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   OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10   

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OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10 (https://dejure.org/2014,15590)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.02.2014 - 1 A 366/10 (https://dejure.org/2014,15590)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 1 A 366/10 (https://dejure.org/2014,15590)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwVfG § 48 Abs. 3; ZPO § 287
    Vermögensnachteil, Schadensschätzung, Verpflichtungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • OVG Sachsen, 14.06.2006 - 1 B 121/06

    Ausgleich des Vemögensnachteils nach Rücknahme eines Bauvorbescheids

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10
    Mit Senatsurteil vom 14. Juni 2006 - 1 B 121/06 - ist die Berufung zurückgewiesen und das Urteil aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen worden.

    31 Die Klägerin trägt vor, das Verwaltungsgericht habe in seinem Urteil die Ausführungen des Senats in seinem Urteil vom 14. Juni 2006 - 1 B 121/06 -, dass die Voraussetzungen des § 48 VwVfG erfüllt seien und die Klägerin auf den Bestand des Vorbescheids habe vertrauen dürfen, nicht beachtet.

    37 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Akten des Verwaltungsgerichts Chemnitz und des Senats (7 Bände und jeweils 1 Band zu den Verfahren 1 B 379/04 und 1 B 121/06) sowie des Amtsgerichts Weiden (N 80/97) nebst den Jahresabschlussberichten der Klägerin 1993, 1994 und 1995 sowie die Verwaltungsvorgänge der Beklagten (2 Bände) und des Regierungspräsidiums Chemnitz (1 Heftung) Bezug genommen.

    42 Die Frage, ob das Vertrauen der Klägerin in den Bestand des Vorbescheids schutzwürdig war, d. h. ob ein Anspruch der Klägerin auf Ausgleich des Vermögensnachteils dem Grunde nach gegenüber der Beklagten besteht, ist hier nicht mehr zu prüfen, da das Urteil des Senats vom 14. Juni 2006 - 1 B 121/06 - gemäß § 130 Abs. 3 VwGO analog insoweit Bindungswirkung entfaltet (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Januar 1995, ZMR 1995, 372, v. 23. Februar 1994, BVerwGE 95, 138 und v. 22. Juni 1977, BVerwGE 54, 116; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 130 Rn. 16).

    Die Bindungswirkung des § 130a Abs. 3 VwGO gilt dabei aber nicht nur für das Verwaltungsgericht, das ebenfalls von einer Bindungswirkung ausgegangen ist, sondern unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozessökonomie analog § 130 Abs. 3 VwGO auch für das Oberverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Juni 1977 a. a. O.; Kopp/Schenke a. a. O., § 130 Rn. 16).43 Zwar ist hier mit dem Urteil des Senats vom 14. Juni 2006 (a. a. O.), das seit dem 8. August 2006 rechtskräftig ist, eine abschließende Berufungsentscheidung nicht ergangen, da der Senat das Zwischenurteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 3. Februar 2004 aufgehoben und das Klageverfahren an das Verwaltungsgericht zurückverweisen hat.

    44 Im Übrigen hat der Senat hat in seinem Urteil vom 14. Juni 2006 (a. a. O.) zur Schutzwürdigkeit des Vertrauens der Klägerin auch das Folgende ausgeführt:.

  • OVG Sachsen, 26.09.2006 - 1 B 951/02

    Aufhebung Baugenehmigung, Vertrauensschaden, Entschädigung, Mitverschulden,

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10
    Der Vermögensnachteil ist jedoch nicht über den Betrag des Interesses hinaus zu ersetzen, das der Betroffene an dem Bestand des Verwaltungsaktes hat (§ 48 Abs. 3 Satz 3 VwVfG; vgl. SächsOVG, Urt. v. 26. September 2006 - 1 B 951/02 -, juris Rn. 50).

    Ausschlaggebend für die Bestimmung der Verantwortungsbereiche sind nicht allein formale Gesichtspunkte, sondern alle Umstände und Besonderheiten des einzelnen Falles (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Januar 2010, BVerwGE 136, 43 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 26. September 2006 a. a. O., juris Rn. 50).

    51 Dem Anspruch der Klägerin steht weiter kein Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) entgegen, das nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 26. September 2006 - 1 B 951/02 -, juris Rn. 55 und Leitsatz 3) zu berücksichtigen wäre.

