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   OVG Sachsen, 06.05.2019 - 5 A 1015/18.A   

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OVG Sachsen, 06.05.2019 - 5 A 1015/18.A (https://dejure.org/2019,16376)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06.05.2019 - 5 A 1015/18.A (https://dejure.org/2019,16376)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 06. Mai 2019 - 5 A 1015/18.A (https://dejure.org/2019,16376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 173 ZPO § 278 GG Art. 103 Abs. 1
    Güteverhandlung, Erkenntnismittel, Konkretisierungsgebot; Beweisantrag, Auskunft, Gutachten, aktuell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 05.09.2002 - 2 BvR 995/02

    Keine Verletzung von GG Art 16a Abs 1 oder GG Art 103 Abs 1 durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2019 - 5 A 1015/18
    Jedoch verstößt die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG, Beschl. v. 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris Rn. 15 m. w. N. zur st. Rspr.; BVerfG, Beschl. v. 5. September 2002 - 2 BvR 995/02 -, juris Rn. 11).17 Liegen zu einer erheblichen Tatsache bereits amtliche Auskünfte oder gutachtliche Stellungnahmen vor, richtet sich die im Ermessen des Gerichts stehende Entscheidung über einen Antrag auf Einholung weiterer Auskünfte oder Gutachten nach § 98 VwGO i.V. m. § 412 Abs. 1 ZPO.

    Wie konkret der Nachweis der eigenen Sachkunde des Gerichts zu sein hat, hängt dabei von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, insbesondere den jeweils in tatsächlicher Hinsicht in dem Verfahren in Streit stehenden Einzelfragen ab; jedenfalls muss der Nachweis plausibel und nachvollziehbar sein und der Verweis auf vorhandene Gutachten und Auskünfte dem Einwand der Beteiligten standhalten, dass in diesen Erkenntnisquellen keine, ungenügende oder widersprüchliche Aussagen zur Bewertung der aufgeworfenen Tatsachenfragen enthalten seien (BVerfG, Beschl. v. 5. September 2002 - 2 BvR 995/02 -, juris Rn. 11).

  • VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2019 - 5 A 1015/18
    Den Beteiligten muss deshalb eine sachgemäße Befassung mit den Erkenntnisgrundlagen ermöglicht werden (HessVGH, Beschl. v. 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, juris Rn. 6 f.).

    Auch eine große Anzahl mitgeteilter Erkenntnisquellen hindert jedoch eine sachgemäße Befassung nicht, wenn diese nach Themen geordnet und im Übrigen nach Datum, Autor und Adressat hinreichend gekennzeichnet sind (HessVGH, Beschl. v. 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, juris Rn. 6 f.; GK-AsylG, II - § 78 Rn. 338; vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 22. Januar 1996 - 25 A 121/96.A -, juris).

  • BVerfG, 06.07.1993 - 2 BvR 514/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2019 - 5 A 1015/18
    Dabei kann es insbesondere von entscheidender Bedeutung sein, auch zu prüfen, ob Erkenntnismittel, die in einer übersandten Erkenntnismittelliste (noch) nicht enthalten sind, eine gefestigte Meinung und Rechtsprechung (nunmehr) in Frage stellen, um dann gegebenenfalls in der mündlichen Verhandlung auf derartige Widersprüche und Diskrepanzen hinzuweisen und unter Umständen weitere Beweisanträge zu stellen (BVerfG, Beschl. v. 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 -, juris Rn. 12 f.).

    Dem widerspricht es zwar, eine Vielzahl von über 300 nicht einmal thematisch aufgeschlüsselten Unterlagen zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung zu machen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6. Juli 1993 - 2 BvR 514/93 - juris Rn. 12 f.).

