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   OVG Niedersachsen, 18.03.2003 - 2 NDH L 5/02   

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https://dejure.org/2003,29596
OVG Niedersachsen, 18.03.2003 - 2 NDH L 5/02 (https://dejure.org/2003,29596)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.03.2003 - 2 NDH L 5/02 (https://dejure.org/2003,29596)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. März 2003 - 2 NDH L 5/02 (https://dejure.org/2003,29596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Disziplinarmaßnahme; Zugriffsdelikt; Milderungsgrund; Wertgrenze

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 173 Abs 1 GVG; § 248a StGB; § 62 S 2 BG ND; § 62 S 3 BG ND; § 85 Abs 1 S 1 BG ND; § 72 DO ND; § 85 Abs 1 Nr 3 DO ND
    Aberkennung; Beamter; Disziplinargericht; Disziplinarmaßnahme; Entfernung aus dem Dienst; Fehlverhalten; Geringwertigkeit; Milderungsgrund; Ruhegehalt; Urteil; Verkündung; Wertgrenze; Zugriffsdelikt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01

    Fahrkartenverkäuferin der Bahn; unrechtmäßige Belastung eines Bahnkunden mit 98

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2003 - 2 NDH L 5/02
    Der Senat bemisst die obere Wertgrenze für den Milderungsgrund des Zugriffs auf einen geringen Geldbetrag, der bei einem Zugriffsdelikt oder einem gleichzustellenden Fehlverhalten zum Absehen von der Entfernung aus dem Dienst oder der Aberkennung des Ruhegehaltes führen kann, im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11.6.2002 - 1 D 3101 -, DÖD 2003, 38) mit etwa 50 EUR.

    Darüber hinaus wird ein Absehen von der Regelmaßnahme dann als gerechtfertigt angesehen, wenn der Unrechtsgehalt des Fehlverhaltens infolge der geringen Höhe des insgesamt erlangten Betrages und mangels erschwerender Umstände gemindert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1992 - 1 D 66.91 -, NJW, 1994, 210; Urt. v. 15.8.2000, aaO; Urt. v. 11.6.2002 - 1 D 31.01 -, DÖD 2003, 38, 40; NDH, Urt. v. 29.4.2002, aaO).

    Das Bundesverwaltungsgericht nimmt den Wert angesichts des inzwischen bezüglich der Geringwertigkeitsgrenzen des § 248 a StGB in der strafgerichtlichen Praxis eingetretenen Wandels nunmehr mit etwa 50 EUR an (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.6.2002, aaO, 38, 40, mit Nachw. zur strafgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur).

    Durch das Dienstvergehen dürfen keine weiteren wichtigen öffentlichen oder privaten Schutzgüter verletzt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.6.2002, aaO, 38, 40; vgl. auch NDH, Urt. v. 30.10.2001, aaO).

    Mit dieser Voraussetzung soll in erster Linie die Vertraulichkeit des Inhalts von Post- und Bahnsendungen unabhängig vom Wert ihres Inhalts geschützt bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.6.2002, aaO).

  • BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 44.98

    Formelles und materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbeamter im Ruhestand;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2003 - 2 NDH L 5/02
    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, bewirkt im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtwidrigkeit und Vertrauensunwürdigkeit, dass er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung des Dienstverhältnisses rechnen muss (vgl. BVerwG, Urt. v.  15.8.2000 - 1 D 44.98 -, NVwZ-RR 2001, 249 m. w. Nachw.; NDH, Urt. v. 30.10.2001.

    Bei einem Ruhestandsbeamten ist in einem solchen Fall das Ruhegehalt abzuerkennen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.8.2000, aaO).

    Darüber hinaus wird ein Absehen von der Regelmaßnahme dann als gerechtfertigt angesehen, wenn der Unrechtsgehalt des Fehlverhaltens infolge der geringen Höhe des insgesamt erlangten Betrages und mangels erschwerender Umstände gemindert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1992 - 1 D 66.91 -, NJW, 1994, 210; Urt. v. 15.8.2000, aaO; Urt. v. 11.6.2002 - 1 D 31.01 -, DÖD 2003, 38, 40; NDH, Urt. v. 29.4.2002, aaO).

    Der Senat hat den geringen Wert bisher (vgl. Urt. v. 23.3.1999 - 2 NDH L 21/97 -) ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urt. v. 15.8.2000, aaO, m.w.Nachw.) mit etwa.

  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 66.91

    Paketzusteller der Deutschen Bundespost; Unterschlagung von Nach- und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2003 - 2 NDH L 5/02
    Darüber hinaus wird ein Absehen von der Regelmaßnahme dann als gerechtfertigt angesehen, wenn der Unrechtsgehalt des Fehlverhaltens infolge der geringen Höhe des insgesamt erlangten Betrages und mangels erschwerender Umstände gemindert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1992 - 1 D 66.91 -, NJW, 1994, 210; Urt. v. 15.8.2000, aaO; Urt. v. 11.6.2002 - 1 D 31.01 -, DÖD 2003, 38, 40; NDH, Urt. v. 29.4.2002, aaO).
  • BVerwG, 04.05.1993 - 1 D 72.91

    Veränderung der verfahrensmäßigen Sachlage durch die Mandatsniederlegung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2003 - 2 NDH L 5/02
    Nur dies soll durch die Lösungsmöglichkeit verhindert werden; die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluss nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.1993 - 1 D 72.91 -, DokBer B 1993, 206 m. w. Nachw.; NDH, Urt. v. 19.6.2001 - 2 NDH L 18/98 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2005 - 1 NDH L 1/04

    Voraussetzungen für die Aberkennung des Ruhegehalts; Rechtfertigung der

    Die bloße Möglichkeit, dass das Geschehene auch anders gewesen sein könnte, reicht für einen Lösungsbeschluss hingegen nicht aus (NDH, Urt. v. 13.1.2005 - 2 NDH L 10/03 - Urt. v. 18.3.2003 - 2 NDH L 5/02 - ebenso zum gleichlautenden § 18 Abs. 1 Satz 2 BDO: BVerwG, Urt. v. 20.06.2000 - 1 D 2/99 - Urt. v. 15.09.1999 - 1 D 47.98 -).
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