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   OVG Niedersachsen, 02.02.2024 - 2 ME 108/23   

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OVG Niedersachsen, 02.02.2024 - 2 ME 108/23 (https://dejure.org/2024,1902)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02.02.2024 - 2 ME 108/23 (https://dejure.org/2024,1902)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2024 - 2 ME 108/23 (https://dejure.org/2024,1902)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Hamburg, 19.11.2013 - 3 Bs 274/13

    Beteiligtenfähigkeit der Universität der Bundeswehr Hamburg; Prüfungsausschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2024 - 2 ME 108/23
    Subjektive Faktoren wie eine persönliche Notlage des Prüflings, die sein Verhalten in einem milderen Licht erscheinen lassen könnten, sind demgegenüber (neben anderen denkbaren Gesichtspunkten wie etwa der Generalprävention) auf der Rechtsfolgenseite der Norm bei der Betätigung des Ermessens durch die Prüfungsbehörde, ob sie zu der scharfen Sanktion des Ausschlusses vom Prüfungsverfahren greifen will oder nicht, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu würdigen (HambOVG, Beschl. v. 19.11.2013 - 3 Bs 274/13 -, juris Rn. 12).

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung sind die Umstände des Einzelfalls, nicht zuletzt unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit, abzuwägen, was dem Grundrecht auf Berufsausbildungsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG angemessen Rechnung trägt (vgl. auch HambOVG, Beschl. v. 19.11.2013 - 3 Bs 274/13 -, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 27.02.2019 - 6 C 3.18

    Anforderungen an die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von prüfungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2024 - 2 ME 108/23
    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen folglich nicht (vgl. zu den aus Art. 12 GG folgenden Anforderungen an eine Norm, die das Fehlverhalten eines Prüflings sanktioniert, auch BVerwG, Urt. v. 21.3.2012 - 6 C 19.11 -, juris Rn. 20 ff., wonach die Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen zugunsten der ehrlichen Kandidaten die Chancengleichheit in staatlichen Prüfungen absichert, die durch Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistet ist und der Aspekt der Generalprävention im Prüfungsrecht allgemein einen legitimen Stellenwert beansprucht; Urt. v. 27.2.2019 - 6 C 3.18 -, juris Rn. 15 ff., wonach sowohl das zu sanktionierende Verhalten als auch die an dieses geknüpfte Sanktionsfolge so klar ersichtlich sein müssen, dass jeder Prüfling sein Verhalten problemlos danach ausrichten und jede Gefahr des Eingriffs in sein Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG vermeiden kann; vgl. zudem VGH BW, Urt. v. 21.11.2012 - 9 S 1823/12 -, juris Rn. 39 ff. u. OVG Bremen, Beschl. v. 14.3.2017 - 2 PA 6/17 -, juris Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 21.03.2012 - 6 C 19.11

    Prüfungsrecht; Verfahrensregelungen; Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2024 - 2 ME 108/23
    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen folglich nicht (vgl. zu den aus Art. 12 GG folgenden Anforderungen an eine Norm, die das Fehlverhalten eines Prüflings sanktioniert, auch BVerwG, Urt. v. 21.3.2012 - 6 C 19.11 -, juris Rn. 20 ff., wonach die Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen zugunsten der ehrlichen Kandidaten die Chancengleichheit in staatlichen Prüfungen absichert, die durch Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistet ist und der Aspekt der Generalprävention im Prüfungsrecht allgemein einen legitimen Stellenwert beansprucht; Urt. v. 27.2.2019 - 6 C 3.18 -, juris Rn. 15 ff., wonach sowohl das zu sanktionierende Verhalten als auch die an dieses geknüpfte Sanktionsfolge so klar ersichtlich sein müssen, dass jeder Prüfling sein Verhalten problemlos danach ausrichten und jede Gefahr des Eingriffs in sein Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG vermeiden kann; vgl. zudem VGH BW, Urt. v. 21.11.2012 - 9 S 1823/12 -, juris Rn. 39 ff. u. OVG Bremen, Beschl. v. 14.3.2017 - 2 PA 6/17 -, juris Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2024 - 2 ME 108/23
    Aufgrund des bestehenden Beurteilungsspielraums kann im Rahmen der gerichtlich insoweit nur eingeschränkten Prüfung grundsätzlich nur ermittelt werden, ob der Prüfer bzw. Prüfungsausschuss von falschen Tatsachen ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt hat, allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder willkürlich gehandelt hat ( BVerwG, Beschl. v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - u. v. 11.8.1998 - 6 B 49.98 - Urt. v. 21.10.1993 - 6 C 12.92 - Senatsbeschl. v. 5.11.2012 - 2 LA 177/12 - Urt. v. 24.5.2011 - 2 LB 158/10 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2024 - 2 ME 108/23
    Aufgrund des bestehenden Beurteilungsspielraums kann im Rahmen der gerichtlich insoweit nur eingeschränkten Prüfung grundsätzlich nur ermittelt werden, ob der Prüfer bzw. Prüfungsausschuss von falschen Tatsachen ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt hat, allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder willkürlich gehandelt hat ( BVerwG, Beschl. v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - u. v. 11.8.1998 - 6 B 49.98 - Urt. v. 21.10.1993 - 6 C 12.92 - Senatsbeschl. v. 5.11.2012 - 2 LA 177/12 - Urt. v. 24.5.2011 - 2 LB 158/10 -, jeweils juris).
  • VG Karlsruhe, 04.03.2013 - 7 K 3335/11

