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   OLG Schleswig, 21.02.2023 - 16 U 139/19   

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OLG Schleswig, 21.02.2023 - 16 U 139/19 (https://dejure.org/2023,3529)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.02.2023 - 16 U 139/19 (https://dejure.org/2023,3529)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Februar 2023 - 16 U 139/19 (https://dejure.org/2023,3529)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 17 Abs 1 S 1 KVAV, § 17 Abs 3 KVAV, § 12a Abs 3 VAG vom 21.12.2000, § 12b Abs 1 VAG vom 23.11.2007, § 12b Abs 1a VAG vom 23.11.2007
    Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung insbesondere im Hinblick auf die Kontrolle limitierender Maßnahmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2023 - 16 U 139/19
    Der Treuhänder hat lediglich eine Kontrollfunktion und darf sein Veto nur einlegen, wenn sich die Entscheidung des Versicherers nicht im Rahmen dessen hält, was bei Beachtung der gesetzlichen Beurteilungsspielräume, deren Einhaltung der Treuhänder unter Anwendung eines objektiv generalisierenden Maßstabs (siehe BT-Drucks. 14/1245 S. 122 li. Sp.) überwachen soll, zulässig ist; einen darüber hinaus gehenden Spielraum, dem sich der Versicherer unterordnen müsste, hat er nicht (all dies gemäß BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018, IV ZR 255/17, VersR 2019, 283, Rn. 52 bei juris).

    In dem vom KG (Rn. 60) dafür in Bezug genommenen Urteil des BGH (vom 19. Dezember 2018, IV ZR 255/17) ist von einer solch weitgehenden Prüfung nicht die Rede.

    Nicht anders liegt es mit dem weiteren Satz des BGH (Urteil vom 19. Dezember 2018, a.a.O., Rn. 53), dass im Hinblick auf die limitierenden Maßnahmen auch "die Grenzen der dem Versicherer zustehenden Beurteilungsspielräume voll gerichtlich überprüfbar seien".

  • OLG Stuttgart, 06.06.2019 - 7 U 237/18

    Krankenversicherung: Beweisbeschluss im Zusammenhang mit einer Beitragserhöhung

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2023 - 16 U 139/19
    Anhaltspunkte dafür, dass ein verschriftlichtes Limitierungskonzept des Versicherers mit detaillierten Angaben etwa zur seiner (tarifspezifischen) Motivation, eine diesbezügliche Dokumentation oder auch nur ein ausführlicher Prüfvermerk des Treuhänders erforderlich wären, sind dem Gesetz und seiner Entstehungsgeschichte nicht zu entnehmen (entgegen KG, Urteile vom 8. Februar 2022, 6 U 88/18 und 6 U 20/18 sowie OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Mai 2021, 7 U 237/18).

    Teilweise wird - etwa vom KG (Urteil vom 8. Februar 2022, 6 U 88/18, Rn. 64ff. bei juris [sowie praktisch textidentisch das Urteil vom selben Tage zum Az. 6 U 20/18, juris]; ebenso im Ansatz OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Mai 2021, 7 U 237/18, BeckRS 2021, 33305 [dort unrichtig als Urteil vom 15.07.2021 geführt], Rn. 15ff., 21) - vertreten, dass die Beurteilung sich auf die Gesamtheit der in einem jeweiligen Jahr geänderten Tarife derart zu erstrecken habe, sodass die "Motivation hinter der jeweiligen Verteilungsentscheidung zugunsten des einen und zulasten des anderen Tarifs nachzuvollziehen" sei (KG, Rn. 90).

  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2023 - 16 U 139/19
    Ein Sachverständiger (und entsprechend auch ein Treuhänder) darf sich auch, sofern er nicht konkrete Anhaltspunkte für etwas anderes hat, darauf verlassen, dass die vom Versicherer zugrunde gelegten Daten korrekt sind (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2015, IV ZR 272/15, VersR 2016, 177, Rn. 5 und 22 bei juris).

    In dem weiteren, die Überprüfung einer Prämienanpassung betreffenden Urteil des BGH vom 9. Dezember 2015 (IV ZR 242/15, VersR 2016, 177) ist im billigenden Nachvollzug der Entscheidung des Berufungsgerichtes von limitierenden Maßnahmen und deren Überprüfung durch das Gericht bzw. den Sachverständigen nicht im Ansatz die Rede.

