitigen Schreiben an einen größeren, unbekannten Personenkreis noch in der Übersendung von Schreiben an den Dienstvorgesetzten eines Richters zu sehen.

  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 Ss 138/04

    Beleidigung; Meinungsäußerung; verfassungsrechtliche Abwägung; Beleidigung eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11
    So wurde z.B. eine vergleichbare Äußerung, nach der ein Richter bezichtigt worden war, "dieser entferne in offensichtlicher Verschleierungsabsicht Aktenstücke aus der Prozessakte",- unter der gebotenen Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs - obergerichtlich als Meinungsäußerung eingestuft (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2006, 7 (8)).

    Diese vereinzelte Betrachtung ist jedoch unzulässig, weil sie die Gefahr begründet, dass der Charakter der Äußerung verfälscht und ihr damit der ihr zustehende Grundrechtsschutz von vornherein versagt wird (BGH; NJW 1997, 2513; OLG Hamm, NStZ-RR 2006, 7; Brandenburgisches OLG, aaO).

  • OLG Oldenburg, 14.04.2008 - Ss 131/08

    Verwirklichung des äußeren und inneren Tatbestands der Beleidigung durch eine

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11
    Darüber hinaus haben zumindest einige der vom Berufungsgericht im Urteil zitierten Äußerungen der Angeklagten nur wenig Tatsachensubstanz und erscheinen derart abstrus, dass sie letztlich ebenfalls nur als abwertende Meinungsäußerungen anzusehen sein könnten (vgl. Senatsbeschluss vom 14.04.2008, Ss 131/08).

    Daraus ergibt sich, dass die Angeklagten einen "Kampf um das Recht" führten, in dem ein Beteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen darf, um seine Rechtsposition zu unterstreichen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.04.2008, Ss 131/08; BVerfG, NJW 1991, 2074 (2076)), und in dem die verwendeten Begriffe oftmals eher als Meinungsäußerungen bzw. Werturteile anzusehen sind denn als Tatsachenbehauptungen (vgl. Fischer, aaO, § 186, Rdnr. 3 a).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11
    Ihr Schutz endet dort, wo sie zu der verfassungsrechtlich vorausgesetzten Meinungsbildung nichts beitragen können, so dass jedenfalls bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst sind und dementsprechend eine Berufung auf den Rechtfertigungsgrund des § 193 StGB grundsätzlich nicht möglich ist (vgl. BVerfGE 90, 241 (247 f.)).
  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11
    Daraus ergibt sich, dass die Angeklagten einen "Kampf um das Recht" führten, in dem ein Beteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen darf, um seine Rechtsposition zu unterstreichen (vgl. Senatsbeschluss vom 14.04.2008, Ss 131/08; BVerfG, NJW 1991, 2074 (2076)), und in dem die verwendeten Begriffe oftmals eher als Meinungsäußerungen bzw. Werturteile anzusehen sind denn als Tatsachenbehauptungen (vgl. Fischer, aaO, § 186, Rdnr. 3 a).
  • BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96

    Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11
    Diese vereinzelte Betrachtung ist jedoch unzulässig, weil sie die Gefahr begründet, dass der Charakter der Äußerung verfälscht und ihr damit der ihr zustehende Grundrechtsschutz von vornherein versagt wird (BGH; NJW 1997, 2513; OLG Hamm, NStZ-RR 2006, 7; Brandenburgisches OLG, aaO).
  • BVerfG, 16.10.1998 - 1 BvR 590/96

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch Bewertung einer Äußerung als objektiv

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11
    Die in den Urteilsgründen zitierten Äußerungen der Angeklagten stellen auch weder Angriffe auf die Menschenwürde noch Formalbeleidigungen dar, bei denen die Meinungsfreiheit - ebenso wie bei Schmähkritik - generell hinter den Ehrenschutz der angegriffenen Personen zurücktritt (BVerfG, NJW 1999, 2262 f.) bzw. eine Rechtfertigung im Rahmen der Wahrnehmung berechtigter Interessen nach § 193 StGB per se ausscheidet (Fischer, aaO, § 193, Rdnr. 43).
  • BGH, 15.11.1967 - 3 StR 4/67

    Verurteilung wegen Volksverhetzung durch heimliche Abänderung eines Wahlspruchs -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11
    Das Revisionsgericht hat aber zu prüfen, ob sich der Tatrichter bei der Auslegung von rechtlich zutreffenden Erwägungen hat leiten lassen, ob die Auslegung des Tatrichters lückenhaft ist oder auf Rechtsirrtum oder Verstößen gegen Sprach- oder Denkgesetze, gegen Erfahrungssätze oder gegen allgemeine Auslegungsregeln beruht (vgl. BGHSt 21, 371; Meyer-Goß-ner, StPO, 53. Aufl., § 337 Rdnr. 32 mwN).
  • BVerfG, 19.12.1990 - 1 BvR 389/90

    Wertungsfehler bei Einstufung einer Meinungsäußerung als Tatsachenbehauptung,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11
    Aus diesen Gründen unterliegt insbesondere auch die Frage, ob der Tatrichter eine Äußerung zu Recht als Tatsachenbehauptung gewürdigt hat, der revisionsrichterlichen Kontrolle, weil der sich Äußernde durch eine unzutreffende Beurteilung möglicherweise grundrechtlichen Schutz verlieren könnte (vgl. BVerfG, NJW 1991, 1529; OLG Frankfurt a.M., NJW 2003, 77; BayObLG, NStZ-RR 2002, 40 ff., 2501; Brandenburgisches OLG, aaO).
  • BVerfG, 20.05.1999 - 1 BvR 1294/96

    Im Ergebnis verfassungsrechtlich haltbare Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund

  • OLG München, 01.12.2009 - 5St RR 295/09

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Polemische und überzogene Äußerungen im Rahmen

  • KG, 16.03.2009 - 1 Ss 20/09

    Beleidigung: Erstreckung der Meinungsfreiheit auf ehrverletzende Äußerungen

  • OLG Brandenburg, 15.06.2009 - 1 Ss 39/09

    Annahme von Tatsachenbehauptung oder Werturteil bei ehrabschneidenden Äußerungen

  • BayObLG, 22.08.1994 - 4St RR 81/94
  • OLG Frankfurt, 02.10.2002 - 1 Ss 329/01

    Vorwurf der Rechtsbeugung als Beleidigung

  • KG, 20.09.1996 - 1 Ss 204/96
  • OLG Düsseldorf, 29.12.1995 - 5 Ss 381/95
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