    Der Anwendung von § 291 BGB a. F. steht ferner nicht entgegen, dass die Klägerin nicht unmittelbar auf Leistung klagt, sondern ihren Anspruch - wie nach § 48 Abs. 3 Satz 4 VwVfG erforderlich - im Wege einer Verpflichtungsklage geltend macht (BVerwG, Urt. v. 15. Juni 2011 a. a. O, Rn. 22), denn Prozesszinsen können auch verlangt werden, wenn die Verwaltung zum Erlass eines die Zahlung unmittelbar auslösenden Verwaltungsakts verpflichtet wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1995, BVerwGE 99, 53, Beschl. v. 9. Februar 2005 - 6 B 80/04 -, juris Rn. 6/7 und Urt. v. 15. Juni 2011 a. a. O.; Senatsurt. v. 26. September 2006 a. a. O., juris Rn. 185).

  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 49.76

    Anspruch auf Bescheinigung einer längeren Haftzeit in der

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10
    42 Die Frage, ob das Vertrauen der Klägerin in den Bestand des Vorbescheids schutzwürdig war, d. h. ob ein Anspruch der Klägerin auf Ausgleich des Vermögensnachteils dem Grunde nach gegenüber der Beklagten besteht, ist hier nicht mehr zu prüfen, da das Urteil des Senats vom 14. Juni 2006 - 1 B 121/06 - gemäß § 130 Abs. 3 VwGO analog insoweit Bindungswirkung entfaltet (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Januar 1995, ZMR 1995, 372, v. 23. Februar 1994, BVerwGE 95, 138 und v. 22. Juni 1977, BVerwGE 54, 116; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 130 Rn. 16).

    Die Bindungswirkung des § 130a Abs. 3 VwGO gilt dabei aber nicht nur für das Verwaltungsgericht, das ebenfalls von einer Bindungswirkung ausgegangen ist, sondern unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Prozessökonomie analog § 130 Abs. 3 VwGO auch für das Oberverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Juni 1977 a. a. O.; Kopp/Schenke a. a. O., § 130 Rn. 16).43 Zwar ist hier mit dem Urteil des Senats vom 14. Juni 2006 (a. a. O.), das seit dem 8. August 2006 rechtskräftig ist, eine abschließende Berufungsentscheidung nicht ergangen, da der Senat das Zwischenurteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 3. Februar 2004 aufgehoben und das Klageverfahren an das Verwaltungsgericht zurückverweisen hat.

    Diese materiell-rechtliche Rechtsansicht, von der die erste Berufungsentscheidung getragen wird, bindet das Oberverwaltungsgericht im nach Zurückverweisung erneut anhängigen Berufungsverfahren, so dass in diesem nur noch über die Höhe des Vermögensnachteils zu entscheiden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Juni 1977 a. a. O.; Kopp/Schenke a. a. O., § 130 Rn. 16).

  • BVerwG, 28.01.2010 - 3 C 17.09

    Genusstauglichkeitsbescheinigung; Rindfleisch; Schlachttieruntersuchung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10
    Ausschlaggebend für die Bestimmung der Verantwortungsbereiche sind nicht allein formale Gesichtspunkte, sondern alle Umstände und Besonderheiten des einzelnen Falles (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Januar 2010, BVerwGE 136, 43 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 26. September 2006 a. a. O., juris Rn. 50).

    Dabei stellt ein "Nichtberufen" auf die Einrede der Verjährung bereits kein pflichtwidriges Handeln dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Januar 2010, BVerwGE 136, 43).

  • BVerwG, 15.06.2011 - 9 C 5.10

    LKW-Maut; Erstattung; manuelle Mauterhebung; Fehlbuchung; Vollstornierung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist teilweise zu ändern, da die Klägerin einen Anspruch darauf hat, dass die Beklagte den ihr entstandenen Vermögensnachteil in Höhe von 66.021,47 EUR festsetzt (§ 113 Abs. 5 VwGO i. V. m. § 48 Abs. 3 Sätze 1, 3 und 4 VwVfG; vgl. auch zur Geltendmachung mittels Verpflichtungsklage BVerwG, Urt. v. 15. Juni 2011, NVwZ-RR 2012, 189).

