Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 12 ME 270/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7096
OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 12 ME 270/11 (https://dejure.org/2012,7096)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.03.2012 - 12 ME 270/11 (https://dejure.org/2012,7096)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. März 2012 - 12 ME 270/11 (https://dejure.org/2012,7096)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,7096) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 6 BImSchG; § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 BImSchG
    Annahme der schädlichen Umwelteinwirkungen von Bioaerosolen aus Tierhaltungsanlagen bzgl. Geflügelmast; Einsatz von Abluftreinigungsanlagen bei der Geflügelhaltung als Stand der Technik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme der schädlichen Umwelteinwirkungen von Bioaerosolen aus Tierhaltungsanlagen bzgl. Geflügelmast; Einsatz von Abluftreinigungsanlagen bei der Geflügelhaltung als Stand der Technik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Vorsorge gegen Bioaerosole in der Mastgeflügelhaltung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme der schädlichen Umwelteinwirkungen von Bioaerosolen aus Tierhaltungsanlagen bzgl. Geflügelmast; Einsatz von Abluftreinigungsanlagen bei der Geflügelhaltung als Stand der Technik

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zicke Zacke Hühnerkacke oder: "O Bioaerosole mio!"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 531
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2011 - 12 LA 55/10

    Gesundheitsbelastung durch luftgetragene Schadstoffe aus Tierhaltungsanlagen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 12 ME 270/11
    Vielmehr teilt er die Auffassung des Antragsgegners, dass die Besorgnis, von den geplanten Hähnchenmastställen gingen luftgetragene Schadstoffe wie Stäube, Mikroorganismen (z. B. Pilzsporen) und Endotoxine aus, die geeignet seien, sich nachteilig auf die menschliche Gesundheit auszuwirken, grundsätzlich Anlass zu Vorsorgemaßnahmen geben kann (vgl. auch bereits Beschluss des beschließenden Senats vom 9.8.2011 - 12 LA 55/10 -, RdL 2011, 262, juris Rdn. 10).

    Gibt es hinreichende Gründe für die Annahme, dass Immissionen möglicherweise zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen, ist es Aufgabe der Vorsorge, solche Risiken insbesondere durch Emissionsbegrenzungen unterhalb der Gefahrengrenze zu minimieren (BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, BVerwGE 119, 329, juris Rdn. 12; Urteil vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300, juris Rdn. 37; Urteil vom 17.2.1984 - 7 C 8.82 -, BVerwGE 69, 37, juris Rdn. 15 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 9.8.2011 - 12 LA 55/10 -, RdL 2011, 262, juris Rdn. 9).

    In seinem - das Rechtsmittel eines Nachbarn gegen eine dem Betreiber erteilte Genehmigung betreffenden, sich zuvörderst mit der immissionsschutzrechtlichen Schutzpflicht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG befassenden - Beschluss vom 9. August 2011 (- 12 LA 55/10 -, RdL 2011, 262, juris Rdn. 10) hat der Senat bereits ausgeführt:.

    Nicht ganz geklärt erscheint indessen, ob sich Bioaerosole (nur ?) wie Staub oder wie Gerüche ausbreiten (vgl. insoweit Nds. OVG, Beschluss vom 9.8.2011 - 12 LA 55/10 -, RdL 2011, 262, juris Rdn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 10.5.2010 - 8 B 992/09 -, juris Rdn. 72; zweifelnd Seedorf/Hartung, Stäube und Mikroorganismen in der Tierhaltung, KTBL-Schrift 393, S. 139) und ob etwa bei einer Staubreduzierung um mehr als 70 %, wie der Antragsgegner sie annimmt, in gleichem Maße mit einer Reduzierung auch der Bioaerosolbelastung gerechnet werden kann.

  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 8.82

    Vorsorge - Schädliche Umwelteinwirkungen - Immissionsprognose -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 12 ME 270/11
    Gibt es hinreichende Gründe für die Annahme, dass Immissionen möglicherweise zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen, ist es Aufgabe der Vorsorge, solche Risiken insbesondere durch Emissionsbegrenzungen unterhalb der Gefahrengrenze zu minimieren (BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, BVerwGE 119, 329, juris Rdn. 12; Urteil vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300, juris Rdn. 37; Urteil vom 17.2.1984 - 7 C 8.82 -, BVerwGE 69, 37, juris Rdn. 15 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 9.8.2011 - 12 LA 55/10 -, RdL 2011, 262, juris Rdn. 9).

    Sie ist schon geboten, wenn hinreichende Gründe für die Annahme bestehen, dass Immissionen möglicherweise zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen und damit - auch wenn sich entsprechende Ursachenzusammenhänge im Einzelnen noch nicht eindeutig feststellen lassen - ein Gefahrenverdacht besteht (BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, BVerwGE 119, 329, juris Rdn. 12; Beschluss vom 10.1.1995 - 7 B 112.94 -, DVBl 1995, 516, juris Rdn. 6; Urteil vom 17.2.1984 - 7 C 8.82 -, BVerwGE 69, 37, juris Rdn. 15 f. zu § 5 BImSchG a.F.).

    Andererseits muss sie proportional zu Umfang und Ausmaß des Risikopotentials der Immissionen sein, die sie verhindern soll (BVerwG, Urteil vom 17.2.1984 - 7 C 8.82 -, BVerwGE 69, 37, juris Rdn. 17 f.; Roßnagel, in: Koch/Pache/Scheuing (Hg.), GK-BImSchG, Band I, Stand: Dezember 2011, § 5 Rdn. 449 ff.).

  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 12 ME 270/11
    Gibt es hinreichende Gründe für die Annahme, dass Immissionen möglicherweise zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen, ist es Aufgabe der Vorsorge, solche Risiken insbesondere durch Emissionsbegrenzungen unterhalb der Gefahrengrenze zu minimieren (BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, BVerwGE 119, 329, juris Rdn. 12; Urteil vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300, juris Rdn. 37; Urteil vom 17.2.1984 - 7 C 8.82 -, BVerwGE 69, 37, juris Rdn. 15 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 9.8.2011 - 12 LA 55/10 -, RdL 2011, 262, juris Rdn. 9).

    Sie ist schon geboten, wenn hinreichende Gründe für die Annahme bestehen, dass Immissionen möglicherweise zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen und damit - auch wenn sich entsprechende Ursachenzusammenhänge im Einzelnen noch nicht eindeutig feststellen lassen - ein Gefahrenverdacht besteht (BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, BVerwGE 119, 329, juris Rdn. 12; Beschluss vom 10.1.1995 - 7 B 112.94 -, DVBl 1995, 516, juris Rdn. 6; Urteil vom 17.2.1984 - 7 C 8.82 -, BVerwGE 69, 37, juris Rdn. 15 f. zu § 5 BImSchG a.F.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2010 - 8 B 992/09

    Einhaltung des nachbarlichen Rücksichtnahmegebots bei Errichtung und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 12 ME 270/11
    Der beschließende Senat ist in dem soeben zitierten Beschluss im Weiteren davon ausgegangen, dass es unter Vorsorgegesichtspunkten in Betracht kommt, jede Erhöhung von Immissionskonzentrationen gegenüber den Hintergrundwerten zu vermeiden (im Ergebnis auch OVG NRW, Beschluss vom 10.5.2010 - 8 B 992/09 -, juris Rdn. 64; Beschluss vom 14.1.2010 - 8 B 1015/09 - RdL 2010, 124, juris Rdn. 65).

    Nicht ganz geklärt erscheint indessen, ob sich Bioaerosole (nur ?) wie Staub oder wie Gerüche ausbreiten (vgl. insoweit Nds. OVG, Beschluss vom 9.8.2011 - 12 LA 55/10 -, RdL 2011, 262, juris Rdn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 10.5.2010 - 8 B 992/09 -, juris Rdn. 72; zweifelnd Seedorf/Hartung, Stäube und Mikroorganismen in der Tierhaltung, KTBL-Schrift 393, S. 139) und ob etwa bei einer Staubreduzierung um mehr als 70 %, wie der Antragsgegner sie annimmt, in gleichem Maße mit einer Reduzierung auch der Bioaerosolbelastung gerechnet werden kann.

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2011 - 1 KN 28/10

    Rechtmäßigkeit eines u.a. die Nutzung des Plangebiets als Forschungszentrum und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 12 ME 270/11
    Gerichts, Urteil vom 12.1.2011 - 1 KN 28/10 -, juris).".
  • VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2316

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Mastschweinestall

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 12 ME 270/11
    Medizinisch begründete Immissionsgrenzwerte für Bioaerosole existieren zurzeit ebenfalls nicht (vgl. zum Ganzen insbesondere OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.5.2010 - 8 B 92/09 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 24.3.2011 - 22 B 10.2316 -, DVBl. 2011, 773; Senat, Beschluss vom 14.2.2011 - 12 LA 8/09 -, NVwZ-RR 2011, 397; 1. Senat des beschl.
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2011 - 12 LA 8/09

    Genemigungsfähigkeit einer Anlage zur Legehennenhaltung im Hinblick auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 12 ME 270/11
    Medizinisch begründete Immissionsgrenzwerte für Bioaerosole existieren zurzeit ebenfalls nicht (vgl. zum Ganzen insbesondere OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.5.2010 - 8 B 92/09 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 24.3.2011 - 22 B 10.2316 -, DVBl. 2011, 773; Senat, Beschluss vom 14.2.2011 - 12 LA 8/09 -, NVwZ-RR 2011, 397; 1. Senat des beschl.
  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 12 ME 270/11
    Gibt es hinreichende Gründe für die Annahme, dass Immissionen möglicherweise zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen, ist es Aufgabe der Vorsorge, solche Risiken insbesondere durch Emissionsbegrenzungen unterhalb der Gefahrengrenze zu minimieren (BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, BVerwGE 119, 329, juris Rdn. 12; Urteil vom 19.12.1985 - 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300, juris Rdn. 37; Urteil vom 17.2.1984 - 7 C 8.82 -, BVerwGE 69, 37, juris Rdn. 15 ff.; Nds. OVG, Beschluss vom 9.8.2011 - 12 LA 55/10 -, RdL 2011, 262, juris Rdn. 9).
  • BVerwG, 21.06.2001 - 7 C 21.00

    Festsetzung eines Emissionsgrenzwertes für Gesamtstaub auf 20 mg/ m³ im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 12 ME 270/11
    Im Übrigen hat das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen, dass Vorsorge, die "insbesondere" - also vorrangig (BVerwG, Urteil vom 21.6.2001 - 7 C 21.00 -, BVerwGE 114, 342, juris Rdn. 20) - durch dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen getroffen werden soll, nicht unbegrenzt gefordert werden kann.
  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LB 45/08

    Durchgreifende Reduzierung von Betriebsgerüchen durch den Einsatz von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 12 ME 270/11
    Obwohl - wie ausgeführt - eignungsgeprüfte Abluftreinigungsanlagen für die Schweinehaltung verfügbar sind, gelten sie wegen der mit ihrem Einsatz verbundenen hohen Kosten als wirtschaftlich unverhältnismäßig (Nds. OVG, Urteil vom 10.11.2009 - 1 LB 45/08 - BauR 2010, 195, juris Rdn. 82 f.; s. auch Internetseite des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft "Abluftreinigung").
  • BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94

    Immissionsschutz - Nachträgliche Anordnung - Nachrüstungsfrist -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 8 B 1015/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer

  • BVerwG, 23.07.2015 - 7 C 10.13

    Geflügelmastanlage; Hähnchenmast; Abluftbehandlung; Bioaerosole;

