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   OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 6 B 12.22   

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https://dejure.org/2023,9408
OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 6 B 12.22 (https://dejure.org/2023,9408)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30.03.2023 - 6 B 12.22 (https://dejure.org/2023,9408)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 30. März 2023 - 6 B 12.22 (https://dejure.org/2023,9408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 66 AufenthG 2004, § 67 AufenthG 2004, § 57 Abs 2 AufenthG 2004, § 18 Abs 3 AsylVfG 1992, Art 16 Abs 1 EGV 343/2003
    Kostenbescheid nach gescheiterter Zurückschiebung eines Asylbewerbers nach Polen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 66 AufenthG, § 67 AufenthG, § 57 Abs 2 AufenthG, § 18 Abs 3 AsylVfG 1992, EGV 343/2003
    Kosten der Zurückschiebung - Dublin-Überstellung - Kostenbescheid - Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Zurückschiebung (verneint)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 08.05.2014 - 1 C 3.13

    Abschiebung; Abschiebungskosten; Erstattung; Verjährung; Fälligkeitsverjährung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 6 B 12.22
    Die im Rahmen der Prüfung des Leistungsbescheides zu beurteilende Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Zurückschiebung und der damit im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen bestimmt sich hingegen nach der in diesem Zeitraum (Dezember 2011 bis Juni 2012) geltenden Rechtslage, also nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylverfahrensgesetz, jeweils in der Fassung des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2258) (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 C 3/13 - juris Rn. 8).

    Sie dienten dem Ziel, die Zurückschiebung der Klägerin und ihrer drei minderjährigen Kinder nach Polen zu ermöglichen bzw. ihre Vereitelung zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 a.a.O. Rn. 18).

    In einem solchen Fall findet eine Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Zurückschiebung im Rahmen der Durchsetzung einer Kostenerstattungsforderung statt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 C 3/13 - juris Rn. 19) und die Klägerin haftet für die Kosten der (gescheiterten) Zurückschiebung nur dann, wenn die Kosten auslösenden Amtshandlungen (hier: die Zurückschiebungsverfügungen) sie nicht in ihren Rechten verletzen (vgl. vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 10 C 6/12 - juris Rn. 21 f.).

  • VG München, 28.04.2021 - M 25 K 18.3432

    Heranziehung zu Kosten der Zurückschiebung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 6 B 12.22
    Das Unionsrecht verlangt, dass vor dem Erlass einer Zurückschiebungsverfügung das (Wieder-)Aufnahmeverfahren nach der Dublin II-Verordnung durchgeführt worden ist und dabei außerdem die Informationspflichten und Rechtsschutzgewährleistungen der Dublin II-Verordnung eingehalten worden sind (vgl. Vogt/Nestler in: Huber/Mantel, Aufenthaltsgesetz/Asylgesetz, 3. Aufl. 2021, § 18 AsylG Rn. 16 und 22; VG München, Urteil vom 28. April 2021 - M 25 K 18.3432 - juris Rn. 29).

    Eine Überstellung darf nach den Vorgaben der Dublin II-Verordnung aber erst dann erfolgen, wenn auch die in Art. 20 Abs. 1 Buchst. e Unterabsatz 1 Satz 1 Dublin II-VO vorgesehene Mitteilungspflicht, wonach der ersuchende Mitgliedstaat (hier: die Bundesrepublik Deutschland) dem Asylbewerber die Entscheidung des zuständigen Mitgliedstaats (hier: Polen) über seine Wiederaufnahme mitzuteilen hat, erfüllt wurde (vgl. VG München, Urteil vom 28. April 2021 - M 25 K 18.3432 - juris Rn. 29; OVG Münster, Beschluss vom 26. Februar 2013 - 18 B 572/12 - juris Rn. 44 ff; Geyer in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 66 AufenthG Rn. 2).

  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 6 B 12.22
    Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal der Kostenhaftung gilt, dass die Kosten auslösenden Amtshandlungen, die selbständig in Rechte des Ausländers bzw. der Ausländerin eingreifen, rechtmäßig gewesen sein müssen (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2012 - 10 C 6/12 - juris Rn. 20 f.; Geyer in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 66 AufenthG Rn. 2).

    In einem solchen Fall findet eine Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Zurückschiebung im Rahmen der Durchsetzung einer Kostenerstattungsforderung statt (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - 1 C 3/13 - juris Rn. 19) und die Klägerin haftet für die Kosten der (gescheiterten) Zurückschiebung nur dann, wenn die Kosten auslösenden Amtshandlungen (hier: die Zurückschiebungsverfügungen) sie nicht in ihren Rechten verletzen (vgl. vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 10 C 6/12 - juris Rn. 21 f.).

