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   OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 W 37/17   

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https://dejure.org/2018,34851
OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 W 37/17 (https://dejure.org/2018,34851)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.02.2018 - 2 W 37/17 (https://dejure.org/2018,34851)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 2 W 37/17 (https://dejure.org/2018,34851)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 UWG, § 3a UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, § 8 Abs 4 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Übersendung von Bildträgern ohne Jugendfreigabe durch einfachen Brief

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung von Bildträgern ohne Jugendfreigabe ohne Sicherstellung, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 11.09.2017 - 2 U 102/16

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer Gewerbefläche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 W 37/17
    Das Gericht ist also nicht gehalten, von sich aus Tatsachen zu ermitteln, welche die Parteien nicht vorgetragen haben (OLG Stuttgart, Urteil vom 27. März 2017 - 2 U 102/16).

    Weitere Indizien für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen sind insbesondere solche Tatsachen, aus denen erkennbar wird, dass das Vorgehen nicht von dem Bestreben getragen ist, künftige Wettbewerbsverstöße zu verhindern (OLG Stuttgart, Urteil vom 23. März 2017 - 2 U 102/16).

  • OLG Stuttgart, 12.10.2017 - 2 U 162/16

    Unterlassungsanspruch wegen Markenrechtsverletzung: Analoge Anwendung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 W 37/17
    Nach der Rechtsprechung des Senates (Urteil vom 12.10.2017 - 2 U 162/16) ist eine Zeitspanne von unter einem Monat - abgesehen von Fällen der besonderen Dringlichkeit, wie sie beispielsweise bei Messe- oder Marktsachen häufig gegeben sein wird - regelmäßig unschädlich.

    Stets sind die Besonderheiten des Falles zu berücksichtigen, insbesondere Zeitläufte bloßen Zuwartens, die nicht mehr mit einer beschleunigten Sachbearbeitung zum Zwecke der raschen Anspruchsdurchsetzung zu begründen sind, etwa Fristverlängerungs- oder Terminverlegungsanträge im gerichtlichen Verfahren (OLG Stuttgart, Urteil vom 12.10.2017 - 2 U 162/16).

  • OLG Karlsruhe, 23.09.2015 - 6 U 52/15

    Ausrüstungssatz - Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 W 37/17
    Bei einem Zeitablauf zwischen einem Monat und acht Wochen hängt die Frage, ob die Dringlichkeitsvermutung widerlegt ist, von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere davon, ob etwa wegen der Art des Verstoßes, der Erforderlichkeit umfangreicher Ermittlungen, der Reaktion des Gegners auf die Abmahnung oder sonstiger Gründe das Zuwarten als sachlich geboten und nicht nur als Ausdruck fehlender Eilbedürftigkeit erscheint(vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. September 2015 - 6 U 52/15, juris Rn. 72).
  • OLG Dresden, 24.01.2017 - 4 U 420/16

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung; Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 W 37/17
    Die im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 91a ZPO zulässige Beweisantizipation (OLG Dresden, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 4 U 420/16, juris Rn. 6) und Berücksichtigungsfähigkeit naheliegender hypothetischer Entwicklungen (BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - I ZB 37/09, juris Rn. 13) sprechen entsprechend der Lebenswahrscheinlichkeit nicht dafür, dass dem Antragsgegner der Beweis für das Nichtabsenden des Abmahnschreibens gelungen wäre.
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 W 37/17
    Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - I ZR 58/07, juris Rn. 19 - Klassenlotterie).
  • BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung einer vor einem

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 W 37/17
    Die im Rahmen einer Ermessensentscheidung nach § 91a ZPO zulässige Beweisantizipation (OLG Dresden, Beschluss vom 24. Januar 2017 - 4 U 420/16, juris Rn. 6) und Berücksichtigungsfähigkeit naheliegender hypothetischer Entwicklungen (BGH, Beschluss vom 18. März 2010 - I ZB 37/09, juris Rn. 13) sprechen entsprechend der Lebenswahrscheinlichkeit nicht dafür, dass dem Antragsgegner der Beweis für das Nichtabsenden des Abmahnschreibens gelungen wäre.
  • BGH, 01.07.1999 - I ZB 7/99

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen 91a-Beschluß des Oberlandesgerichts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 W 37/17
    Sie entfällt insbesondere dann, wenn der Antragsteller mit der Rechtsverfolgung zu lange wartet oder das Verfahren nicht zügig, sondern schleppend betreibt (BGH, Beschluss vom 01. Juli 1999 - I ZB 7/99, juris Rn. 10/11).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZB 165/06

    Kostenentscheidung nach isolierter Zurücknahme einer Folgesache

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 W 37/17
    Dies wäre zum Beispiel nicht der Fall, wenn maßgebliche Tatsachen verfahrensfehlerhaft unberücksichtigt geblieben sind (BGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - XII ZB 165/06, juris Rn. 15; OLG Stuttgart, Beschluss vom 07. September 2015 - 12 W 43/15; BeckOK ZPO/Jaspersen, 26. Ed. (2017), ZPO § 91a Rn. 39).
  • BGH, 22.05.1989 - VIII ZR 129/88

    Klagerücknahme durch schlüssiges Verhalten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 W 37/17
    Erforderlich für eine schlüssige Klagerücknahme ist, dass das Verhalten der Partei den Willen zur Rücknahme eindeutig und unzweifelhaft ergibt (BGH, Urteil vom 22. Mai 1989 - VIII ZR 129/88, juris Rn. 13).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04

    Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 W 37/17
    Allerdings trifft den Beklagten die Beweislast für die fehlende Klageveranlassung (BGH, Beschluss vom 09. Februar 2006 - IX ZB 160/04, juris Rn. 9).
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

  • OLG Stuttgart, 07.06.2018 - 2 U 156/17

    Null-Gebühren-Girokonto - Werbung einer Bank für ein "Null-Gebühren"-Girokonto

    Nach der Rechtsprechung des Senates (Urteil vom 12.10.2017 - 2 U 162/16; Beschluss vom 22.02.2018 - 2 W 37/17) ist eine Zeitspanne von unter einem Monat - abgesehen von Fällen der besonderen Dringlichkeit, wie sie beispielsweise bei Messe- oder Marktsachen häufig gegeben sein wird - regelmäßig unschädlich.
  • OLG Stuttgart, 02.05.2019 - 2 U 263/18

    Wettbewerbsverstoß: Herabsetzende Meinungsäußerung bei Unterstellung der

    Jedoch sind die Besonderheiten des Falles zu berücksichtigen (OLG Stuttgart, Urteil vom 12. Oktober 2017 - 2 U 162/16, juris Rn. 49; Beschluss vom 22. Februar 2018 - 2 W 37/17, juris Rn. 27; Urteil vom 05. Juli 2018 - 2 U 167/17, juris Rn. 16).
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