    Entziehung des Doktorgrades - Plagiat - Promotionsausschuss - Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2024 - 2 ME 108/23
    Hinsichtlich der Frage, ob es sich um einen "besonders schwerwiegenden Fall" der Täuschung handelt, besteht allerdings ein Beurteilungsspielraum des Prüfungsausschusses (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 24.7.2015 - 2 ME 96/15 -, nicht veröffentlicht, unter Bezugnahme auf VGH BW, Urt. v. 19.4.2000 - 9 S 2435/99 -, juris Rn. 34 u. VG Karlsruhe, Urt. v. 4.3.2013 - 7 K 3335/11 -, juris Rn. 47, jeweils zur Entziehung eines Doktorgrads).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2011 - 2 LB 158/10
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2024 - 2 ME 108/23
    Aufgrund des bestehenden Beurteilungsspielraums kann im Rahmen der gerichtlich insoweit nur eingeschränkten Prüfung grundsätzlich nur ermittelt werden, ob der Prüfer bzw. Prüfungsausschuss von falschen Tatsachen ausgegangen ist, sachfremde Erwägungen angestellt hat, allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder willkürlich gehandelt hat ( BVerwG, Beschl. v. 13.5.2004 - 6 B 25.04 - u. v. 11.8.1998 - 6 B 49.98 - Urt. v. 21.10.1993 - 6 C 12.92 - Senatsbeschl. v. 5.11.2012 - 2 LA 177/12 - Urt. v. 24.5.2011 - 2 LB 158/10 -, jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2017 - 6 A 1586/16

    Täuschung eines Studenten durch wörtliche oder sinngemäße Übernahme von fremden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2024 - 2 ME 108/23
    Die Annahme eines schweren Falls i.S.v. § 18 Abs. 1 Satz 4 PO ist nicht erst dann gerechtfertigt, wenn die ganze Arbeit eines anderen abgeschrieben und als eigene ausgegeben wird (vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 10.10.2017 - 6 A 1586/16 -, juris Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2012 - 9 S 1823/12

    Ausschluss von weiteren Prüfungsleistungen und Verlust des Prüfungsanspruchs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2024 - 2 ME 108/23
    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen folglich nicht (vgl. zu den aus Art. 12 GG folgenden Anforderungen an eine Norm, die das Fehlverhalten eines Prüflings sanktioniert, auch BVerwG, Urt. v. 21.3.2012 - 6 C 19.11 -, juris Rn. 20 ff., wonach die Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen zugunsten der ehrlichen Kandidaten die Chancengleichheit in staatlichen Prüfungen absichert, die durch Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG verfassungsrechtlich gewährleistet ist und der Aspekt der Generalprävention im Prüfungsrecht allgemein einen legitimen Stellenwert beansprucht; Urt. v. 27.2.2019 - 6 C 3.18 -, juris Rn. 15 ff., wonach sowohl das zu sanktionierende Verhalten als auch die an dieses geknüpfte Sanktionsfolge so klar ersichtlich sein müssen, dass jeder Prüfling sein Verhalten problemlos danach ausrichten und jede Gefahr des Eingriffs in sein Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG vermeiden kann; vgl. zudem VGH BW, Urt. v. 21.11.2012 - 9 S 1823/12 -, juris Rn. 39 ff. u. OVG Bremen, Beschl. v. 14.3.2017 - 2 PA 6/17 -, juris Rn. 12 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 9 S 2435/99

    Entziehung eines Doktorgrades: Zuständigkeit - Entziehung wegen Vorliegens eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.2024 - 2 ME 108/23
    Hinsichtlich der Frage, ob es sich um einen "besonders schwerwiegenden Fall" der Täuschung handelt, besteht allerdings ein Beurteilungsspielraum des Prüfungsausschusses (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 24.7.2015 - 2 ME 96/15 -, nicht veröffentlicht, unter Bezugnahme auf VGH BW, Urt. v. 19.4.2000 - 9 S 2435/99 -, juris Rn. 34 u. VG Karlsruhe, Urt. v. 4.3.2013 - 7 K 3335/11 -, juris Rn. 47, jeweils zur Entziehung eines Doktorgrads).
  • OVG Niedersachsen, 05.11.2012 - 2 LA 177/12

    Berücksichtigung eines bereits in der ersten Instanz möglichen Vortrags im

  • BVerwG, 11.08.1998 - 6 B 49.98

    Prüferbezogene Statistiken

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - 6 B 824/23

    Plagiat; Täuschungsversuch; Laufbahnausbildung; allgemeiner Verwaltungsdienst;

  • OVG Bremen, 14.03.2017 - 2 PA 6/17
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