Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2023 - 5 S 59.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,6131
OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2023 - 5 S 59.22 (https://dejure.org/2023,6131)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.03.2023 - 5 S 59.22 (https://dejure.org/2023,6131)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. März 2023 - 5 S 59.22 (https://dejure.org/2023,6131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,6131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG
    Humboldt-Universität zu Berlin - innerkapazitäre Bewerbung - Zweitstudium - abgeschlossenes Erststudium - Zulassung zum Masterstudium - Bachelor im Zweitstudium als "erster berufsqualifzierender Hochschulabschluss" - zu erwartender Bachelorabschluss im Zweitstudium - ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 10 Abs 5a HSchulG BE, § 8 Abs 1 HSchulZulG BE, § 10 Abs 1 HSchulZulG BE, § 15 HSchulZulG BE, § 17 HSchulZulG BE, § 9 Abs 4 S 5 PsychThG
    Humboldt-Universität zu Berlin - innerkapazitäre Bewerbung - Zweitstudium - abgeschlossenes Erststudium - Zulassung zum Masterstudium - Bachelor im Zweitstudium als "erster berufsqualifzierender Hochschulabschluss" - zu erwartender Bachelorabschluss im Zweitstudium - ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 900/78

    Verfassungswidrigkeit der Zweitstudienregelung im Staatsvertrag 1978

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2023 - 5 S 59.22
    Das Grundrecht der freien Berufswahl umfasst - insbesondere in einer auf Mobilität angelegten Arbeitswelt - auch einen Berufswechsel als Akt der freien Selbstbestimmung; wegen des inneren Zusammenhangs von Berufswahl und Berufsausbildung gilt das gleiche für die Ausbildung zu einem weiteren Beruf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1982 - 1 BvR 900/78 u.a. -, juris Rn. 63).

    Der Normengeber bleibt dennoch verpflichtet, sich unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes um objektiv sachgerechte und subjektiv zumutbare Zulassungskriterien zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1982, a.a.O., juris Rn. 65; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 7 C 100.82 -, juris Rn. 10; OVG Münster, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 13 A 1641/20 -, juris Rn. 75).

    Eine solche Quote ist bei gleichzeitigem Ausschluss der Zweitstudierenden von der Vergabe der übrigen Plätze das bevorzugte Mittel, um die Zulassungschancen von Erstbewerbern gegen die Konkurrenz von Zweitstudienbewerbern abzuschirmen und deren ursprünglich günstige Zulassungsaussichten zu verringern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1982, a.a.O., juris Leitsatz 1 und Rn. 68).

  • BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 100.82

    Zulassung zu einem Medizinstudium - Zweitstudium - Pharmazie - Pharmakologe -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2023 - 5 S 59.22
    Der Normengeber bleibt dennoch verpflichtet, sich unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes um objektiv sachgerechte und subjektiv zumutbare Zulassungskriterien zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1982, a.a.O., juris Rn. 65; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 7 C 100.82 -, juris Rn. 10; OVG Münster, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 13 A 1641/20 -, juris Rn. 75).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 1641/20

    Zulassung eines Bewerbers zum Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre i.R.d.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2023 - 5 S 59.22
    Der Normengeber bleibt dennoch verpflichtet, sich unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes um objektiv sachgerechte und subjektiv zumutbare Zulassungskriterien zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1982, a.a.O., juris Rn. 65; BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 7 C 100.82 -, juris Rn. 10; OVG Münster, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 13 A 1641/20 -, juris Rn. 75).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht