Versicherungsaufsichtsgesetz
Teil 2 - Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung (§§ 8 - 220) |
Kapitel 3 - Besondere Vorschriften für einzelne Zweige (§§ 138 - 170) |
Abschnitt 2 - Krankenversicherung (§§ 146 - 160) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Versicherungsaufsichtsgesetz (https://dejure.org/gesetze/VAG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 147 VAG
5 Entscheidungen zu § 147 VAG in unserer Datenbank:
- KG, 08.02.2022 - 6 U 20/18
Materielle Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten ...
- KG, 08.02.2022 - 6 U 88/18
Materielle Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten ...
- OLG Schleswig, 21.02.2023 - 16 U 139/19
Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung insbesondere im Hinblick ...
- OLG Köln, 17.12.2021 - 20 U 21/21
Axa durfte Unfall-Kombirente gegenüber Verbrauchern nicht kündigen
- BGH, 17.01.2024 - IV ZR 51/22
Private Krankenversicherung - und die Prämienanpassung in einem ...
Querverweise
Auf § 147 VAG verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Vorschriften für die Erstversicherung und die Rückversicherung
- Geschäftstätigkeit
- Grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit
- Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- § 62 (Beaufsichtigung der Geschäftstätigkeit)
- Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
- § 210 (Kleinere Vereine)
- Sicherungsfonds
- § 222 (Aufrechterhaltung der Versicherungsverträge)