  • KG, 08.02.2022 - 6 U 88/18

    Materielle Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2023 - 16 U 139/19
    Anhaltspunkte dafür, dass ein verschriftlichtes Limitierungskonzept des Versicherers mit detaillierten Angaben etwa zur seiner (tarifspezifischen) Motivation, eine diesbezügliche Dokumentation oder auch nur ein ausführlicher Prüfvermerk des Treuhänders erforderlich wären, sind dem Gesetz und seiner Entstehungsgeschichte nicht zu entnehmen (entgegen KG, Urteile vom 8. Februar 2022, 6 U 88/18 und 6 U 20/18 sowie OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Mai 2021, 7 U 237/18).

    Teilweise wird - etwa vom KG (Urteil vom 8. Februar 2022, 6 U 88/18, Rn. 64ff. bei juris [sowie praktisch textidentisch das Urteil vom selben Tage zum Az. 6 U 20/18, juris]; ebenso im Ansatz OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Mai 2021, 7 U 237/18, BeckRS 2021, 33305 [dort unrichtig als Urteil vom 15.07.2021 geführt], Rn. 15ff., 21) - vertreten, dass die Beurteilung sich auf die Gesamtheit der in einem jeweiligen Jahr geänderten Tarife derart zu erstrecken habe, sodass die "Motivation hinter der jeweiligen Verteilungsentscheidung zugunsten des einen und zulasten des anderen Tarifs nachzuvollziehen" sei (KG, Rn. 90).

  • KG, 08.02.2022 - 6 U 20/18

    Materielle Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2023 - 16 U 139/19
    Anhaltspunkte dafür, dass ein verschriftlichtes Limitierungskonzept des Versicherers mit detaillierten Angaben etwa zur seiner (tarifspezifischen) Motivation, eine diesbezügliche Dokumentation oder auch nur ein ausführlicher Prüfvermerk des Treuhänders erforderlich wären, sind dem Gesetz und seiner Entstehungsgeschichte nicht zu entnehmen (entgegen KG, Urteile vom 8. Februar 2022, 6 U 88/18 und 6 U 20/18 sowie OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Mai 2021, 7 U 237/18).

    Teilweise wird - etwa vom KG (Urteil vom 8. Februar 2022, 6 U 88/18, Rn. 64ff. bei juris [sowie praktisch textidentisch das Urteil vom selben Tage zum Az. 6 U 20/18, juris]; ebenso im Ansatz OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Mai 2021, 7 U 237/18, BeckRS 2021, 33305 [dort unrichtig als Urteil vom 15.07.2021 geführt], Rn. 15ff., 21) - vertreten, dass die Beurteilung sich auf die Gesamtheit der in einem jeweiligen Jahr geänderten Tarife derart zu erstrecken habe, sodass die "Motivation hinter der jeweiligen Verteilungsentscheidung zugunsten des einen und zulasten des anderen Tarifs nachzuvollziehen" sei (KG, Rn. 90).

  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02

    Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2023 - 16 U 139/19
    Soweit der BGH ferner (etwa im Urteil vom 16. Juni 2004, IV ZR 117/02, Rn. 24) auf Gerwins Beitrag Bezug nimmt, erschöpft sich dieser Bezug darauf, dass im Rahmen der Limitierungsmaßnahmen zu überprüfen ist, "ob die dafür geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen eingehalten sind".
  • BVerwG, 23.06.2010 - 8 C 42.09

    Krankenversicherung; substitutive; Tarifstrukturzuschlag; Prämie;

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2023 - 16 U 139/19
    So ginge es im Interesse der ausreichenden Wahrung der Belange der Versicherten nach Maßgabe des in §§ 146 Abs. 2 Satz 1, 147 i.V.m. § 138 Abs. 2 VAG verankerten spezifischen Grundsatzes der Gleichbehandlung der Versicherten freilich nicht an, dass einzelne Versicherte oder einzelne Gruppen von Versicherten gegenüber dem Kollektiv aller Versicherten willkürlich benachteiligt oder bevorzugt werden (vgl.BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2010, 8 C 42/09, BeckRS 210, 50373, Rn. 38 m.w.N.; MüKo-VVG- Boetius , § 203 Rn. 156).
  • OLG Hamm, 16.08.2019 - 9 U 143/18

    Substantiierung des konkreten Schadens; Wiederbeschaffungsaufwand; fiktive

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.02.2023 - 16 U 139/19
    Zum Tarif Y zum Jahr 2017 (Erhöhung um 12, 93 ?) liegt ein weiteres Gutachten von Prof. Dr. N1 vom 12. Oktober 2020 für das OLG Köln (9 U 143/18, Anlage BLD BB 25, Bl. 807) vor.
  • OLG München, 15.02.2024 - 14 U 1665/23

    Vorläufige Vollstreckbarkeit, Kostenentscheidung, Rückstellung für

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 2004, 2679; BGH NJW-RR 2016, 606: "In einem gerichtlichen Verfahren hat der Versicherer darzulegen und zu beweisen, dass die Voraussetzungen für die erhöhte Prämie vorliegen") wird überwiegend (zweifelnd wohl OLG Schleswig BeckRS 2023, 2997 Rn. 124) so verstanden, dass der Versicherer die Darlegungs- und Beweislast für die materielle Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassung insgesamt (d.h. einschließlich der Limitierungsmittelvergabe) trägt.

