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   OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 267/07 - 92   

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OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 267/07 - 92 (https://dejure.org/2007,5715)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.12.2007 - 5 W 267/07 - 92 (https://dejure.org/2007,5715)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - 5 W 267/07 - 92 (https://dejure.org/2007,5715)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Sachverständigenablehnung: Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens; Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • Judicialis

    ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 406 Abs. 1; ; ZPO § 406 Abs. 5; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung der Beurteilung beweisrechtlicher Fragen durch den Sachverständigen im Sachverständigenablehnungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung des Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 27.04.1994 - 18a W 9/94
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 267/07
    Ungeachtet des Umstandes, dass diese Aussage dem Rechtsempfinden weiter Teile der Bevölkerung entspricht ("Ein durch Feuchtigkeit belasteter Kellerraum ist nicht für jeden ein entscheidender Hinderungsgrund für den Kauf. Es muss nur vorher darüber aufgeklärt werden") und in ihrer allgemein gehaltenen Form schwer als Ausformulierung einer Rechtsansicht verstanden werden kann, sind Rechtsausführungen eines Sachverständigen nicht grundsätzlich ein die Besorgnis der Befangenheit begründender Umstand (OLG Karlsruhe, MDR 1994, 725; Musielak-Huber, 4. Aufl. 2005, § 406, Rdnr. 11; Zöller-Greger, ZPO, 26. Aufl., § 406, Rdnr. 9).

    Soweit es anders dann liegen kann, wenn die Rechtsausführungen nicht notwendiger Weise im Rahmen der sachverständigen Beantwortung der Beweisfragen erfolgen, liegt, ohne dass es hierauf noch entscheidend ankäme, eine solche Fallkonstellation offensichtlich bereits deshalb nicht vor, weil das Gutachten allein im Zusammenhang mit der Auslegung des Beweisthemas Fragen anspricht, die unter Umständen - auch- eine rechtliche Wertung beinhalten (Senat, Beschl. v. 12.2.2004, 5 W 15/04, BauR 2004, 887; OLG Nürnberg, MDR 2002, 291; vgl. auch OLG Karlsruhe, MDR 1994, 725).

  • OLG Celle, 18.01.2002 - 14 W 45/01

    Sachverständigenablehnung: Befangenheit eines Kfz-Sachverständigen bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 267/07
    Ein solches Misstrauen kann sich anerkanntermaßen weiterhin aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel, wenn der Sachverständige den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (vgl. OLG München NJW 1992, 1569) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (vgl. OLG Nürnberg VersR 2001, 391); ferner, wenn der Sachverständigen gegen richterliche Weisungen verstößt, seine Befugnisse überschreitet (§ 404 a ZPO) oder vom Beweisbeschluss abweicht (vgl. Senat, aaO sowie Beschl. v. 8.11.2007, 5 W 287/07-100, m.w.N.; OLG Bamberg MedR 1993, 351; OLG München OLGR 1997, 10; OLG Celle NJW-RR 2003, 135; Reichold in Thomas/Putzo, aaO, § 406, Rdnr. 2, m.w.N.).
  • OLG Bamberg, 22.03.1993 - 8 W 5/93

    Befangenheitsantrag - gerichtlicher Sachverständiger - Eingang auf Beweisfragen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 267/07
    Ein solches Misstrauen kann sich anerkanntermaßen weiterhin aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel, wenn der Sachverständige den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (vgl. OLG München NJW 1992, 1569) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (vgl. OLG Nürnberg VersR 2001, 391); ferner, wenn der Sachverständigen gegen richterliche Weisungen verstößt, seine Befugnisse überschreitet (§ 404 a ZPO) oder vom Beweisbeschluss abweicht (vgl. Senat, aaO sowie Beschl. v. 8.11.2007, 5 W 287/07-100, m.w.N.; OLG Bamberg MedR 1993, 351; OLG München OLGR 1997, 10; OLG Celle NJW-RR 2003, 135; Reichold in Thomas/Putzo, aaO, § 406, Rdnr. 2, m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2001 - 4 W 2519/01

    Ablehnung des Sachverständigen - Rechtsausführungen bei Auslegung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 267/07
    Soweit es anders dann liegen kann, wenn die Rechtsausführungen nicht notwendiger Weise im Rahmen der sachverständigen Beantwortung der Beweisfragen erfolgen, liegt, ohne dass es hierauf noch entscheidend ankäme, eine solche Fallkonstellation offensichtlich bereits deshalb nicht vor, weil das Gutachten allein im Zusammenhang mit der Auslegung des Beweisthemas Fragen anspricht, die unter Umständen - auch- eine rechtliche Wertung beinhalten (Senat, Beschl. v. 12.2.2004, 5 W 15/04, BauR 2004, 887; OLG Nürnberg, MDR 2002, 291; vgl. auch OLG Karlsruhe, MDR 1994, 725).
  • OLG München, 05.03.1991 - 1 W 896/91
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 267/07
    Ein solches Misstrauen kann sich anerkanntermaßen weiterhin aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel, wenn der Sachverständige den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (vgl. OLG München NJW 1992, 1569) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (vgl. OLG Nürnberg VersR 2001, 391); ferner, wenn der Sachverständigen gegen richterliche Weisungen verstößt, seine Befugnisse überschreitet (§ 404 a ZPO) oder vom Beweisbeschluss abweicht (vgl. Senat, aaO sowie Beschl. v. 8.11.2007, 5 W 287/07-100, m.w.N.; OLG Bamberg MedR 1993, 351; OLG München OLGR 1997, 10; OLG Celle NJW-RR 2003, 135; Reichold in Thomas/Putzo, aaO, § 406, Rdnr. 2, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2006 - 5 W 276/06

