Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 12 ME 270/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Nebenbestimmungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Mastgeflügelanlage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahme der schädlichen Umwelteinwirkungen von Bioaerosolen aus Tierhaltungsanlagen bzgl. Geflügelmast; Einsatz von Abluftreinigungsanlagen bei der Geflügelhaltung als Stand der Technik
Besprechungen u.ä.
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
O Bioaerosole
Zeitschriftenfundstellen
- DÖV 2012, 531
Wird zitiert von ... (5)
- VG Hannover, 31.10.2012 - 4 B 5501/12
(Erfolgloser) Eilantrag eines Nachbarn gegen Baugenehmigung für Schweinemaststall …
Es ist zwar davon auszugehen, dass von Tierhaltungsbetrieben luftgetragene Schadstoffe wie insbesondere Mikroorganismen und Endotoxine ausgehen, die grundsätzlich geeignet sind, nachteilig auf die Gesundheit zu wirken (OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.03.2012 - 12 ME 270/11 -, juris).Davon ausgehend wird die Einhaltung der in Anhang C des Richtlinienentwurfs genannten Abstände nicht den drittschützenden Betreiberpflichten i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG, sondern den Vorsorgeanforderungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG zugeordnet (OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.03.2012, a.a.O.).
Da hier somit nur die immissionsschutzrechtliche Vorsorgepflicht greift, der eine drittschützende Wirkung nicht zukommt, muss die Kammer nicht der Frage nachgehen, ob dem Beigeladenen die Einholung eines Gutachtens zu den Bioaerosol-Immissionen aufgegeben werden könnte (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.03.2012, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 1 MN 164/12
Einschränkung der Tierhaltung in Konzentrationszone bedarf besonderer …
"[...] Die Problematik einer möglichen Gesundheitsgefährdung durch die von den Ställen ausgehenden Keimbelastungen" bzw. dem "Besorgnispotential" (Planbegründung S. 8; BA A 1168 R) kommt ein derartiges Gewicht, dass vorsorglich die durch die Planung betroffenen Landwirtschaft so weitgehend beschränkt werden kann, nicht zu (vgl. dazu etwa Nds. OVG, Beschl. v. 9. August 2011 - 12 LA 55/10 -, RdL 2012, 262; Beschl. v. 13. März 2012 - 12 ME 270/11 -, RdL 2012, 148 = NordÖR 2012, 298). - VG Hannover, 05.07.2012 - 4 B 2951/12
Abwehranspruch gegen Hähnchenmastanlage?
Es ist zwar davon auszugehen, dass von Tierhaltungsbetrieben luftgetragene Schadstoffe wie insbesondere Mikroorganismen und Endotoxine ausgehen, die grundsätzlich geeignet sind, nachteilig auf die Gesundheit zu wirken (OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.03.2012 - 12 ME 270/11 -, juris).Davon ausgehend wird die Einhaltung der in Anhang C des Richtlinienentwurfs genannten Abstände nicht den drittschützenden Betreiberpflichten i.S.d. § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG, sondern den Vorsorgeanforderungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BImSchG zugeordnet (OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.03.2012, a.a.O.).
Da hier somit nur die immissionsschutzrechtliche Vorsorgepflicht greift, der eine drittschützende Wirkung nicht zukommt, muss die Kammer nicht der Frage nachgehen, ob der Beigeladenen die Einholung eines Gutachtens zu den Bioaerosol-Immissionen aufgegeben werden oder der Antragsgegner von der Beigeladenen nach Maßgabe der im Entwurf vorliegenden VDI-Richtlinie 4250 bestimmte Maßgaben, etwa den Einbau eines Abluftreinigungssystems, verlangen könnte (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.03.2012, a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 26.07.2012 - 1 LC 130/09 Wo genau die Unzumutbarkeit einer Geruchsbelästigung in eine Gesundheitsgefährdung umschlägt, ist bislang nicht einmal in Ansätzen geklärt (vgl. zu möglicherweise gleichzeitig auftretenden Aerosol- und Keimbelastungen z.B. BVerwG, B. v. 19.4.2012 - 4 CN 3.11 -, DVBl. 2012, 912; OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.3.2012 - 12 ME 270/11 -, NordÖR 2012, 298).
- VG Hannover, 30.08.2012 - 12 A 2623/11 Im Immissionsschutzrecht kommt es grundsätzlich nicht auf die individuelle Empfindlichkeit eines konkreten Dritten an, sondern darauf, ob die Einwirkungen bezogen auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen das zumutbare Maß überschreiten (…vgl. BVerwG, Urt. v. 07.05.1996 - 1 C 10.95, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.02.2011 - 12 LA 8/09, juris; OVG Münster, Beschl. v. 14.01.2010 - 8 B 1015/09, juris), wobei auch die Sicherheit von empfindlichen Personengruppen zu berücksichtigen sein mag (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.03.2012 - 12 ME 270/11, juris).