  • BVerwG, 21.01.2020 - 1 B 65.19

    Das Zusammenleben eines Ausländers in familiärer Lebensgemeinschaft mit seinem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 6 B 12.22
    Ein unzulässiger Ausforschungs- und Beweisermittlungsantrag liegt in Bezug auf Tatsachenbehauptungen vor, wenn für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, die mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich "aus der Luft gegriffen", "ins Blaue hinein", also "erkennbar ohne jede tatsächliche Grundlage" erhoben worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 1 B 65/19 - juris Rn. 18).
  • BGH, 01.03.2012 - V ZB 183/11

    Asylantragstellung bei Anordnung der Sicherungshaft: Aufenthaltsgestattung und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 6 B 12.22
    Auch nach unerlaubter Einreise aus einem der Dublin II-Verordnung unterliegenden Staat dürfte durch den förmlichen Asylantrag eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Satz 3 AsylVfG entstanden sein, die nicht bereits mit der Bekanntgabe der Zurückschiebungsverfügung nach § 18 Abs. 3 AsylVfG, sondern erst mit der Entscheidung des Bundesamt über den Asylantrag unter den weiteren Voraussetzungen des § 67 Abs. 1 Nr. 5 oder Nr. 6 AsylVfG erlischt (vgl. Bergmann in: Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, § 67 AsylVfG Rn. 3 und § 55 AsylVfG Rn. 8 unter Hinweis auf BGH, Beschluss vom 1. März 2012 - V ZB 183/11 - juris Rn. 12 f.; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Januar 2023, § 55 AsylG Rn. 26).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 6 B 12.22
    Anders als die Beklagte meint, lag nicht lediglich ein "gegenüber der Grenzbehörde" gestelltes Asylgesuch vor, durch das eine Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 AsylVfG noch nicht erworben wird (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09 - juris Rn. 17 f., Rn. 20), sondern ein förmlicher Asylantrag gegenüber dem Bundesamt.
  • BVerwG, 30.05.2014 - 10 B 34.14

    Ansprüche an die Rüge eines Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 6 B 12.22
    Welche Anforderungen an die Substanziierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich unter anderem danach, ob die zu beweisende Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt (BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2014 - 10 B 34/14 - juris Rn. 9).
  • VG Berlin, 14.04.2015 - 29 K 46.14

    Einbehaltung einer Sicherheitsleistung durch die Bundespolizei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 6 B 12.22
    Bis zum In-Kraft-Treten der Dublin III-Verordnung enthielten die Dublin-Vorschriften kein Verbot, die Kosten einer Dublin-Überstellung an den Asylantragsteller weiterzureichen (vgl. VGH Mannheim, a.a.O. Rn. 43; VG Berlin, Urteil vom 14. April 2015 - 29 K 46/14 - juris Rn. 17 f.; VG Potsdam, Urteil vom 21. Januar 2015 - 8 K 2368/13 - juris Rn. 30).
  • OVG Saarland, 01.08.2013 - 2 A 402/11

    Erstattung von Abschiebungskosten gemäß § 66 Abs. 1 AufenthG 2004 für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 6 B 12.22
    Insoweit ist die gerichtliche Überprüfung nicht auf die Prüfung von rechtlichen Mängeln der Zurückschiebung beschränkt, die "offenkundig" sind (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 1. August 2013 - 2 A 402/11 - juris Rn. 39).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 1 C 11.14

    Ausländer; Kostenerstattung; Zurückschiebung; Kosten der Zurückschiebung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - 6 B 12.22
    Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der beabsichtigten Zurückschiebung im nachfolgenden Kostenerstattungsverfahren ist nur dann ausgeschlossen, wenn ein entsprechender Bescheid in Bestandskraft erwachsen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2014 - 1 C 11/14 - juris Rn. 12).
  • VG Potsdam, 21.01.2015 - 8 K 2368/13

    Erstattungsfähigkeit, Kosten, Abschiebungskosten, Abschiebungsanordnung,

  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2019 - 12 S 430/19

    Dublin-Verfahren; Heranzuziehung zu den Kosten der Überstellung eines Flüchtlings

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - 18 B 572/12

    Vorangehende Zurückschiebungsverfügung oder Zurückschiebungsandrohung als

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