    Zum anderen ist darauf zu achten, "dass einzelne Versicherte oder einzelne Gruppen von Versichertem gegenüber dem Kollektiv [nicht] willkürlich benachteiligt oder bevorzugt werden" (vgl. hierzu unter Bezugnahme auf die Gesetzgebungshistorie OLG Schleswig BeckRS 2023, 2997, Rz. 80).

  • LG Erfurt, 09.03.2023 - 8 O 159/22

    Formelle und materielle Wirksamkeit von Prämienanpassungen in der privaten

    So sind die in einem Verfahren vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht vorliegenden Gutachten von fünf verschiedenen Sachverständigen sämtlich zu dem Ergebnis gekommen, dass die dort relevanten Prämienerhöhungen aktuariell nicht zu beanstanden waren (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21. Februar 2023 - 16 U 139/19, juris).
  • OLG Nürnberg, 05.06.2023 - 8 U 3284/22

    Materielle Einwendungen gegen die Wirksamkeit einer Beitragsanpassung in der

    Zu weiteren - hier aber nicht entscheidungserheblichen - Einzelheiten des "Treuhänder-Verfahrens" nach § 155 Abs. 2 Satz 2 und 3 VAG bzw. § 12b Abs. 1a VAG a.F. im Hinblick auf die im vorliegenden Streitfall angegriffene Verwendung von Limitierungsmitteln bei der Beitragsgestaltung verweist der Senat auf die Ausführungen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 21.02.2023 - 16 U 139/19, juris Rn. 60-98) und die dort mit großer Begründungstiefe herausgearbeiteten Anforderungen, die an die treuhänderische (und die etwa nachfolgende gerichtliche und sachverständige) Nachprüfung der limitierenden Maßnahmen zu stellen sind (insbesondere auch in Abgrenzung zu KG, Urteil vom 08.02.2022 - 6 U 88/18, juris Rn. 64 ff. und zu OLG Stuttgart, Urteil vom 17.05.2021 - 7 U 237/18, BeckRS 2021, 33305 [dort unrichtig als Urteil vom 15.07.2021 geführt] und auch zu Franz/Püttgen, Die materielle Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassungen der privaten Krankenversicherung und deren gerichtlichen Überprüfung, VersR 2022, 1 ff.).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2023 - 11 U 263/21

    Beweislast des Krankenversicherers zur materiellen Wirksamkeit von

    Was dagegen die in § 155 Abs. 2 VAG (bzw. § 12 b Abs. 2 VAG a.F.) gesondert geregelte Verwendung der (erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen) RfB-Mittel angeht, die der Zustimmung des Treuhänders bedürfen, so heißt es demgegenüber lediglich, dass er darauf zu achten habe, dass die in der Satzung und den Versicherungsbedingungen bestimmten Voraussetzungen erfüllt und die Belange der Versicherten ausreichend gewahrt sind (Senatsurt. v. 26.09.2023 - 11 U 65/23; v. 22.9.2023 - 11 U 123/23, BeckRS 2023, 26158 Rn. 11; v. 05.07.2023 - 11 U 24/23, BeckRS 2023, 16581 zustimmend Günther, FD-VersR 2023, 458602, beck-online; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 21.02.2023 - 16 U 139/19, Rn. 69 ff., juris).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2023 - 11 U 9/22
    Was dagegen die in § 155 Abs. 2 VAG (bzw. § 12 b Abs. 2 VAG a.F.) gesondert geregelte Verwendung der (erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen) RfB-Mittel angeht, die der Zustimmung des Treuhänders bedürfen, so heißt es demgegenüber lediglich, dass er darauf zu achten habe, dass die in der Satzung und den Versicherungsbedingungen bestimmten Voraussetzungen erfüllt und die Belange der Versicherten ausreichend gewahrt sind (Senatsurt. v. 26.09.2023 - 11 U 65/23; v. 22.9.2023 - 11 U 123/23, BeckRS 2023, 26158 Rn. 11; v. 05.07.2023 - 11 U 24/23, BeckRS 2023, 16581 zustimmend Günther, FD-VersR 2023, 458602, beck-online; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 21.02.2023 - 16 U 139/19, Rn. 69 ff., juris).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2023 - 11 U 197/23

    Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen im Rahmen einer privaten

    Was dagegen die in § 155 Abs. 2 VAG (bzw. § 12 b Abs. 2 VAG a.F.) gesondert geregelte Verwendung der (erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen) RfB-Mittel angeht, die der Zustimmung des Treuhänders bedürfen, so heißt es demgegenüber lediglich, dass er darauf zu achten habe, dass die in der Satzung und den Versicherungsbedingungen bestimmten Voraussetzungen erfüllt und die Belange der Versicherten ausreichend gewahrt sind (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 21.02.2023 - 16 U 139/19, Rn. 69 ff., juris).
  • LG Hamburg, 19.02.2024 - 337 O 143/23

    Zulässigkeit temporärer Limitierungen

    Dem Regime der Limitierungsmittelfestlegung und deren Verwendung nach § 155 Absatz 2 VAG ist ein von Gesetzes wegen in Ansatz zu bringendes Volumen im Sinne einer Gesamtsumme der Rückstellungen gerade zur Beitragslimitierung nicht zu entnehmen; der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte und auch der Sinn und Zweck der Vorschrift (hierzu jeweils ausführlich OLG Schleswig, Beschluss vom 21.02.2023, Az. 16 U 139/19) bieten für ein derartiges Normenverständnis keine hinreichende Stütze.
  • OLG Brandenburg, 08.11.2023 - 11 U 282/21
    Was dagegen die in § 155 Abs. 2 VAG (bzw. § 12 b Abs. 2 VAG a.F.) gesondert geregelte Verwendung der (erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen) RfB-Mittel angeht, die der Zustimmung des Treuhänders bedürfen, so heißt es demgegenüber lediglich, dass er darauf zu achten habe, dass die in der Satzung und den Versicherungsbedingungen bestimmten Voraussetzungen erfüllt und die Belange der Versicherten ausreichend gewahrt sind (Senatsurt. v. 26.09.2023 - 11 U 65/23; v. 22.9.2023 - 11 U 123/23, BeckRS 2023, 26158 Rn. 11; v. 05.07.2023 - 11 U 24/23, BeckRS 2023, 16581 zustimmend Günther, FD-VersR 2023, 458602, beck-online; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 21.02.2023 - 16 U 139/19, Rn. 69 ff., juris).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2023 - 11 U 172/19
    Was dagegen die in § 155 Abs. 2 VAG (bzw. § 12 b Abs. 2 VAG a.F.) gesondert geregelte Verwendung der (erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen) RfB-Mittel angeht, die der Zustimmung des Treuhänders bedürfen, so heißt es demgegenüber lediglich, dass er darauf zu achten habe, dass die in der Satzung und den Versicherungsbedingungen bestimmten Voraussetzungen erfüllt und die Belange der Versicherten ausreichend gewahrt sind (Senatsurt. v. 26.09.2023 - 11 U 65/23; v. 22.9.2023 - 11 U 123/23, BeckRS 2023, 26158 Rn. 11; v. 05.07.2023 - 11 U 24/23, BeckRS 2023, 16581 zustimmend Günther, FD-VersR 2023, 458602, beck-online; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 21.02.2023 - 16 U 139/19, Rn. 69 ff., juris).
  • OLG Brandenburg, 05.07.2023 - 11 U 24/23

    Zahlungs- und Feststellungsansprüche bezüglich der Beitragsanpassung in der

    Was dagegen die in § 155 Abs. 2 VAG (bzw. § 12 b Abs. 2 VAG a.F.) gesondert geregelte Verwendung der (erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen) RfB-Mittel angeht, die der Zustimmung des Treuhänders bedürfen, so heißt es demgegenüber lediglich, dass er darauf zu achten habe, dass die in der Satzung und den Versicherungsbedingungen bestimmten Voraussetzungen erfüllt und die Belange der Versicherten ausreichend gewahrt sind (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 21.02.2023 - 16 U 139/19 -, Rn. 69 ff., juris).
  • OLG Dresden, 28.06.2023 - 1 U 167/23

    Gerichtliche Überprüfung einer Beitragsanpassung in der privaten

  • OLG Brandenburg, 08.11.2023 - 11 U 125/18
  • OLG Brandenburg, 22.09.2023 - 11 U 123/23
  • LG Wuppertal, 11.10.2023 - 3 O 299/19

    Keine Prüfung des Verfahrens zur AF-Ermittlung

  • OLG Brandenburg, 13.10.2023 - 11 U 66/23

    Wirksamkeit Anpassung Prämie private Krankenversicherung; Anspruch auf Erstattung

  • OLG Brandenburg, 08.09.2023 - 11 U 88/23
  • OLG Brandenburg, 04.10.2023 - 11 U 62/23
  • OLG Brandenburg, 27.09.2023 - 11 U 65/23
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