    Fristablauf für Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 267/07
    Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung kann dazu führen, dass eine Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung erforderlich ist, eine Ablehnung rechtfertigt sie nicht (Senat, Beschl. v. 14.12.2006, 5 W 276/06-82, aaO).
  • OLG Saarbrücken, 08.11.2007 - 5 W 287/07

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 267/07
    Ein solches Misstrauen kann sich anerkanntermaßen weiterhin aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel, wenn der Sachverständige den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (vgl. OLG München NJW 1992, 1569) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (vgl. OLG Nürnberg VersR 2001, 391); ferner, wenn der Sachverständigen gegen richterliche Weisungen verstößt, seine Befugnisse überschreitet (§ 404 a ZPO) oder vom Beweisbeschluss abweicht (vgl. Senat, aaO sowie Beschl. v. 8.11.2007, 5 W 287/07-100, m.w.N.; OLG Bamberg MedR 1993, 351; OLG München OLGR 1997, 10; OLG Celle NJW-RR 2003, 135; Reichold in Thomas/Putzo, aaO, § 406, Rdnr. 2, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 17.10.2007 - 5 W 255/07

    Keine Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit bei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 267/07
    Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung mag die Anordnung der Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen erforderlich machen; die Ablehnung rechtfertigt sie nicht (Senat, Beschl. 17.10.2007, 5 W 255/07-86, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2004 - 5 W 15/04

    Befangenheit des Sachverständigen: Rechtliche Wertungen des Sachverständigen als

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 267/07
    Soweit es anders dann liegen kann, wenn die Rechtsausführungen nicht notwendiger Weise im Rahmen der sachverständigen Beantwortung der Beweisfragen erfolgen, liegt, ohne dass es hierauf noch entscheidend ankäme, eine solche Fallkonstellation offensichtlich bereits deshalb nicht vor, weil das Gutachten allein im Zusammenhang mit der Auslegung des Beweisthemas Fragen anspricht, die unter Umständen - auch- eine rechtliche Wertung beinhalten (Senat, Beschl. v. 12.2.2004, 5 W 15/04, BauR 2004, 887; OLG Nürnberg, MDR 2002, 291; vgl. auch OLG Karlsruhe, MDR 1994, 725).
  • OLG Nürnberg, 11.05.1999 - 5 W 1347/99

    Bemessung der Frist und Anforderung an die Gründe der Sachverständigenablehnung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 267/07
    Ein solches Misstrauen kann sich anerkanntermaßen weiterhin aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel, wenn der Sachverständige den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (vgl. OLG München NJW 1992, 1569) oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (vgl. OLG Nürnberg VersR 2001, 391); ferner, wenn der Sachverständigen gegen richterliche Weisungen verstößt, seine Befugnisse überschreitet (§ 404 a ZPO) oder vom Beweisbeschluss abweicht (vgl. Senat, aaO sowie Beschl. v. 8.11.2007, 5 W 287/07-100, m.w.N.; OLG Bamberg MedR 1993, 351; OLG München OLGR 1997, 10; OLG Celle NJW-RR 2003, 135; Reichold in Thomas/Putzo, aaO, § 406, Rdnr. 2, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 09.10.2007 - 5 W 253/07

    Verfahrensrecht - Verspätete Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit

  • OLG München, 31.03.2014 - 10 W 32/14

    Zur Ablehnung eines Sachverständigen bei Besorgnis der Befangenheit

    Zwar ist das Verfahren der Ablehnung eines Sachverständigen nicht dazu bestimmt, zu überprüfen, ob die Verfahrensweise des Sachverständigen im Rahmen der Begutachtung zutreffend ist oder nicht (OLG Saarbrücken OLGR 2008, 314; Senat in st. Rspr., zuletzt Beschl. v. 25.03.2014 - 10 W 91/14).
  • OLG Köln, 12.09.2016 - 3 U 209/13
    Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit der sachverständigen Begutachtung mag die Anordnung der Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen erforderlich machen, die Ablehnung rechtfertigt sie nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 27.09.2011 - X ZR 142/08, NJW-RR 2011, 1555; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.07.2015 - 7 W 39/15, juris; Saarbrücken, Beschluss vom 06.12.2007 - 5 W 267/07, DS 2008, 148, 149).

    Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen können sich aber aus dem Umgang des Sachverständigen mit dem Prozessstoff und dem daraus vom Gericht abgeleiteten Gutachtenauftrag ergeben, so zum Beispiel wenn der Sachverständige den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen (OLG München Beschluss vom 05.03.1991 - 1 W 896/91, NJW 1992, 1569; OLG München Beschluss vom 04.07.2005 - 1 W 1010/05, BeckRS 2005, 12300; OLG Saarbrücken Beschluss vom 18.04.2007 - 5 W 90/07, DS 2007, 353; ähnlich OLG Köln Beschluss vom 30.12.1986 - 20 W 65/86, NJW-RR 1987, 1198), der Sachverständige also von einem falschen oder nicht feststehenden Sachverhalt ausgeht oder den Angaben des Gegners mehr Glauben schenkt (vgl. insgesamt OLG Saarbrücken Beschluss vom 06.12.2007 - 5 W 267/07, DS 2008, 148, 149).

  • OLG München, 08.09.2015 - 10 W 1385/15

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit: Unterbliebene

    aa) Das Verfahren der Ablehnung eines Sachverständigen ist nicht dazu bestimmt, zu überprüfen, ob die Verfahrensweise des Sachverständigen im Rahmen der Begutachtung zutreffend ist oder nicht (OLG Saarbrücken OLGR 2008, 314; Senat a. a. O.).
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