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   OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 11/14   

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https://dejure.org/2015,5176
OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 11/14 (https://dejure.org/2015,5176)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.03.2015 - 4 LB 11/14 (https://dejure.org/2015,5176)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. März 2015 - 4 LB 11/14 (https://dejure.org/2015,5176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 Abs 6 BGSG 1994, § 19 Abs 1 BGSG 1994, § 19 Abs 2 S 1 BGSG 1994
    Kostenhaftung nach dem BPolG für Einsatz anlässlich eines Seenotfalles; Verhaltensstörereigenschaft von Risikosportlern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Kitesurfers zur Zahlung der Einsatzkosten für seine Seenotrettung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPolG § 19 Abs. 2 S. 1
    Verpflichtung eines Kitesurfers zur Zahlung der Einsatzkosten für seine Seenotrettung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kitesurfer zur Zahlung der Einsatzkosten für seine Seenotrettung verpflichtet

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kitesurfer zur Zahlung der Einsatzkosten für seine Seenotrettung verpflichtet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1982 - 1 S 2484/81

    Polizeieinsatz zur Lebensrettung; Kostenersatz; Zuständigkeit eines Krisenstabs

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 11/14
    Während etwa vertreten wird, der Sportausübende sei nicht Störer (vgl. etwa Götz, Allgemeines Polizeirecht, 15. Aufl., 2013, § 14 Rn. 48) sind im sogenannten "Mordloch-Höhlen-Fall" zwei Sporttaucher, die in die Höhle eingestiegen waren und aus eigener Kraft nicht mehr zurückkonnten, nach Bergung im Rahmen einer von der Polizei geleiteten Rettungsaktion als Verantwortliche angesehen worden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 20.09.1981 - 1 S 2484/81 -, VBlBW 1994 S. 20 f.).

    Abschließend sei noch angemerkt, dass die Rechtsprechung des VGH Mannheim (Urt. v. 20.09.1981 - 1 S 2484/81 -, VBlBW 1984, S. 20 f. sowie des VG Hamburg v. 21.02.1996 - 22 VG 2232/93 - (auf diese beiden Urteil hat sich die Beklagte berufen) an der Rechtsauffassung des Senats nicht zu ändern vermag.

  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 95.68

    Sondernutzungsgebühren für Automaten im Gemeingebrauch - Grundlage für einen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 11/14
    Gesetzliche Grundlagen decken den Erlass eines belastenden Verwaltungsaktes nur dann, wenn sie (in Parallele zu dem, was Art. 80 Abs. 1 GG bei Verordnungsermächtigungen fordert) "nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt" sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1970 - BVerwG IV C 95.68 -, Buchholz 407.4 § 8 Fernstraßengesetz Nr. 6 S. 4 und 7 f.).

    Dies folgt aus dem Bundesverfassungsrecht, nämlich aus dem Rechtsstaatsprinzip (BVerwG, Urt. v. 21.10.1970, a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 11/14
    Bestehen gesetzliche Sonderregelungen für das Verhältnis zwischen Geschäftsführer und Geschäftsherrn, schließen diese die Anwendung der §§ 677 ff. BGB aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.12.2010 - 9 C 8.09-, NVwZ 2011, 690; vgl. auch BGH, Urt. v. 13.11.2013- III ZR 70/03- NJW 2004, 213).
  • BGH, 13.11.2003 - III ZR 70/03

    Ersatzansprüche wegen Gesundheitsschäden eines Polizeibeamten bei einem Einsatz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 11/14
    Bestehen gesetzliche Sonderregelungen für das Verhältnis zwischen Geschäftsführer und Geschäftsherrn, schließen diese die Anwendung der §§ 677 ff. BGB aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.12.2010 - 9 C 8.09-, NVwZ 2011, 690; vgl. auch BGH, Urt. v. 13.11.2013- III ZR 70/03- NJW 2004, 213).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2013 - 3 L 93/09

    Kosten der Unterbringung eines Hundes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 11/14
    Hiervon abgesehen wäre jedenfalls auch die Geltendmachung einer entsprechenden Forderung mangels gesetzlicher Grundlage durch Leistungsbescheid nicht möglich (OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 30.01.2013 - 3 L 93/09 -, Juris).
  • BVerwG, 21.11.1980 - 4 C 71.78