    Das Verwaltungsgericht hat zur Frage der praktischen Eignung einen in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 13. März 2012 (12 ME 270/11, ZUR 2012, 565; juris) auszugsweise wiedergegeben und ergänzend auf Ziffer 2 eines niedersächsischen Erlassentwurfs vom 19. Dezember 2012 zur Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren verwiesen.
  • VG Oldenburg, 06.02.2013 - 5 A 4052/12

    Abluftreinigungsanlagen in der Geflügelmast; Abwägungskriterien;

    Gibt es hinreichende Gründe für die Annahme, dass Immissionen möglicherweise zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen, ist es Aufgabe der Vorsorge, solche Risiken insbesondere durch Emissionsbegrenzungen unterhalb der Gefahrengrenze zu minimieren (BVerwG, Urt. v. 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, BVerwGE 119, 329; Urt. v. 19.12.1985 - 7 C 65.82 -, BVerwGE 72, 300; Urt. v. 17.2.1984 - 7 C 8.82 -, BVerwGE 69, 37; Nds. OVG, Beschl. v. 9.8.2011 - 12 LA 55/10 -, juris Rdn. 9; Beschl v. 13.03.2012 - 12 ME 270/11 -, juris).

    Vorsorge ist deshalb schon geboten, wenn hinreichende Gründe für die Annahme bestehen, dass Immissionen möglicherweise zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen und damit - auch wenn sich entsprechende Ursachenzusammenhänge im Einzelnen noch nicht eindeutig feststellen lassen - ein Gefahrenverdacht besteht (BVerwG, Urt. v. 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, BVerwGE 119, 329; Beschl. v. 10.1.1995 - 7 B 112.94 -, juris; Nds. OVG, Beschl v. 13.03.2012 - 12 ME 270/11 -, juris).

    Dem gegenteiligen Ansatz des 12. Senats des Nds. Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 13.03.2012 - 12 ME 270/11 - juris) vermag die Kammer nicht zu folgen.

    Insoweit folgt die Kammer der Ansicht des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschl. v. 13.03.2012 - 12 ME 270/11 -, juris), das hierzu ausgeführt hat:.

    Seine pauschale Argumentation, das private Interesse des Klägers, insbesondere der finanzielle Mehraufwand, müsse hinter dem hohen Gut der menschlichen Gesundheit zurücktreten, genügt insoweit nicht (Nds. OVG, Beschl. v. 13.03.2012, a.a.O.).

  • VG Oldenburg, 27.09.2017 - 5 A 3664/15

    Abluftreinigungsanlage; Bioaerosole; Hähnchenmaststall; Korngrößenverteilung

    Insofern teilt die Kammer die Ansicht des Beklagten, dass die Besorgnis, von Hähnchenmastställen gingen luftgetragene Schadstoffe aus, die geeignet seien, sich nachteilig auf die menschliche Gesundheit auszuwirken, grundsätzlich Anlass zu Vorsorgemaßnahmen geben kann (so auch Nds. OVG, Beschluss vom 13. März 2012 - 12 ME 270/11 -, juris Rn. 13).

    Gibt es hinreichende Gründe für die Annahme, dass Immissionen möglicherweise zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen, ist es Aufgabe der Vorsorge, solche Risiken insbesondere durch Emissionsbegrenzungen unterhalb der Gefahrengrenze zu minimieren (BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 7 C 19.02 -, juris Rn. 12; Urteil vom 17. Februar 1984 - 7 C 8.82 -, juris Rn. 16 und 17; Nds. OVG, Beschluss vom 13. März 2012 - 12 ME 270/11 -, juris; Beschluss vom 9. August 2011 - 12 LA 55/10 -, juris Rn. 9; VG Osnabrück, Urteil vom 10. November 2016 - 2 A 443/14 -, juris Rn. 39).

    (Nds. OVG, Beschluss von 13. März 2012 - 12 ME 270/11 -, juris, Rn. 30).