    Der Anwendung von § 291 BGB a. F. steht ferner nicht entgegen, dass die Klägerin nicht unmittelbar auf Leistung klagt, sondern ihren Anspruch - wie nach § 48 Abs. 3 Satz 4 VwVfG erforderlich - im Wege einer Verpflichtungsklage geltend macht (BVerwG, Urt. v. 15. Juni 2011 a. a. O, Rn. 22), denn Prozesszinsen können auch verlangt werden, wenn die Verwaltung zum Erlass eines die Zahlung unmittelbar auslösenden Verwaltungsakts verpflichtet wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1995, BVerwGE 99, 53, Beschl. v. 9. Februar 2005 - 6 B 80/04 -, juris Rn. 6/7 und Urt. v. 15. Juni 2011 a. a. O.; Senatsurt. v. 26. September 2006 a. a. O., juris Rn. 185).

  • BVerwG, 09.02.2005 - 6 B 80.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Darlegung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10
    Der Anwendung von § 291 BGB a. F. steht ferner nicht entgegen, dass die Klägerin nicht unmittelbar auf Leistung klagt, sondern ihren Anspruch - wie nach § 48 Abs. 3 Satz 4 VwVfG erforderlich - im Wege einer Verpflichtungsklage geltend macht (BVerwG, Urt. v. 15. Juni 2011 a. a. O, Rn. 22), denn Prozesszinsen können auch verlangt werden, wenn die Verwaltung zum Erlass eines die Zahlung unmittelbar auslösenden Verwaltungsakts verpflichtet wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1995, BVerwGE 99, 53, Beschl. v. 9. Februar 2005 - 6 B 80/04 -, juris Rn. 6/7 und Urt. v. 15. Juni 2011 a. a. O.; Senatsurt. v. 26. September 2006 a. a. O., juris Rn. 185).

    Es ist dabei dem Umstand Rechnung zu tragen, dass im Verwaltungsprozess anders als in zivilgerichtlichen Verfahren vielfach nicht unmittelbar auf Leistung des Geldbetrages, sondern mittels der Verpflichtungsklage auf Erlass eines Verwaltungsakts (§ 42 Abs. 1 VwGO) geklagt werden muss, der seinerseits die Auszahlung eines Geldbetrages anordnet (BVerwG, Beschl. v. 9. Februar 2005 a. a. O., juris Rn. 7).

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2002 - 22 U 110/01

    Zur Bemessung des Architektenhonorars bei Planungsänderungen auf Veranlassung des

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10
    Dies gilt auch mit Blick auf die Annahme (vgl. S. 20 des Gutachtens), dass dem Architekten für mehrere Vor- und Entwurfsplanungen, die auf Veranlassung des Auftraggebers erfolgt sind, grundsätzlich auch für die neue Leistung ein Honorar für alle Leistungsphasen zustehe, wobei sich für die Leistungsphasen 2 und 3 (Vorplanung und Entwurfsplanung) das Honorar für die weniger umfassende Planung auf 50 Prozent vermindere (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 18. Januar 2002, BauR 2002, 1281).

    (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 18. Januar 2002 a. a. O.; OLG Koblenz, Urt. v. 28. November 2002 a. a. O.; vgl. S. 22 des Gutachtens).

  • OLG Koblenz, 28.11.2002 - 5 U 1714/01

    Honorarforderung eines Architekten für die Erstellung von Bauleitplänen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10
    Mit dem Gutachter geht der Senat vielmehr davon aus, dass § 20 HOAI zur Anwendung kommt, auch oder gerade wenn die Vorentwurfs- oder Entwurfsplanung mehrfach nach grundsätzlich verschiedenen Anforderungen zu erstellen ist (vgl. OLG Koblenz, Urt. v. 28. November 2002, BauR 2003, 570 m. w. N.).

    (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 18. Januar 2002 a. a. O.; OLG Koblenz, Urt. v. 28. November 2002 a. a. O.; vgl. S. 22 des Gutachtens).