    Wasserstraßen - Kostenerstattung - Strompolizeiliche Maßnahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 11/14
    Allgemeine Fixkosten wie zum Beispiel die Personalkosten und die Vorhaltung von Verwaltungseinrichtungen werden hiervon nicht erfasst (vgl. Hohrmann, in: Hübschmann/Hepp/Spitaler AO/FGO, Komm. Loseblatt, Stand: Juli 2014, § 337 AO Rn. 7 f.; vgl ferner BVerwG, Urt. v. 21.11.1980 - 4 C 71/78 -, NJW 1981, 1571).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2005 - 12 A 10619/05

    Hundebesitzerin muss für Polizeieinsatz zahlen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 11/14
    Sie erfasst lediglich solche Kosten, die ohne die unmittelbare Ausführung der Maßnahme nicht angefallen wären und sich rechnerisch ohne Weiteres von den allgemeinen Sach- und Personalkosten der Verwaltung deutlich abgrenzen lassen (vgl. hierzu OVG Münster, Beschl. v. 04.08.2006 - 4 A 2976/05 -, Juris; OVG Koblenz, Urt. v. 25.08.2005 - 12 A 10619/05 -, Juris; Schenke in: Schenke/Graulich/Rutig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2014 § 19 BPolG Rn. 16; Dre- wes/Malmberg/Walter, Bundespolizeigesetz, Zwangsanwendung nach Bundesrecht, 4. Aufl. 2010, § 19 Rn. 29).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 10/14

    Kostenersatz für Bundespolizei aus Anlass eines Einsatzes in einem Seenotfall,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 11/14
    Am 15.08.2010 unternahm der Kläger mit seiner Schwester (der Klägerin im Verfahren 3 A 96/12 bzw. der Berufungsbeklagten im Verfahren 4 LB 10/14) sowie einem weiteren Begleiter eine Fahrt mit einem Kite-Surfbrett von St.-Peter-Ording nach Helgoland.
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 11/14
    Auch unter Beachtung der Prinzipien der Kostendeckung und der Äquivalenz lassen sich nämlich Kostenordnungen denken, die voneinander völlig verschieden sind und den Bürger unterschiedlich belasten, sodass sich mit diesen Kriterien allein das Ausmaß der Ermächtigung nicht hinreichend bestimmen lässt (BVerfG, Beschl. v. 11.10.1966 - 2 BvR 179/64-, NJW 1967, 339 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 13 S 990/93

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht - Wirkung eines Antrages auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 11/14
    Während etwa vertreten wird, der Sportausübende sei nicht Störer (vgl. etwa Götz, Allgemeines Polizeirecht, 15. Aufl., 2013, § 14 Rn. 48) sind im sogenannten "Mordloch-Höhlen-Fall" zwei Sporttaucher, die in die Höhle eingestiegen waren und aus eigener Kraft nicht mehr zurückkonnten, nach Bergung im Rahmen einer von der Polizei geleiteten Rettungsaktion als Verantwortliche angesehen worden (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 20.09.1981 - 1 S 2484/81 -, VBlBW 1994 S. 20 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2015 - 4 LB 10/14

    Kostenersatz für Bundespolizei aus Anlass eines Einsatzes in einem Seenotfall,

    Am 15.08.2010 unternahm die Klägerin mit ihrem Bruder (dem Kläger im Verfahren 3 A 145/12 bzw. dem Berufungsbeklagten im Verfahren 4 LB 11/14) sowie einem weiteren Begleiter eine Fahrt mit einem Kite-Surfbrett von St.-Peter-Ording nach Helgoland.
  • VG Mainz, 08.06.2017 - 1 K 4/14

    Kostenersatz für eine polizeiliche Gebäuderäumung nach Hausbesetzung;

    Erstattungsfähig sind vielmehr nur die "Mehrkosten" der unmittelbaren Ausführung, dies entspricht dem Grundsatz, dass die den Gefahrenabwehrbehörden im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung entstehende Kostenlast, das heißt Personal- und Sachkosten, zunächst von diesen selbst beziehungsweise ihrem Rechtsträger zu bewältigen ist, es sei denn der Gesetzgeber hat eine Kostenerstattung ausdrücklich geregelt (OVG SH, Urteil vom 5. März 2015 - 4 LB 11/14 -, juris; vgl. jüngst zu den Regelungsanforderungen: VG Bremen, Urteil vom 17. Mai 2017 - 2 K 1191/16).
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