  • VG Hannover, 31.10.2012 - 4 B 5501/12

    Nachbarschaftliche Rücksichtnahme hinsichtlich Geruchsbelästigungen bei der

    Es ist zwar davon auszugehen, dass von Tierhaltungsbetrieben luftgetragene Schadstoffe wie insbesondere Mikroorganismen und Endotoxine ausgehen, die grundsätzlich geeignet sind, nachteilig auf die Gesundheit zu wirken (OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.03.2012 - 12 ME 270/11 -, juris).

    Davon ausgehend wird die Einhaltung der in Anhang C des Richtlinienentwurfs genannten Abstände nicht den drittschützenden Betreiberpflichten i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG, sondern den Vorsorgeanforderungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG zugeordnet (OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.03.2012, a.a.O.).

    Da hier somit nur die immissionsschutzrechtliche Vorsorgepflicht greift, der eine drittschützende Wirkung nicht zukommt, muss die Kammer nicht der Frage nachgehen, ob dem Beigeladenen die Einholung eines Gutachtens zu den Bioaerosol-Immissionen aufgegeben werden könnte (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.03.2012, a.a.O.).

  • VG Hannover, 28.03.2019 - 4 B 5526/18

    Abluftreinigung; Antragsbefugnis; Beteiligung; Bioaerosole; Chemowäscher;

    Die Besorgnis, von Hähnchenmastställen gingen luftgetragene Schadstoffe aus, die geeignet seien, sich nachteilig auf die menschliche Gesundheit auszuwirken, kann grundsätzlich Anlass zu Vorsorgemaßnahmen geben (Nds. OVG, Beschluss vom 13.03.2012 - 12 ME 270/11 -, juris, Rn. 13).
  • BVerwG, 20.11.2014 - 7 B 27.14

    Schweinemastanlage; gemeindliches Einvernehmen; Unmittelbarkeit der

    Die Möglichkeit, dass es gemäß Nr. 4.8 der TA Luft 2002 geboten sein kann, im Wege einer Sonderfallprüfung festzustellen, ob in einem Beurteilungsgebiet schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können, hat der Verwaltungsgerichtshof - wie sich aus der Bezugnahme auf die Beschlüsse des OVG Münster vom 14. Januar 2010 - 8 B 1015/09 - juris Rn. 57 ff. und des OVG Lüneburg vom 13. März 2012 - 12 ME 270/11 - juris Rn. 16 (vgl. auch OVG Magdeburg, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 2 M 16/13 - juris Rn. 17) und seine Ausführungen zum hier eingehaltenen Abstand zwischen dem Vorhaben des Beigeladenen und dem nächst gelegenen Wohnhaus ergibt - nicht von vornherein ausgeschlossen.
  • VG Osnabrück, 10.11.2016 - 2 A 443/14

    Abluftreinigungsanlage; Ammoniak; Besorgnispotential; Betreiberpflicht;

    Gibt es hinreichende Gründe für die Annahme, dass Immissionen möglicherweise zu schädlichen Umwelteinwirkungen führen, ist es Aufgabe der Vorsorge, solche Risiken unterhalb der Gefahrengrenze zu minimieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19/02 - juris, m.w.N.; zum Ganzen ebenso: Nds. OVG, Beschluss vom 13.03.2012 - 12 ME 270/11 - juris, m.w.N.).

    Denn bisher ist wissenschaftlich nicht abschließend geklärt, ob und inwieweit Bioaerosole geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen herbeizuführen (vgl. Breuer, Anm. zum Urteil des BVerwG vom 23.07.2015, NVwZ 2016, S. 822 ff; BVerwG, Beschluss vom 20.11.2014 - 7 B 27/14 - juris, m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 13.03.2012 - 12 ME 270/11 - juris; OVG NW, Urteil vom 30.01.2014 - 7 A 2555/11 - juris; VGH BW, Urteil vom 12.03.2015 - 10 S 1169/13 - juris; BayVGH, Beschluss vom 27.03.2014 - 22 ZB 13.692 - juris; Hess.VGH, Urteil vom 01.04.2014 - 9 A 2030/12 - juris und das OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13.06.2013 - 2 M 16/13 - juris).