  • BVerfG, 19.12.2016 - 2 BvR 1997/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2019 - 5 A 1015/18
    Jedoch verstößt die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn es im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG, Beschl. v. 19. Dezember 2016 - 2 BvR 1997/15 -, juris Rn. 15 m. w. N. zur st. Rspr.; BVerfG, Beschl. v. 5. September 2002 - 2 BvR 995/02 -, juris Rn. 11).17 Liegen zu einer erheblichen Tatsache bereits amtliche Auskünfte oder gutachtliche Stellungnahmen vor, richtet sich die im Ermessen des Gerichts stehende Entscheidung über einen Antrag auf Einholung weiterer Auskünfte oder Gutachten nach § 98 VwGO i.V. m. § 412 Abs. 1 ZPO.
  • BVerwG, 14.03.2018 - 1 B 9.18

    Erstattungspflicht von öffentlichen Mitteln aufgrund der Aufwendungen zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2019 - 5 A 1015/18
    Diese Frage ist bereits nicht klärungsbedürftig, da sie ohne weiteres aufgrund des Gesetzeswortlauts mit Hilfe der anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens - verneinend - beantwortet werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 14. März 2018 - 1 B 9.18 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 27.03.2013 - 10 B 34.12

    Türkei; Yezide; Änderung der Sachlage; Erkenntnismittel; Beweisantrag;

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2019 - 5 A 1015/18
    Reichen indes die in das Verfahren bereits eingeführten Erkenntnismittel zur Beurteilung der geltend gemachten Gefahren aus, kann das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung weiterer Auskünfte unter Berufung auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen, wenn es seine Sachkunde ggf. im Rahmen der Beweiswürdigung darstellt und belegt (BVerwG, Beschluss vom 27. März 2013 - 10 B 34.12 -, juris Rn. 4 m. w. N. zur st. Rspr.).
  • BVerfG, 18.07.2001 - 2 BvR 982/00

    Zur verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Gerichts in Asylverfahren,

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2019 - 5 A 1015/18
    Der pauschale Hinweis auf die allgemeine Lageerkenntnis ohne Angabe von Erkenntnisquellen oder die allein dem Gericht vorliegenden Auskünfte genügt den Anforderungen des Art. 103 Abs. 1 GG nicht (BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2001 - 2 BvR 982/00 -, juris Rn. 15 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 18.05.2011 - A 3 A 334/09

    Türkei, Rückkehrgefährung alleinerziehender geschiedener Frauen, alevitische

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2019 - 5 A 1015/18
    Gesetzeswortlaut und -genese des § 173 Satz 1 VwGO schließen es damit jedenfalls nach der Einführung der enumerativ begrenzten Verweisung auf § 278 Abs. 5 und § 278a ZPO ohne Weiteres aus, neben diesen ausdrücklich benannten Vorschriften auch von einer Anwendbarkeit der § 278 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 ZPO im Verwaltungsgerichtsprozess auszugehen (vgl. schon zur früheren Rechtslage SächsOVG, Beschl. v. 18. Mai 2011 - A 3 A 334/09 -, juris Rn. 11).
  • OVG Sachsen, 27.01.2015 - A 5 A 586/14

    Asylverfahren, Antrag auf Zulassung der Berufung, grundsätzliche Bedeutung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2019 - 5 A 1015/18
    Darüber hinaus muss die Antragsschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d. h. über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (st. Rspr., u. a. SächsOVG, Beschl. v. 27. Januar 2015 - A 5 A 586/14 -, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.1996 - 25 A 121/96
    Auszug aus OVG Sachsen, 06.05.2019 - 5 A 1015/18
    Auch eine große Anzahl mitgeteilter Erkenntnisquellen hindert jedoch eine sachgemäße Befassung nicht, wenn diese nach Themen geordnet und im Übrigen nach Datum, Autor und Adressat hinreichend gekennzeichnet sind (HessVGH, Beschl. v. 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, juris Rn. 6 f.; GK-AsylG, II - § 78 Rn. 338; vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 22. Januar 1996 - 25 A 121/96.A -, juris).
  • OVG Sachsen, 04.02.2022 - 5 A 1231/19

    Rechtliches Gehör; Erkenntnismittelliste; Protokoll; grundsätzliche Bedeutung;

    Gesetzeswortlaut und -genese des § 173 Satz 1 VwGO schließen es damit jedenfalls nach der Einführung der enumerativ begrenzten Verweisung auf § 278 Abs. 5 und § 278a ZPO ohne Weiteres aus, neben diesen ausdrücklich benannten Vorschriften auch von einer Anwendbarkeit der § 278 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 ZPO im Verwaltungsgerichts-prozess auszugehen (SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2019 - 5 A 1015/18.A -, juris Rn. 4 f.; vgl. ferner schon zur früheren Rechtslage SächsOVG, Beschl. v. 18. Mai 2011 - A 3 A 334/09 -, juris Rn. 11).

    Die von der Klägerin aufgeworfene Frage würde sich damit in einem Berufungsverfahren dem Senat nicht zur Entscheidung stellen (SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2019 - 5 A 1015/18.A -, juris Rn. 5).

    Eine solche Anpassung wäre dem Verwaltungsgericht - anders als dem Kläger bei seiner Durchsicht der Aufstellung - auch nicht sachgerecht möglich, weil für das Gericht im Vorhinein naturgemäß nicht abschließend prognostizierbar ist, auf welchen Sachvortrag ein Kläger sein Klagebegehren letztlich stützt und inwieweit er bisherigen Vortrag ergänzt oder ändert (SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2019 - 5 A 1015/18 -, juris Rn. 9 ff.).

  • OVG Sachsen, 08.06.2022 - 5 A 862/20

    Existenzsicherung; Familienangehörige; Beweisantrag; rechtliches Gehör

    Gesetzeswortlaut und -genese des § 173 Satz 1 VwGO schließen es damit jedenfalls nach der Einführung der enumerativ begrenzten Verweisung auf § 278 Abs. 5 und § 278a ZPO ohne Weiteres aus, neben diesen ausdrücklich benannten Vorschriften auch von einer Anwendbarkeit der § 278 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 ZPO im Verwaltungsgerichts - prozess auszugehen (SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2019 - 5 A 1015/18 -, juris Rn. 4 f.; vgl. schon zur früheren Rechtslage SächsOVG, Beschl. v. 18. Mai 2011 - A 3 A 334/09 -, juris Rn. 11).

    Die vom Kläger aufgeworfene Frage würde sich damit in einem Berufungsverfahren dem Senat nicht zur Entscheidung stellen (SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2019 - 5 A 1015/18 -, juris Rn. 4 f.).

  • OVG Sachsen, 23.03.2020 - 3 A 389/19

    Asyl; Indien; grundsätzliche Bedeutung; Darlegung; allgemeine Klärung;

    Auch eine große Anzahl mitgeteilter Erkenntnisquellen hindert jedoch eine sachgemäße Befassung nicht, wenn diese nach Themen geordnet und im Übrigen nach Datum, Autor und Adressat hinreichend gekennzeichnet sind (SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2019 - 5 A 1015/18 -, juris Rn. 9; HessVGH, Beschl. v. 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, juris Rn. 6 f.; GK-AsylG, Stand: 6. März 2020, § 78 Rn. 338; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 22. Januar 1996 - 25 A 121/96.A -, juris).

    Reichen indes die in das Verfahren bereits eingeführten Erkenntnismittel zur Beurteilung der geltend gemachten Gefahren aus, kann das Gericht einen Beweisantrag auf Einholung weiterer Auskünfte unter Berufung auf eigene Sachkunde verfahrensfehlerfrei ablehnen, wenn es seine Sachkunde ggf. im Rahmen der Beweiswürdigung darstellt und belegt (SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2019 - 5 A 1015/18 -, juris Rn. 17f.; BVerwG, Beschl. v. 27. März 2013 - 10 B 34.12 - , juris Rn. 4 m. w. N. zur st. Rspr.).

  • OVG Sachsen, 26.01.2021 - 3 A 493/18

    Liebesheirat zwischen Sikh und Christen; Teil des Herkunftslandes als interne

    Auch eine große Anzahl mitgeteilter Erkenntnisquellen hindert jedoch eine sachgemäße Befassung nicht, wenn diese nach Themen geordnet und im Übrigen nach Datum, Autor und Adressat hinreichend gekennzeichnet sind (SächsOVG, Beschl. v. 6. Mai 2019 - 5 A 1015/18 -, juris Rn. 9; HessVGH, Beschl. v. 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, juris Rn. 6 f.; GK-AsylG, Stand: 6. März 2020, § 78 Rn. 338; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 22. Januar 1996 - 25 A 121/96.A -, juris).
  • OVG Sachsen, 12.01.2022 - 6 A 931/19

    Asylrecht; Kamerun; exilpolitische Tätigkeit

    Hierzu und zur ferner fehlenden Klärungsfähigkeit hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 6. Mai 2019 (- 5 A 1015/18 -, juris Rn. 4 f.) ausgeführt:.
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