  • BGH, 28.03.1996 - IX ZR 77/95

    Geltendmachung von Schadensersatzforderungen in Konkurs einer GmbH & Co. KG;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10
    Die am 13. Mai 1998 zur Konkurstabelle gemäß § 144 KO festgestellte Forderung des Architekten unterliegt nunmehr der 30-jährigen Verjährung (§ 218 Abs. 1 BGB a. F., § 144 KO, vgl. auch § 201 Abs. 2 InsO; BGH, Urt. v. 28. März 1996 - IX ZR 77/95 -, juris Rn. 23; OLG Karlsruhe, Urt. v. 22. Oktober 2010, ZIP 2010, 2526).
  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 140/93

    Aufnahme eines in der Revisionsinstanz unterbrochenen Rechtsstreits durch den

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 1 A 366/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes handelt es sich aber nur dann um einen Aktivprozess, wenn in dem anhängigen Rechtsstreit über die Pflicht zu einer Leistung gestritten wird, die in die Masse zu gelangen hat (BGH, Urt. v. 27. März 1995, NJW 1995, 1750 ff., Rn. 5, m. w. N.).
  • BVerwG, 28.06.1995 - 11 C 22.94

    Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen - Anwendbarkeit des Gesetzes über die

  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

  • BVerwG, 18.04.2007 - 6 C 25.06

    Zivildienst, Wehrdienst, Einberufung, Diensteintritt, Dienstantritt,

  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 15.04

    Tierseuchenrecht; gemeiner Wert eines Tieres; gemeiner Wert eines Tieres auch

  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 199/01

    Komplementärhaftung - Ausschlußfristen und Verjährung im Konkurs

  • BVerwG, 23.02.1994 - 11 C 55.92

    Anforderungen an die Ermittlung der Altersgrenze für eine Ausbildungsförderung -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1997 - 8 A 4279/95

    Sozialhilfe: Heranziehung zu einem Kostenbeitrag - zur Inanspruchnahme der

  • OLG Karlsruhe, 22.10.2010 - 14 U 120/08

    Insolvenzverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage bei falscher Bezeichnung

  • OLG Stuttgart, 12.02.2009 - 10 U 147/08

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen: Voraussetzungen eines konkludenten

  • OVG Sachsen, 15.12.2009 - 4 A 113/09

    Rechtsnachfolge in eine Altlastenfreistellung im Fall einer bereits erteilten

  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 207/77

    Verletzung eines Beamten bei einem Verkehrsunfall - Rückgriffsmöglichkeit des

  • OVG Sachsen, 20.04.2011 - 1 A 98/08

    Leistungsbescheid, Ersatzvornahme, straßenrechtliche Anordnung

  • OLG Köln, 28.08.1991 - 2 W 116/91

    Voraussetzungen für eine Herabsetzung des sozialen Pfändungsschutzes zu Lasten

  • BGH, 09.07.1968 - VI ZR 14/67

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Schätzung eines Betrages nach § 287

  • BGH, 28.10.1971 - VII ZR 73/71

    Verjährung von Ansprüchen gegen einen geschäftsunfähigen Rechtsanwalt bei

  • BGH, 08.11.1979 - VII ZR 215/78

    Unterbrechung der Verjährung von Ansprüchen eines Kaufmanns

  • OLG Köln, 28.04.1999 - 17 U 84/98

    Baugenehmigung verweigert: Bauherr kann kündigen und Rückzahlung des Honorars

  • OVG Sachsen, 04.05.2010 - 1 A 98/09

    Zulassung der Berufung

  • VG Magdeburg, 19.03.2024 - 4 A 256/22

    Ausgleich des Vermögensnachteils nach Rücknahme eines Verwaltungsakts

    Dieser Zusammenhang erfordert eine haftungsausfüllende Kausalität zwischen dem konkret geltend gemachten Vermögensnachteil und dem Vertrauen in den Bestand des nunmehr zurückgenommenen Verwaltungsakts (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2010 - 3 C 17.09 -, juris, Rn. 16; Sächsisches OVG, Urteil vom 12. Februar 2014 - 1 A 366/10 -, juris, Rn. 52).
  • OVG Sachsen, 21.08.2017 - 4 A 889/16

    Wasserrecht; Befreiung; Rücknahme; Nachteilsausgleich; Vertrauen;

    Ausschlaggebend für die Bestimmung der Verantwortungsbereiche sind nicht allein formale Gesichtspunkte, sondern alle Umstände und Besonderheiten des einzelnen Falles (SächsOVG, Urt. v. 12. Februar 2014 - 1 A 366/10 -, juris Rn. 45, m. w. N.).
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