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   RG, 01.06.1893 - 1066/93   

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https://dejure.org/1893,314
RG, 01.06.1893 - 1066/93 (https://dejure.org/1893,314)
RG, Entscheidung vom 01.06.1893 - 1066/93 (https://dejure.org/1893,314)
RG, Entscheidung vom 01. Juni 1893 - 1066/93 (https://dejure.org/1893,314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wie ist die Gesamtstrafe nach § 79 St.G.B.'s zu bilden, wenn das zu berücksichtigende frühere Urteil eine Mehrheit von strafbaren Handlungen (§ 74) zum Gegenstande hatte, von denen ein Teil bereits mit noch früher abgeurteilten nach § 79, der andere nach § 74 zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 24, 185
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 03.06.1980 - 1 StR 194/80

    Rechtsfehlerhafte Bildung von Gesamtstrafen wegen Nichtberücksichtigung früherer

    Sind nämlich zwei frühere Verurteilungen bereits zu einer Gesamtstrafe zusammengezogen worden, so kann im neuen Verfahren nur insoweit eine einheitliche Gesamtstrafe gebildet werden, als die erst jetzt abzuurteilenden Taten vor dem ersten Urteil begangen wurden; die zwischen dem ersten und dem zweiten Urteil begangenen Taten sind gesondert zu behandeln, obwohl an sich die Voraussetzungen des § 55 StPO in bezug auf das zweite Urteil bestehen (RGSt 18, 333; 24, 185; 46, 179; BGHSt 9, 370, 383 [BGH 06.07.1956 - 2 StR 37/55]; OLG Stuttgart NJW 1950, 316 [OLG Stuttgart 02.02.1950 - Ws 6/50]; OLG Celle, Nds. Rpfl.
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 444/55

    Rechtsmittel

    Infolgedessen durfte keine der früheren Strafen in die jetzt gebildete Gesamtstrafe einbezogen werden (RGSt 24, 185).
  • BGH, 18.10.1978 - 2 StR 418/78

    Aburteilung aller bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verübten Taten durch Bildung

    Der Vorschrift des § 55 StGB liegt der Gedanke zugrunde, daß der mit der Frage der nachträglichen Bildung einer Gesamtstrafe befaßte Richter so zu entscheiden hat, als wären durch das erste auf die Begehung mehrerer Straftaten folgende Urteil alle bis dahin verübten Taten abgeurteilt worden (RGSt 18, 333; 24, 185; BGHSt 9, 384; BGH in GA 1956, 50).
  • BGH, 20.01.1965 - 2 StR 555/64

    Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung - Fehlerhafte

    An diesen Grundsätzen hat das Reichsgericht und auch der Bundesgerichtshof ständig festgehalten (RGSt 18, 333; 24, 185; 46, 179; 59, 168; BGHSt 9, 8, 384 [BGH 24.01.1956 - 1 StR 542/55]; 15, 66) [BGH 30.06.1960 - 2 StR 275/60].
  • BGH, 30.09.1954 - 3 StR 287/54

    Rechtsmittel

    Eine solche wäre nur dann möglich und geboten, wenn die am 6. Mai 1953 abgeurteilte Tat nach dem Urteil vom 15. August 1952 begangen worden wäre (vgl RGSt 24, 185; 46, 179; BGH 3 StR 569/53 vom 16. September 1954).
  • BGH, 14.04.1961 - 4 StR 35/61

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Das Landgericht hätte daher im jetzigen Urteil zwei Gesamtstrafen bilden müssen: Eine aus der im Urteil vom 19. Januar 1960 erkannten Strafe von einem Jahr zwei Monaten Gefängnis und der im vorliegenden Urteil wegen des Raubes an P. ausgesprochenen Einzelstrafe von fünf Jahren Zuchthaus und eine zweite aus den im Urteil vom 9. Juni 1960 verhängten Einzelstrafen (unter Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe von einem Jahr drei Monaten Gefängnis) und den im jetzigen Urteil (S. 26 UA) ausgesprochenen weiteren fünf Einzelstrafen (RGSt 24, 185; 46, 179).
  • BGH, 10.05.1955 - 2 StR 14/55

    Rechtsmittel

    War schon früher auf eine Gesamtstrafe erkannt, so ist das zeitliche Verhältnis der dort einbezogenen frühesten Verurteilung zu den jetzt abzuurteilenden Taten maßgebend (RGSt 18, 333; 24, 185; 46, 179).
  • BGH, 25.07.1952 - 1 StR 271/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.09.1954 - 3 StR 569/53

    Rechtsmittel

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