    Die Entscheidung des 12. Senats des Nds. OVG aus März 2012 zur Frage der Wirtschaftlichkeit von Abluftreinigungsanlagen spielt hier insofern keine Rolle, als es dort um die praktische und wirtschaftliche Eignung von Filtern bei Geflügelmastanlagen ging (vgl. Beschluss vom 13.03.2012 - 12 ME 270/11 - juris).

  • VGH Hessen, 01.04.2014 - 9 A 2030/12

    Erweiterung eines Tiermastbetriebs in Fronhausen ist zulässig - Klage der

    Entgegen der Behauptung der Klägerin vertritt außerdem weder das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen noch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in den von der Klägerin zitierten Entscheidungen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. Januar 2010 - 8 B 1015/09 - juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 13. März 2012 - 12 ME 270/11 - juris) die Ansicht, dass Bioaerosole mit hinreichender Sicherheit als schädliche Umwelteinwirkungen zu werten seien.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2013 - 1 LB 5/12

    Klagebefugnis aufgrund fehlender oder fehlerhafter Umweltverträglichkeitsprüfung

    Es ist zwar davon auszugehen, dass von Tierhaltungsbetrieben luftgetragene Schadstoffe wie insbesondere Mikroorganismen und Endotoxine ausgehen, die grundsätzlich geeignet sind, nachteilig auf die Gesundheit zu wirken (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 13.03.2012 - 12 ME 270/11 -, zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 26.07.2012 - 1 LC 130/09

    Folgen der Offenlegung der Übertragung des Eigentums am Grundstück des

    Wo genau die Unzumutbarkeit einer Geruchsbelästigung in eine Gesundheitsgefährdung umschlägt, ist bislang nicht einmal in Ansätzen geklärt (vgl. zu möglicherweise gleichzeitig auftretenden Aerosol- und Keimbelastungen z.B. BVerwG, B. v. 19.4.2012 - 4 CN 3.11 -, DVBl. 2012, 912; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.3.2012 - 12 ME 270/11 -, NordÖR 2012, 298).
  • VG Hannover, 05.07.2012 - 4 B 2951/12

    Beeinträchtigung der Nachbarschaft einer Hähnchenmastanlage durch Bioaerosole

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2014 - 7 A 2555/11

    Erteilung eines Vorbescheids für die Änderung des landwirtschaftlichen Betriebs

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2016 - 1 MN 180/15

    Abwägung; Auslegung; Bebauungsplan; Bioaerosole; Dorfgebiet; Erforderlichkeit des

  • VG Oldenburg, 13.09.2017 - 5 A 654/15

    Ammoniak; Bioaerosole; biologische Vielfalt; Brandschutz; Brandschutzkonzept;

  • OVG Thüringen, 12.12.2022 - 1 KO 358/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung: Einbau einer Abluftreinigungsanlage in

  • VGH Bayern, 11.03.2014 - 22 ZB 13.2381

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Geflügelmastanlage für 39.000

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 1 MN 164/12

    Inhaltliche Anforderungen an einen Bebauungsplan bei Einschränkung der

  • VG Osnabrück, 28.04.2016 - 2 A 89/14

    Abschneidekriterium; Beurteilungsgebiet; Bioaerosol; Biotop; Brandschutzkonzept;

  • VG Hannover, 30.08.2012 - 12 A 2623/11

    Brenntag; Brennverordnung; Gartenabfall; Grünschnitt; Luftqualität; Verbrennung

  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 22 ZB 13.2382

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Geflügelmastanlage für 39.000

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.06.2019 - 1 LB 10/16

    Baugenehmigung; Nachbarklage gegen einen (zweiten) Schweinemaststall;

  • VG Hannover, 11.12.2014 - 12 A 5865/13

    Ausbreitungsberechnung; Beurteilungsspielraum; Bioaerosol; Freifläche; Geruch;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht